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Forderungen für die ich nicht verantwortlich bin

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Powerfrau
Newbie


Anmeldungsdatum: 11.06.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 11.Jun 2005 17:20    Titel: Forderungen für die ich nicht verantwortlich bin Antworten mit Zitat

Hallo,
ich habe ein dringendes Problem. Und zwar Folgendes:

Ich habe einen Vollstreckungstitel von einem Telefonanbieter erhalten.
Dieser bezieht sich auf Forderungen aus Inanspruchnahme einer Vorwahlnummer und zwar im Jahr 2002.
Damals habe ich bei meinen Eltern in einer separaten Einliegerwohnung gewohnt. Einen Telefonanschluss hatte ich nicht, da ich zu diesem Zeitpunkt arbeitslos war.
Wie ich jetzt erfahren habe, haben meine Eltern damals Ihren Telefonanschluss ohne mein Wissen auf meinen Namen bei der Telekom eingerichtet.
Die oben genannten Forderung stammen aus diesem Anschluss.
Der Vollstreckungstitel richtet sich jedoch gegen mich.
Meine Eltern weigern sich diesen Betrag zu bezahlen, da er angeblich bereits beglichen ist.
Auf meine Einwände, dass es sich nicht um meinen Anschluss gehandelt hat, habe ich von der Gesellschaft nur mitgeteilt bekommen, ich hätte bereits gegen die Rechnungen bzw. Mahnungen oder Erinnerungen Widerspruch einlegen müssen.
Diese hab ich jedoch nie bekommen, da es zu der Hauptwohnung meiner Eltern und meiner Einliegerwohnung nur einen Briefkasten gab und meine Post von meinen Eltern an mich weitergereicht wurde, die oben genannten Schreiben jedoch nicht.
Was kann ich tun um eine Kontenpfändung bzw Vollziehung in mein Vermögen zu verhindern und um von den Forderungen frei zu werden?
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Relax
Specialist


Anmeldungsdatum: 03.05.2005
Beiträge: 81

BeitragVerfasst am: 11.Jun 2005 17:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Zum Titel folgende Frage:Wann haben Sie den Vollstreckungsbescheid bekommen,ist die Einspruchsfrist schon abgelaufen? (2 Wochen)
Wenn nicht,sofort Einspruch einlegen.




Grüße
Relax

PS.
siehe auch Tipps unter "Inkasso" bei
www.123recht.net
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Powerfrau
Newbie


Anmeldungsdatum: 11.06.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 12.Jun 2005 18:07    Titel: Antwort Antworten mit Zitat

Hallo,

danke für die Antwort.
Habe sofort fristgemäß ein Schreiben an die Gesellschaft geschickt in dem ich die Einwände erhoben habe, dass ich nicht Vertragspartner war, sondern meine Eltern und dass sie Ihre Forderung künftig an meine Eltern richten sollen.
Ich warte jetzt auf Ihre Antwort. Weiß aber nicht was ich tun soll, wenn Sie diese wieder mit der Begründung ablehnen sie wäre verspätet, da ich gegen die Rechnung selbst bzw. Mahnung bereits Widerspruch einlegen hätte müssen.
Habe nicht ausdrücklich Einspruch draufgeschrieben.
Muß die Gesellschaft dieses Schreiben nicht als Einspruch auslegen?
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RA Slowik
Specialist


Anmeldungsdatum: 27.10.2004
Beiträge: 192
Wohnort: Krefeld

BeitragVerfasst am: 12.Jun 2005 19:43    Titel: Antworten mit Zitat

Wann haben Sie einen Vollstreckungsbescheid erhalten ?
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Relax
Specialist


Anmeldungsdatum: 03.05.2005
Beiträge: 81

BeitragVerfasst am: 13.Jun 2005 10:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Den Einspruch müssen sie innerhalb der 2 Wochenfrist an das Gericht senden,welches den Vollstreckungsbescheid ausgestellt hat!!!!
SOFORT nachholen,wenn noch Zeit dafür ist,ansonsten läuft das Verfahren ganz normal weiter.In jedem Fall würde ich ihnen raten,sich einen Anwalt zu nehmen.Am Besten heute noch!


auch wenn Sie ein Schreiben an die Firma geschickt haben,wird dies NICHT als Einspruch gewertet!!

Grüße
Relax
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Powerfrau
Newbie


Anmeldungsdatum: 11.06.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 13.Jun 2005 18:12    Titel: Wohl zu spät Antworten mit Zitat

Ich habe nocheinmal alles genau durchgesehen und festgestellt, dass die Firma mir nur eine Kopie des Vollstreckungsbescheids mit einer Zahlungsaufforderung geschickt hat.
Das Original hatte ich damals garnicht bekommen.
Also war ein Einspruch nicht möglich.
Dann wird es wohl sowieso zu spät sein.
Das mit dem Anwalt hab ich auch schon gedacht, da ich aber nur eine geringe Ausbildungsvergütung beziehe, kann ich mir diesen aber garnicht leisten.

Danke für die Antworten.
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Lutz Spilker
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 04.05.2004
Beiträge: 1432
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 13.Jun 2005 18:35    Titel: Antworten mit Zitat

@ Thread,

Zitat:
Wann haben Sie einen Vollstreckungsbescheid erhalten ?


Da liest doch noch 'jemand' mit offenen Augen...

Also. Die Forderung ist aus 2002, das Posting hier aus 2005 und die For-
derung ist eine Sonderleistung, also ein Premium-Tarif der Fa. XY. Aha.

Das ganze per Post, wie sonst und man (Frau) bekommt einen Schreck.
Was ist denn seither passiert? Seit 2002? Keine Mahnung, kein Beschluss?
Zitat:
Vollstreckungsbescheid

Handelt es sich evtl. um einen Fake, von denen täglich Tausende den A-
dressaten erreichen und der Rundablage übereignet werden können?

Man sollte 'am Ball bleiben', wenn man derartige Postings einstellt.
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Relax
Specialist


Anmeldungsdatum: 03.05.2005
Beiträge: 81

BeitragVerfasst am: 14.Jun 2005 9:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Powerfrau,

War leider ein wenig mißverständlich,so wie Sie schreiben ist der Titel bereits rechtskräftig und jetzt wird halt nachgehakt.
Es gibt immer mehrere Möglichkeiten,darunter auch die,Ihren Eltern (die ja die Suppe eingebrockt haben) das Schreiben vorzulegen.
Wenn der Betrag angeblich bereits bezahlt worden ist,müsste es darüber auch Belege geben.
Sollte es keine Einigung geben,würde ich ihnen trotzdem raten,einen Anwalt zu nehmen;eine kostenlose Beratung gibts auch beim zuständigen Rechtspfleger.
Zu prüfen wäre auch,ob Ihre Eltern in dem Fall für die Anwaltskosten aufkommen müssen.


Grüße
Relax
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Powerfrau
Newbie


Anmeldungsdatum: 11.06.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 14.Jun 2005 17:36    Titel: Vielen Dank Antworten mit Zitat

Vielen Dank nochmal für die Ratschläge.
Sie haben mir wirklich sehr weitergeholfen.
Werde auf jeden Fall versuchen einen Anwalt zu Rate zu ziehen.
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