| |

|
| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
Czesla Newbie
Anmeldungsdatum: 22.09.2005 Beiträge: 2
|
Verfasst am: 22.Sep 2005 11:29 Titel: Chaos bei Pfändung |
|
|
Hallo,
das Chaos ist perfekt. Es geht um eine Unterhaltsforderung mit ca. 20000 Euro Rückständen und laufendem Kindesunterhalt. Der Vater zahlt seit über 11 Jahren nicht, mit zwei kurzfristigen Ausnahmen. Anfang Juli beantragte ich einen PfÜb der Antrag ging samt der vollstreckbaren Titel auf dem Weg vom einen AG zum anderen Amtsgericht verloren. um Zeit zu gewinnen erwirkte ich zweimal hintereinander ein Zahlungsverbot um die pfändbaren Beträge (1/3 des Mehrbetrages) zu arrestieren. Nun hatte ich mittlerweile die zweitausfertigungen und beantragte einen neuen PfÜb der auch aus- und zugestellt wurde. Und zwar am 5.9., noch innerhalb der vierwöchigen Frist des zweiten Zahlungsverbotes. Heute erfuhr ich, dass der Arbeitgeber, bei dem gepfändet werden sollte, sämtliche pfändbaren Beträge an ein Jugendamt überwiesen hatte, das eigentlich auch nur 1/3 des Mehrbetrages gefordert hatte, auch wegen Kindesunterhalt eines anderen nichtehelichen Kindes. Mein Versuch mit der Firma zu sprechen endete darin, dass aufgelegt wurde. Was kann ich nun tun um kurzfristig an das Geld zu kommen? Wir benötigen es dringendst für den Lebensunterhalt des Kindes und der Drittschuldner stellt sich, trotz dass er sich regresspflichtig gemacht hat, einfach stur.
Danke im Voraus |
|
| Nach oben |
|
|
CashDesign Insider
Anmeldungsdatum: 18.11.2004 Beiträge: 560 Wohnort: Sachsen
|
Verfasst am: 24.Sep 2005 21:07 Titel: |
|
|
Hallo,
grundsätzlich gilt in der Zwangsvollstreckung bildlich:
Wer zuerst kommt, malt zuerst. D.h., wenn das Jugendamt bereits per Zahlungsverbot O D E R Pfändung beim Arbeitgeber war, bekommt es zuerst Geld. Und zwar so lange, bis seine gepfändeten Forderungen
V O L L S T Ä N D I G bezahlt sind.
Ihre Aussage hinsichtlich des 1/3-Mehrbetrages verstehe ich nicht. Können Sie das weiter erläutern ? Meinen Sie 1/3 des pfändbaren Betrages ?
Wenn ja, haben Sie ein entsprechendes Dokument/ eine Kopie davon, daß lediglich dieses 1/3 vom Jugendamt beansprucht wird ?
Wenn ja, gehen Sie kurzfristig zu Ihrem Amtsgericht und beantragen erstmal Beratungskostenhilfe und suchen einen Anwalt Ihres Vertrauens auf.
Haben Sie kein solches Dokument (was ich persönlich aufgrund der Bürokratie und der Haushaltslage der Städte für wahrscheinlich halte), müssen Sie leider - so leid mir das tut - warten. Beantragen Sie ggfs. bei Ihrem Jugendamt einen Unterhaltsvorschuß ... und das Spiel beginnt von vorn, vielleicht kommen Sie so ein Stück voran.
Viel Erfolg.
CD _________________ Wenn es Sie am Knie friert und Ihr Hamster Brecht zitiert, tun se Senf drauf |
|
| Nach oben |
|
|
Czesla Newbie
Anmeldungsdatum: 22.09.2005 Beiträge: 2
|
Verfasst am: 25.Sep 2005 14:04 Titel: |
|
|
Hallo,
das 1/3 bezieht sich auf den Mehrbetrag, also auf alles was beim Netto über den 800 Euro selbstbehalt liegt. 1/3 deshalb, weil ein anderes Kind (ich hab Kopie vom PfÜb von dort) noch Ansprüche stellt und weil die jetzige Ehefrau des Schuldners arbeitslos ist und daher für sie 1/3 des Mehrbetrages dem Schuldner zusätzlich zu den 800 Euro belassen wird.
Mittlerweile hat der Drittschuldner das falsch gezahlte Geld überwiesen und der Vater meines Sohnes hat mir monatlich einen Festbetrag angeboten, ich werde also die Pfändung erst einmal ruhen lassen. mal sehen ob er diesmal regelmässig zahlt.
Danke für die Antwort  |
|
| Nach oben |
|
|
|
|
|
|
|
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
Powered by phpBB © phpBB Group
|
|
|
|