Verfasst am: 13.Feb 2006 16:20 Titel: Forderungen von Krankenkasse
Wer von Euch weiß, wie lange Forderungen von Krankenkassen eingetrieben werden können. Sind die nicht auch mal verjährt oder wie sieht es da aus.
Im übrigen weiß ich auch von jemandem der kürzlich eine Rechnung von der KK erhielt welche sich aus dem Jahre 2000 bezog. Anscheinend fiel denen das jetzt erst auf. Wohl waren die Kosten für den damaligen Arzt zu hoch und nun versuchen die den Restbetrag heute zu kassieren. Kann mkr nicht vorstellen, dass soetwas rechtens ist.
Dennoch würde es mich interesssieren wie lange Krankenkassen Forderungen einklagbar sind. Können die eventuell auch pfänden ohne das man es weiß?
ich weiss, dass die AOK nach Ablauf der 6 Jahre immer noch fordern kann.
Vorschlag: ich habe mich mit Ihnen geeinigt und habe die Hälfte der ursprünglichen Forderung in Monatsraten abgezahlt. Damit bin ich jetzt fertig )
liegt an jedem selbst - klar - aber hier ist , wenn nicht zwischendurch
nachweisbar gemahnt wurde eigentlich verjährt.
forderung ist von 2000
2001 bis 31.12.04 sind 4 jahre
also seid 1.1.05 verjährt
gruß
striker
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