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hoffnung Newbie
Anmeldungsdatum: 05.01.2006 Beiträge: 18
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Verfasst am: 29.Jan 2008 20:02 Titel: GEZ mutter soll schulden zahlen die von verstorbenen mann |
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Hallo
Kann mir jemand helfen.Meine mutter soll die schulden von meinem
Vater Die bei der gez sind bezahlen.
Mein Vater ist am 1.1.08 verstorben. Alle haben das Erbe abgelehnt auch meine Mutter.
Nun sagt die Gez das Sie von meiner Mutter 666,87€ Haben wollen da sie Zusammen die Geräte genuzt haben.Obwohl der vertrag auf meinen Vater lief.
Auserdem sagen sie das es da ein Gesetz geben würde das dies bestätigt.
Obwohl uns der Mann vom Nachlassgericht gesagt hat das alle die Geld haben wollen sich nun an das Nachlassgericht wenden sollen.
Vieleicht noch zu erwänen das meine Eltern seit jahren schon Harz 4 bekommen.
was sollen wir nun tun sie Hat das Geld einfach nicht.Bitte um Rache hilfe bzw Antwort. |
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Schwabenpower * Consulter *
Anmeldungsdatum: 24.12.2002 Beiträge: 1335 Wohnort: im wilden Süden
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Verfasst am: 5.Feb 2008 9:55 Titel: nun |
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nicht einfach der Fall. Zunächst einmal:auch wenn die GEZ auf den verstorbenen Vater angemeldet war, er aber mit der Mutter in ehelicher Gemeinschaft zusammen gewohnt hat, handelt es sich um Kosten für die Bestreitung des Lebensunterhaltes und da haftet die Mutter mit.
Allerdings: Beziehen Sie Hartz IV seit vielen Jahren, wie Sie schreiben. Dann kann man einen Antrag stellen auf Befreiung von der GEZ-Gebühr. Der gilt allerdings nicht rückwirkend, sondern ab dem Tag, als er gestellt wurde. Dies nun erst mal machen und dann mit der GEZ Verhandlungen aufnehmen über einen teilweisen Erlaß, wenn das nicht hilft, monatliche Ratenzahlung anbieten..... |
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hoffnung Newbie
Anmeldungsdatum: 05.01.2006 Beiträge: 18
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Verfasst am: 5.Feb 2008 20:12 Titel: re gez |
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hallo
danke für die antwort.
nochmal zu dem fall. die Forderungen belaufen sich auf die Jahre 2002 bis
2007.die Eltern waren Zwischendurch immer mal befreit.
nun sagt die Gez nach mehrmaliger rücksprache mit denen.
das Sie dies eine Gesammtschuldnerische Haftbarkeit nenen.
meiner meinung nach und meines wissens. befinden wir uns doch hier nicht in einem Zivilrecht??????. |
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hoffnung Newbie
Anmeldungsdatum: 05.01.2006 Beiträge: 18
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Verfasst am: 5.Feb 2008 20:13 Titel: re gez mutter soll schulden zahlen die von verstorbenen mann |
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hallo
danke für die antwort.
nochmal zu dem fall. die Forderungen belaufen sich auf die Jahre 2002 bis
2007.die Eltern waren Zwischendurch immer mal befreit.
nun sagt die Gez nach mehrmaliger rücksprache mit denen.
das Sie dies eine Gesammtschuldnerische Haftbarkeit nenen.
meiner meinung nach und meines wissens. befinden wir uns doch hier nicht in einem Zivilrecht??????. |
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Schwabenpower * Consulter *
Anmeldungsdatum: 24.12.2002 Beiträge: 1335 Wohnort: im wilden Süden
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Verfasst am: 5.Feb 2008 21:54 Titel: nun |
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wie oben schon erklärt: gemeinsame Wohnung? ja! Verheiratet? ja!
dann sind die GEZ-Kosten dem allgemeinen Lebensunterhalt zuzurechnen und von daher von beiden zu bezahlen, auch wenn es nur auf den Namen eines Ehepartners läuft! Also: muß sie zahlen!!!! |
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Cob Pathfinder
Anmeldungsdatum: 29.11.2005 Beiträge: 276 Wohnort: Ortenau
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Verfasst am: 5.Feb 2008 23:24 Titel: Re: GEZ mutter soll schulden zahlen die von verstorbenen man |
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| hoffnung hat folgendes geschrieben:: |
| sie Hat das Geld einfach nicht |
Wenn sie das Geld nicht hat, soll sie das der GEZ mitteilen. Die GEZ kann dann zivilrechtlich (!) - jawohl, wir sind hier im Zivilrecht - die Forderung geltend machen, versuchen zu pfänden ...
Wenn Ihre Mutter kein Geld hat, ist auch nichts zu holen. Und wenn Sie das der GEZ mitteilen und vielleicht auch noch Bescheid von Mutter über Hartz 4 beilegen, dann wird die GEZ wahrscheinlich auf das Geld verzichten, um nicht selbst weitere Kosten für Beitreibung und Vollstreckung bezahlen zu müssen.
Gruß
Cob |
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