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Englische ltd und der Kunde ist in Deutschland

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insider71
Newbie


Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 22.Dez 2005 11:32    Titel: Englische ltd und der Kunde ist in Deutschland Antworten mit Zitat

Hallo Forum,

hätte gerne nen Rat von euch und zwar wie soll ich bei einer Forderung an eine Ltd vorgehen.
Sitz der Ltd ist in England aber der Schuldner der auch in der Ltd eingetragen ist hat seinen Sitz in Deutschland.

Bitte um Hilfe es Eilt!!!!!!!!!!

Mfg Insider
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Dangersearch
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Anmeldungsdatum: 19.10.2005
Beiträge: 6
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 22.Dez 2005 14:14    Titel: Antworten mit Zitat

Ist er selber eigentümer der ltd. oder nur der geschäftsführer?

dangersearch
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insider71
Newbie


Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 22.Dez 2005 16:22    Titel: Antworten mit Zitat

Er selbst ist als Eigentümer eingetragen

Mfg
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tabaluga2000
Newbie


Anmeldungsdatum: 11.01.2006
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 12.Jan 2006 9:45    Titel: Antworten mit Zitat

dann ist "er" auch nicht Schuldner.....

Gegen eine engl. Ltd. kann man genauso vorgehen wie gegen einen deutschen Schuldner auch. Wenn die Geschäftsleitung in D sitzt, ist sowieso D Gerichtsstand - übrigens auch der steuerliche Sitz. (sehr komfortabel)
Man kann also aus einem Titel auch am deutschen Niederlassungssitz vollstrecken.
Schwierig wird es, wenn es in D nichts von der ltd gibt. dann muss nach beglaubigter Übersetzung des Titels die "Umschreibung" beim englischen Vollstreckungsgericht beantragt werden. dies sollte ein Anwalt tun..

Nächstes Problem dann: meist gibt es nur ein registered Office der ltd bei einem Büroservice. dieses "office" hat in der Regel DIN A4 Grösse.....

Es ist also eine Frage der Informationsbeschaffung. Wo unterhält das Unternehmen Konten, depots. Wo sind Lagerstätten für Warenvorräte etc.

Den Eigentümer könnte man allenfalls nach englischem Recht belangen (in Haftung nehmen) ganz gleich wo er seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Nur das es im englischen Recht nichteinmal gegen den Director eine Durchgriffshaftung gibt, geschweige denn gegen den Eigentümer.

Ausnahme bei directors: vorsätzliche Begehung von Straftaten
Ausnahme bei Eigentümern: Gründung ausschliesslich zum Zwecke der Begehung von Straftaten.

Nachweis dafür: quasi unmöglich.
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insider71
Newbie


Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 12.Jan 2006 11:37    Titel: Danke Antworten mit Zitat

Danke für die Info
Der Eigentümer selbst hat seinen Wohnsitz in D ist in D gemeldet
und die Firma hat auch an seiner Meldeadresse die Deutsche Niederlassung.
also alles bei sammen.
Deutsche Steuernummer ist auch vorhanden.
Und Kontos sind auch in Deutschland.
Habe ich so herausgefunden.
Habe schon einen Mahnbescheid geschickt.
aber darauf reagiert er nicht.
Habe ein Inkasso Unternehmen gefunden welches sehr in der grauzohne arbeitet und mir in der letzten Zeit schon sehr geholfen hat.
Leider ist das Unternehmen nur in Süddeutschland tätig und er sitzt im Norden aber mal sehen was da jetzt so geht.

Mfg
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tabaluga2000
Newbie


Anmeldungsdatum: 11.01.2006
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 13.Jan 2006 9:12    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Kontenpfändung oder eine Vollstreckung ins bewegliche Vermögen durch den Gerichtsvollzieher ist dann sicher sinnvoller, als einem Inkassounternehmen das Geld in den Rachen zu werfen.

Geht freilich erst, wenn die Forderung rechtskräftig ist.

Die englische ltd. kann übrigens jederzeit die Niederlassung auflösen......
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