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Chester Newbie
Anmeldungsdatum: 01.06.2005 Beiträge: 19
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Verfasst am: 29.Dez 2005 1:19 Titel: Fehlende SCHUFA-Klausel + missbräuchliche Abfrage? |
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Sehr geehrte Damen und Herren,
leider bin ich mir nicht ganz sicher, ob es in dieses Forum gehört, aber ich lege einfach mal los. Wenn falsch, bitte ich um kurze Info.
Im August 2004 beauftragte ich eine Firma mit der Wartung meiner Server, wofür mir eine monatliche Kostenpauschale berechnet werden sollte. Die Vereinbarung wurde während eines Chats via Instant Messenger getroffen. Die Website der Firma bestand zu dem Zeitpunkt - wie auch heute noch - lediglich aus einem Impressum. Eine Seite mit Datenschutzhinweisen oder den AGB war nicht vorhanden. Mir wurden auch anschließend zu keinem Zeitpunkt entsprechende Informationen bereitgestellt oder separat zugeschickt. Somit wurde ich auch zu keinem Zeitpunkt mit einer SCHUFA-Klausel darüber in Kenntnis gesetzt, dass meine Daten der SCHUFA u.U. übermittelt werden würden.
Im Dezember 2004 kam ich dann aufgrund vorübergehender, finanzieller Engpässe mit den monatlichen Zahlungen in Verzug, so dass die Firma im April 2005 Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid gegen mich erlangte. Im Juni 2005 wurden die Forderungen meinerseits vollständig beglichen.
In meiner SCHUFA-Selbstauskunft vom 22.12.2005 entdecke ich nun plötzlich ein ausgeglichenes Abwicklungskonto und drei Anfragen der besagten Firma:
Anfrage am 15.04.2005
Anfrage am 30.05.2005
Anfrage am 14.12.2005
1. Frage, bzgl. des Abwicklungskonto und der Anfragen:
Durfte die Firma Ihre Daten über meine Person und meine Rückstände an die SCHUFA übermitteln, ohne dass ich dieser Übermittlung zuvor eingewilligt habe und ohne dass ich zuvor darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass die Firma überhaupt Vertragspartner der SCHUFA ist?
2. Frage, bzgl. der Anfrage am 14.12.2005:
Ein Rechtsstreit bahnt sich momentan zwischen mir und einem der besten Kunden der Firma an. Die Stimmung hat sich nun gerade im Dezember zunehmend verspannt und meine Vermutung ist nun, dass die Anfrage am 14.12.2005 seitens der Firma dazu dient, Ihren guten Kunden mit Informationen über mich zu versorgen. Nun meine Frage: Wäre dies nicht eine missbräuchliche SCHUFA-Abfrage seitens der Firma, die dann auch strafbar wäre? Die Forderungen der Firma gegen mich wurden wie gesagt bereits im Juni vollständig beglichen.
3. Frage, die nicht mehr ganz mit SCHUFA u. Datenschutz zu tun hat:
Ich weiß, dass die IT-Firma seinen guten Kunden oft in Rechtsangelenheiten berät, sich auch vom Kunden gerne mal als Prozessbevollmächtigten eintragen und Forderungen des Kunden gegen Dritte an sich abtreten lässt, um diese einzutreiben, also quasi einen auf Inkasso-Unternehmen macht. Kann die Firma das so einfach?
Im Voraus vielen Dank und schöne Grüße. |
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iqdirekt Specialist
Anmeldungsdatum: 27.09.2003 Beiträge: 186
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Verfasst am: 29.Dez 2005 2:35 Titel: Re: Fehlende SCHUFA-Klausel + missbräuchliche Abfrage? |
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| Chester hat folgendes geschrieben:: |
1. Frage, bzgl. des Abwicklungskonto und der Anfragen:
Durfte die Firma Ihre Daten über meine Person und meine Rückstände an die SCHUFA übermitteln, ohne dass ich dieser Übermittlung zuvor eingewilligt habe und ohne dass ich zuvor darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass die Firma überhaupt Vertragspartner der SCHUFA ist? |
Ja, weil die Forderung tituliert ist.
| Chester hat folgendes geschrieben:: |
2. Frage, bzgl. der Anfrage am 14.12.2005:
Ein Rechtsstreit bahnt sich momentan zwischen mir und einem der besten Kunden der Firma an. Die Stimmung hat sich nun gerade im Dezember zunehmend verspannt und meine Vermutung ist nun, dass die Anfrage am 14.12.2005 seitens der Firma dazu dient, Ihren guten Kunden mit Informationen über mich zu versorgen. Nun meine Frage: Wäre dies nicht eine missbräuchliche SCHUFA-Abfrage seitens der Firma, die dann auch strafbar wäre? Die Forderungen der Firma gegen mich wurden wie gesagt bereits im Juni vollständig beglichen. |
Mißbräuchlich ja, strafbar nicht.
| Chester hat folgendes geschrieben:: |
3. Frage, die nicht mehr ganz mit SCHUFA u. Datenschutz zu tun hat:
Ich weiß, dass die IT-Firma seinen guten Kunden oft in Rechtsangelenheiten berät, sich auch vom Kunden gerne mal als Prozessbevollmächtigten eintragen und Forderungen des Kunden gegen Dritte an sich abtreten lässt, um diese einzutreiben, also quasi einen auf Inkasso-Unternehmen macht. Kann die Firma das so einfach? |
Nein kann sie nicht, jedenfalls nicht ohne Zulassung nach dem Rechtsberatungsgesetz. |
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Chester Newbie
Anmeldungsdatum: 01.06.2005 Beiträge: 19
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Verfasst am: 29.Dez 2005 3:25 Titel: Re: Fehlende SCHUFA-Klausel + missbräuchliche Abfrage? |
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Vielen Dank für die schnelle Antwort!
| iqdirekt hat folgendes geschrieben:: |
| Chester hat folgendes geschrieben:: |
1. Frage, bzgl. des Abwicklungskonto und der Anfragen:
Durfte die Firma Ihre Daten über meine Person und meine Rückstände an die SCHUFA übermitteln, ohne dass ich dieser Übermittlung zuvor eingewilligt habe und ohne dass ich zuvor darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass die Firma überhaupt Vertragspartner der SCHUFA ist? |
Ja, weil die Forderung tituliert ist.
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Blöde Frage: Wofür muss man denn dann immer der SCHUFA-Klausel zustimmen, wenn der Vertragspartner auf jeden Fall titulierte Forderungen melden kann?
| iqdirekt hat folgendes geschrieben:: |
| Chester hat folgendes geschrieben:: |
2. Frage, bzgl. der Anfrage am 14.12.2005:
Ein Rechtsstreit bahnt sich momentan zwischen mir und einem der besten Kunden der Firma an. Die Stimmung hat sich nun gerade im Dezember zunehmend verspannt und meine Vermutung ist nun, dass die Anfrage am 14.12.2005 seitens der Firma dazu dient, Ihren guten Kunden mit Informationen über mich zu versorgen. Nun meine Frage: Wäre dies nicht eine missbräuchliche SCHUFA-Abfrage seitens der Firma, die dann auch strafbar wäre? Die Forderungen der Firma gegen mich wurden wie gesagt bereits im Juni vollständig beglichen. |
Mißbräuchlich ja, strafbar nicht.
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Und wem melde ich das, damit der denen auf die Finger haut?
| iqdirekt hat folgendes geschrieben:: |
| Chester hat folgendes geschrieben:: |
3. Frage, die nicht mehr ganz mit SCHUFA u. Datenschutz zu tun hat:
Ich weiß, dass die IT-Firma seinen guten Kunden oft in Rechtsangelenheiten berät, sich auch vom Kunden gerne mal als Prozessbevollmächtigten eintragen und Forderungen des Kunden gegen Dritte an sich abtreten lässt, um diese einzutreiben, also quasi einen auf Inkasso-Unternehmen macht. Kann die Firma das so einfach? |
Nein kann sie nicht, jedenfalls nicht ohne Zulassung nach dem Rechtsberatungsgesetz. |
Auch hier: Was kann ich dagegen unternehmen? Ich bin mir sehr sicher, dass die nicht widerstehen können werden, sich in unsere Angelenheit (deren Kunde und meine) einzumischen, obwohl die überhaupt nichts damit zu tun haben. |
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iqdirekt Specialist
Anmeldungsdatum: 27.09.2003 Beiträge: 186
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Verfasst am: 29.Dez 2005 9:22 Titel: Re: Fehlende SCHUFA-Klausel + missbräuchliche Abfrage? |
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| Chester hat folgendes geschrieben:: |
| Blöde Frage: Wofür muss man denn dann immer der SCHUFA-Klausel zustimmen, wenn der Vertragspartner auf jeden Fall titulierte Forderungen melden kann? |
Damit Daten über die Aufnahme oder Beendigung einer Geschäftsbeziehung an die Schufa gemeldet werden dürfen.
| iqdirekt hat folgendes geschrieben:: |
| Mißbräuchlich ja, strafbar nicht. |
Und wem melde ich das, damit der denen auf die Finger haut?
Der Schufa und ggf. dem zuständigen Datenschutzbeauftragten. Aber die Beweislage ist ja ziemlich dünn.
| iqdirekt hat folgendes geschrieben:: |
| Auch hier: Was kann ich dagegen unternehmen? Ich bin mir sehr sicher, dass die nicht widerstehen können werden, sich in unsere Angelenheit (deren Kunde und meine) einzumischen, obwohl die überhaupt nichts damit zu tun haben. |
Hm, da dürfte die zuständige Staatsanwaltschaft der richtige Ansprechpartner sein. |
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Chekker Newbie
Anmeldungsdatum: 02.02.2005 Beiträge: 46 Wohnort: NRW
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Verfasst am: 29.Dez 2005 10:46 Titel: |
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Vielleicht ist mir ja etwas entgangen, aber warum kann ein Unternehmen sich nicht die Forderungen seines Kunden abtreten lassen? Nach meinem Kenntnisstand ist das ein ganz normaler Vorgang im Wirtschaftsleben. Zur Deckung meiner eigenen Forderungen gegen meinen Kunden lasse ich mir dessen Forderungen gegen seine Kunden abtreten.
Daran ist m.E. nichts Verwerfliches und erst recht nichts, daß die Staatsanwaltschaft interessieren dürfte... |
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tabaluga2000 Newbie
Anmeldungsdatum: 11.01.2006 Beiträge: 19
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Verfasst am: 12.Jan 2006 9:56 Titel: |
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Es widerspricht auch nicht dem Rechtsberatungsgesetz, wenn ein Unternehmen seine KUNDEN in Bezug auf die Geschäftsbeziehung rechtlich berät. Beispiel: Webhoster kann Kunden rechtlich beraten (und auch vertreten) in Angelegenheiten des Urheberrechts bspw. weil unmittelbar Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung besteht. Nicht jedoch aber beim Rechtsstreit über eine defekte Waschmaschine.
Eine Datenübermittlung an die Schufa ist ohne Einverständnis des Betroffenen nicht zulässig. Eine Abfrage ebenfalls nicht.
Dies ist möglicherweise eine Sache für den Staatsanwalt.
Kann jedenfalls nicht schaden - wenn es sowieso mit dem Kunden keine weiteren Geschäfte geben sollte. :-) |
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