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Dubiose Zahlungsaufforderung eines Inkassobüros? Keine Panik

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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 3321

BeitragVerfasst am: 20.Mai 2008 7:42    Titel: Dubiose Zahlungsaufforderung eines Inkassobüros? Keine Panik Antworten mit Zitat

Zitat:
Viele Verbraucher reagieren verunsichert, wenn sie überraschende Post eines Inkassounternehmens im Briefkasten finden und sich plötzlich einer bis dato völlig unbekannten Forderung ausgesetzt sehen:

Der Gesamtbetrag ist binnen 10 Tagen zu zahlen! Nach Ablauf dieser Frist werden wir uns die Forderung abtreten lassen und ein gerichtliches Mahnverfahren gegen Sie einleiten, wodurch erhebliche Kosten für Gericht und Anwalt, nötigenfalls auch Vollstreckungskosten für den Gerichtsvollzieher, auf Sie zukommen. Ein gerichtliches Vollstreckungsverfahren kann ich außerdem negativ auf Ihre eigene Kreditwürdigkeit auswirken. Zahlen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse innerhalb der gesetzten Frist...“

Dieser harte Forderungston wird meist durch eine offiziell wirkende Gestaltung des Forderungsschreibens verstärkt. Neben imposanten Briefköpfen, finden sich oft zusätzliche Hinweise wie „Wir sind Vertragspartner der schufa“ oder „Zugelassen vom Präsidenten des Amtsgerichts“, welche dem plumpen Mahnschreiben einen besonders seriösen Anstrich verleihen sollen.

Keine Rechtspflicht zur Zahlung
Diese ganze pompöse Aufmachung dient dabei nur einem einzigen Zweck:

Der Mahnungsempfänger soll in den Irrtum versetzt werden, dass er rechtlich verpflichtet sei, die behauptete Forderung zu begleichen. Diesem Irrtum sollten Sie nicht erliegen! Die behaupteten Ansprüche bestehen meist nicht.

Eindeutig berechtigte Forderungen werden, soweit zwei außergerichtliche Mahnungen des bekannten Vertragspartners ohne Erfolg bleiben, meist einmalig durch einen Anwalt, und wenn nun immer noch keine Zahlung erfolgt, sofort gerichtlich geltend gemacht.

Die beanspruchten Forderungen bestehen meist nicht

Häufig stammen die durch das „Inkassobüro“ eingeforderten Beträge aus vermeintlichen Vertragsschlüssen im Internet. Kriminelle Anbieter lassen nichts unversucht Gebühren aus Aboverträgen, Clubmitgliedschaften, Foren zur Ahnenvorschung, Berufswahl, Hausaufgabenhilfe oder Partnervermittlung beizutreiben, obwohl sie genau wissen, dass ein wirksamer Vertragsschluss nie zustande kam und damit die erdachte Vertragsforderung niemals gerichtlich durchsetzbar sein wird.

Auch die in dem Mahnschreiben zugesetzten Inkassogebühren, Mahnkosten oder Auslagen müssen bei einer unberechtigten Hauptforderung nicht beglichen werden.

Vorsicht bei „Ratenzahlungsvorschlägen ohne Mehrkosten“

Nach der strengen Zahlungsaufforderung, bieten die Inkassounternehmen meist in einem weitaus freundlicher gehaltenem Ton eine günstige Ratenzahlungsvereinbarung an. Diese sollten Sie jedoch keinesfalls unterzeichnen.

Denn hinter der „großzügingen Ratenzahlungsabrede“ versteckt sich oft der Versuch einer gefährlichen Täuschung. In dem Text ist meist ein verpflichtendes Schuldanerkenntnis versteckt. Der kurze aber schwerwiegende Satz „....hiermit erkenne ich die Forderung an....“ wird häufig überlesen. Mit der Unterschrift schnappt diese Falle zu.

Tipp:

Wenn sie ein Mahnschreiben eines Inkassobüros erhalten sollten Sie die Ruhe bewahren. Eine Inkassogesellschaft kann Ihnen schließlich nichts schlimmeres antun, als Ihnen ständig nervigen Mahnschreiben zu übersenden. Insbesondere kann das Inkassounternehmen keine Kosten festsetzen oder gar die Zwangsvollstreckung ohne Titel betreiben.

Bei dem erstmaligen Erhalt einer „Zahlungsaufforderung“ sollten Sie den behaupteten Anspruch genau prüfen. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Forderung nicht besteht, sollten Sie dies in möglichst knapper Form dem Inkassobüro mitteilen. Jede weitere Mahnung können Sie dann getrost in dem Mülleimer werfen. Wenn Sie sodann einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten, sollten Sie diesem sofort mit dem stets beigefügten Vordruck widersprechen.

Falls Sie sich unsicher sind oder die lästigen Mahnschreiben kein Ende finden, sollten Sie einen Rechtsanwalt um Rat und Unterstützung bitten. Meist genügt ein einziges anwaltliches Schreiben und der Spuk hat ein Ende.


Der Autor ist Rechtsanwalt in Köln.
Pressemitteilung von: WAGNER HALBE Rechtsanwälte
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krätze
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Anmeldungsdatum: 14.07.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 21.Mai 2008 10:59    Titel: Lästige Mahnschreiben Antworten mit Zitat

Zitat:
Falls Sie sich unsicher sind oder die lästigen Mahnschreiben kein Ende finden, sollten Sie einen Rechtsanwalt um Rat und Unterstützung bitten. Meist genügt ein einziges anwaltliches Schreiben und der Spuk hat ein Ende.

Es ist halt nur dumm, dass der Anwalt für seine Bemühungen auch bezahlt werden muß. Selbst mit einer Rechtschutzversicherung, die ja meist eine Selbstbeteiligung beinhaltet, ist dieser Betrag manchmal höher als die unrechtmässige Forderung selbst.
Wäre es möglich, solchen nachgewiesen penetranten Inkasso-Büros die anwaltliche Rechnung sofort zu präsentieren. Es wäre ziemlich schnell zu Ende mit diesem weit verbreiteten Unwesen.

Gruß aus Hessen
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Anmeldungsdatum: 25.01.2002
Beiträge: 2319

BeitragVerfasst am: 21.Mai 2008 11:29    Titel: Antworten mit Zitat

Präsentieren sollten Sie als informierter Verbraucher den Link zu diesen Beiträgen! Dann wissen die Inkasso Fritzen auch was Ambach ist.
_________________
„Es ist produktiver, einen Tag lang über sein Geld
nachzudenken, als einen Monat dafür zu arbeiten.“


- Heinz Breselt -

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Anmeldungsdatum: 11.03.2005
Beiträge: 338
Wohnort: Europa - mitten drin

BeitragVerfasst am: 22.Mai 2008 12:22    Titel: ... Antworten mit Zitat

Inkasso Büros haben keinerlei Rechtsstatus. Nur Post von Anwälten sollte man einer näheren Betrachtung unterwerfen und ggf widersprechen oder eben, wenn die Forderungen gerechtfertigt sind schnellstens bezahlen .

Inkassokosten die nicht von Anwälten kommen sind auch in der Zukunft gerichtlich nicht ansetzbar ---- Inkasso Büros kann jeder in aller ruhe ignorieren !!!! Das ist Fakt .. Dadurch ist es egal, ob diese Büro mit realistischen Auftrag oder in Betrugsmanier unterwegs sind --- einzige Ablage für solche Post ist die Abage tschüss....

Grüsse
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Anmeldungsdatum: 01.05.2005
Beiträge: 154

BeitragVerfasst am: 22.Mai 2008 13:09    Titel: Antworten mit Zitat

In diesem Zusammenhang:
http://www.google.de/search?q=inkassokosten+dresden
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Anmeldungsdatum: 11.03.2005
Beiträge: 338
Wohnort: Europa - mitten drin

BeitragVerfasst am: 22.Mai 2008 13:46    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Inkassokosten sind bis zur Höhe der entsprechenden Rechtsanwaltsgebühren erstattungspflichtig, wenn der Kläger davon ausgehen durfte, daß die Forderung auch ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts beitreibbar sei, weil der Bekl. die Forderung vorgerichtlich nicht bestritten hatte und auch keine erkennbare Zahlungsunwilligkeit oder Zahlungsunfähigkeit des Beklagten vorlag. (Leitsatz der NJW-RR - Redaktion)


Folglich Richtig :
Zitat:
Beauftragt ein Unternehmen oder sonst ein Berufsangehöriger oder eine Einrichtung mit hinreichender Geschäftserfahrung ein Inkassobüro mit der Einziehung einer Forderung, so besteht gegen den Schuldner, wenn nachträglich noch ein Rechtsanwalt beauftragt werden mußte, im allgemeinen kein Anspruch auf Ersatz der Inkassokosten."


Also wenn es Fragen gibt, nicht zahlen sondern warten bis der Anwalt eingeschaltet ist --- kostet das selbe und gibt Rechtssicherheit . Besteht die Forderung zu Recht und ist unbestritten ist jeder DOOF der nicht pünktlich zahlt --- das betone ich ausschliesslich --- es geht aber im Thread um ungerechtfertiget Arbeit von Inkasso-Büros --- dubiosen Büros etc.


Grüsse
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Anmeldungsdatum: 01.05.2005
Beiträge: 154

BeitragVerfasst am: 22.Mai 2008 14:10    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Besteht die Forderung zu Recht und ist unbestritten, ist jeder DOOF der nicht pünktlich zahlt

Ohne jede Frage.

Selbst dann wäre man nur verpflichtet, eventuelle Inkassokosten in Höhe der geltenden Anwaltssätze zu zahlen und keine -vom Inkassobüro eigenmächtig festgesetzten- höheren Kosten.

Aus eigener Erfahrung:
Kleine Forderung verpaddelt zu bezahlen (Dummheit)
Inkassobüro fordert Betrag + eigene Gebühren ein.
Gezahlt habe ich Betrag + übliche Anwaltsgebühr (deutlich weniger)

Schreiben vom Inkassobüro, ich würde noch Gebühren schulden.
Forderung wurde von mir unter Verweis auf Urteile + gezahlte Gebühr zurückgewiesen.
Inkassobüro (bauernschlau) übergibt Forderung an zweites Inkassobüro.
Wieder Aufforderung zur Zahlung.

Auch diese Forderung habe ich zurück gewiesen.
Zweites Inkassobüro erlässt Mahnbescheid.
Dem habe ich natürlich widersprochen.

Inkassobüro schickt mir ein "übliches" Schreiben. Die Forderung würde doch zu Recht bestehen und so ein Widerspruch kostet nur unnötig Geld.
Beigefügt war -man hoffte wohl auf meine Dummheit- gleich die vorausgefüllte Rücknahme meines Widerspruchs fertig zum Unterzeichnen.

Gut, das Schreiben habe ich meinem Anwalt zur weiteren Bearbeitung gegeben.
Anwalt schrieb an das Inkassobüro, das man den Widerspruch selbstverständlich aufrecht erhält.

Schon war in Sachen Forderung und Mahnbescheid Ruhe.
Das Ganze vor über zwei Jahren, man muss eben nur standhaft bleiben.
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Anmeldungsdatum: 11.03.2005
Beiträge: 338
Wohnort: Europa - mitten drin

BeitragVerfasst am: 22.Mai 2008 16:58    Titel: Antworten mit Zitat

genau und Frau oder Mann sollte nicht unter das Ergebnis der Pisa Studie fallen und ein wenig im Internet lesen können ...


Nette Grüsse
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