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Thesaurus Newbie
Anmeldungsdatum: 16.12.2005 Beiträge: 8
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Verfasst am: 23.März 2006 11:41 Titel: Fragen zur EV |
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Meine Vergangenheit holt mich nun doch in etwas heftigerer Form ein, als geplant. Habe mit vielen Gläubigern eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen, manche machen mir aber leider doch das Leben schwer. Um vorab eines klar zu stellen: ich möchte auf jeden Fall meine Schulden zurück bezahlen! Habe einen 3-Jahres-Plan aufgestellt, der funktioniert und bedienbar ist. Manchen ist das allerdings eine zu lange Zeit. Dazu hier meine Frage:
Wenn ich die EV abgebe, werde ich für die nächsten 3 Jahre zumindest von dem GV nichts mehr hören und könnte in Ruhe alles bezahlen. Muß ich die EV für jeden einzelnen Fall abgeben, oder kann ich sie für nur einen einzigen Fall abgeben und mich bei den anderen auf diesen berufen? Hintergrundgedanke wäre, für einen kleinen Posten die EV abzugeben, allen anderen das mitzuteilen und diesen kleinen Posten dann zu bezahlen um wieder als unbeschriebenes Blatt im Schuldnerverzeichnis zu stehen. Ist das so möglich? Nochmal: ich möchte wirklich alles bezahlen und niemanden hintergehen.
Wie sieht es mit meiner 34c Zulassung aus, wenn ich die EV abgebe? Kann ich die Zulassung mit der oben angedachten Methode retten? Was sagt die Bank (Hausfinanzierung, wurde immer vollständig bedient)? Kündigen die zwangsläufig den Kredit, wenn sie das mitbekommen oder kann man mit denen reden? Was hat eine EV noch für Konsequenzen, an die ich vielleicht nicht gedacht habe? Wie lange bleibt eine EV im Schuldnerverzeichnis bzw. in der Schufa stehen? Bin ich nach Bezahlung wieder ein unbeschriebenes Blatt?
Bin auch gerne bereit, Hilfe gegen Bezahlung in anspruch zu nehmen. Aber bitte nur seriöse Angebote aus dem Bereich Mittelhessen.
Besten Dank für die Antworten! |
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System Specialist
Anmeldungsdatum: 28.10.2005 Beiträge: 55
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Verfasst am: 29.März 2006 22:45 Titel: |
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Hallo,
Wie in Ihrem 2 Thread schon gesagt, eine EV bleibt 3 Jahre bestehen, schützt Sie aber nicht vor weiteren Besuchen des GV davor schützt Sie nur eine Privat Insolvenz. Vieleicht wäre eine gute Methode bei Ihre Hausbank zu gehen und dort einen Kredit zu nehmen, die Schulden auf einmal zu zahlen und dann nur noch an die Bank eine entsprechende Rate zu zahlen. Diese Möglichkeit bleibt Ihnen nach Abgabe der EV verwehrt. Den Weg sollten Sie beschreiten sollange Ihre Schufa Auskunft rein ist. |
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Struwwelpeter Newbie
Anmeldungsdatum: 21.05.2005 Beiträge: 2
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Verfasst am: 30.März 2006 18:13 Titel: |
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Da Sie mehrere Gläubiger haben, können Sie mit denen verhandeln.
Wer schnell bezahlt werden will, muß eben Abstriche machen -
oder warten.
eV sollte man vermeiden, da die zwar in der Schufa gestrichen wird -
aber wer weiß, in welchen Dateien die dann noch bleibt?
Auch bekommen Sie dann wohl keinen Kredit bei einer Bank mehr.
Struwwelpeter |
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