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schef4711 Newbie
Anmeldungsdatum: 18.03.2006 Beiträge: 19
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Verfasst am: 14.Dez 2006 3:52 Titel: Frage zu Inkasso, Mahnbescheid und EV |
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Hallo,
vielleicht weis ja hier mal wer Rat. Ich habe vor einiger Zeit persoenlich eine Forderung gegen eine Person ueber ein Inkassobuero geltend gemacht. Der Schuldner hat sich lange quergelegt und immer wieder vertroestet, worauf das ganze zum Anwalt ging.
Es wurde - weil das Gericht etwas schlampig war - 2x ein Mahnbescheid eingereicht und diesem wurde auch stattgegeben, worauf automatisch die Exekution ueber einen Gerichtsvollzieher eingeleitet wurde.
Im Zuge dieser Eintreibung hat sich aber herausgestellt, dass der Schuldner bereits vor Uebergabe an den Anwalt eine EV (eidesstattliche Versicherung) abgegeben hat.
Der Anwalt hat jetzt den Akt geschlossen, weil er darf ja jetzt angeblich 3 Jahre lang nichts tun (lt. Anwalt), und somit hat er mir die Kosten des Verfahrens in Rechnung gestellt, obwohl er am Exekutionstitel ja mit dabei ist mit seinen Kosten.
Ok es geht um knappe 100 Euro aber so ganz ok finde ich das nicht. Die Fragen fuer mich sind nun folgende :
1.) Scheint eine EV irgendwan mal in der Schufa odgl. auf ??
2.) Wird im Zuge des Mahnbescheids dies nicht eigentlich erkundet/herausgefunden oder abgefragt ??
3.) Ist die Vorgehensweise vom Anwalt ok oder eher Abzocke ??
4.) Stimmt es, dass in 3 Jahren dann wieder Kosten fuer eine Betreibung entstehen (angeblich ca. 50 Euro) koennen die zu meinen Lasten gehen wuerde ??
Weil die Inkassokosten wuerden normal bei mir pauschaliert bzw. ueber Storno/Kulanz ueberhaupt nicht verrechnet, da ich hier einen speziellen Deal habe, da eine Firma hier viel mit dem Inkasso taetigt.
Wie gesagt - mir kommt das eher nach einer Abzocke oder nicht ordnungsgemaesse Arbeit vom Anwalt vor. Kann ich rechtlich die Forderung irgendwie gegen den Anwalt abwenden, mit Hinweis auf das, dass die EV bereits vor jediglicher Uebernahme stattgefunden hat und er dies wissen haette muessen ??
Gruss
Alex |
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uranus Specialist
Anmeldungsdatum: 13.04.2006 Beiträge: 117
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Verfasst am: 14.Dez 2006 11:41 Titel: |
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Also,
die 100 Euro des Anwalts sind OK. Keine Frage!! Sie erhöhen deine
Forderungen gegenüber deinem Schuldner.
Die EV taucht in der SCHUFA auf, insbesondere im Schuldnerregister
Der Mahnbescheid dient nicht der Abgabe einer EV sondern in erster
Linie der Titulierung, insofern gibt es keinen Grund, dies im Vorwege
abzuklären.
Was bedeutet in drei Jahren eine Beitreibung zu veranlassen? Ist da die
erneute Antragstellung zur Abgabe der EV gemeint? Das gibt es so nicht.
du kannst in drei Jahren erneut vollstrecken und wenn es nichts zu ver-
werten gibt, dann kannst du erneut die Abgabe der EV verlangen. Nur
Vollstrecken kannst du auch innerhalb der drei Jahre, z.B. durch Gehalts-
pfändung bzw. Kontenpfändung. Man beachte, dass auch Sozialleistungen
pfändbar sind (nach 7 Tagen), nur auf Abgabe einer EV kannst du nicht
vorher drängen, es sei denn, du weist erhebliche Veränderungen im sozialen
und finanziellen Status deines Schuldners nach.
Schlussendlich kann ich nur sagen, dass du hier deine Forderung tituliert
hast und das kostet eben Geld. Wenns keinen Sinn gemacht hätte, hättest
du es sein lassen sollen. Hinterher wegen der angefallenen Kosten
jammern und jetzt auch noch Schuld bei dem RA zu suchen, ist etwas
daneben.
Nichts für ungut. Ich hätte mich vielleicht auch geärgert.
uranus |
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schef4711 Newbie
Anmeldungsdatum: 18.03.2006 Beiträge: 19
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Verfasst am: 19.Dez 2006 11:51 Titel: |
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Hallo Uranus,
| Zitat: |
Die EV taucht in der SCHUFA auf, insbesondere im Schuldnerregister
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also der Satz freut mich mal ... weil genau da war ich mir nicht wirklich sicher. Ich sehe die Kosten des Anwalts etc. schon ein, nur es geht eben genau um den Punkt, dass ich deklariert habe, dass wenn da eine EV besteht (schon beim Inkasso) das ich darueber informiert werden muss und mich dann entschiede ob ich das dem Anwalt gebe. Weil in diesem Fall haette ich das nicht gemacht weil sich die Kosten nicht gerrechnet haetten.
Bzgl. der 3 Jahren, war die offizielle Auskunft des Anwaltes, dass erst dann wieder eine Betreibung moeglich ist, da in der zwischenzeit eben aufgrund der Schutzfrist keine durchgefuehrt werden kann.
Danke auch fuer den Tipp das man in 3 Jahren dann den Schulder erneut zur EV zwingen kann. Wobei ich da mal bezweifel das sich da was aendern sollte.
Aber auf jedenfall vielen Dank fuer Deine Info bzgl. der EV.
thx
Alex |
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uranus Specialist
Anmeldungsdatum: 13.04.2006 Beiträge: 117
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Verfasst am: 19.Dez 2006 19:23 Titel: |
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| schef4711 hat folgendes geschrieben:: |
Bzgl. der 3 Jahren, war die offizielle Auskunft des Anwaltes, dass erst dann wieder eine Betreibung moeglich ist, da in der zwischenzeit eben aufgrund der Schutzfrist keine durchgefuehrt werden kann.
Danke auch fuer den Tipp das man in 3 Jahren dann den Schulder erneut zur EV zwingen kann. Wobei ich da mal bezweifel das sich da was aendern sollte.
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Den Satz verstehe ich gar nicht.
Alle Inkasso- und Verfahrensbevollmächtigte kennen den Spruch:
"Titulierung ist Pflicht - Vollstreckung die Kür" |
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uranus Specialist
Anmeldungsdatum: 13.04.2006 Beiträge: 117
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Verfasst am: 19.Dez 2006 19:27 Titel: |
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irgendwie nervt es, dass man seinen eigenen Beitrag nicht nachträglich
korrigieren kann, wenn versehentlich auf >Absenden< gedrückt wurde!!!!
uranus |
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