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GEZ

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parsifal
Newbie


Anmeldungsdatum: 17.02.2005
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 9.März 2005 16:05    Titel: GEZ Antworten mit Zitat

Wie kann man sich gegen die GEZ wehren ?

Wir wurden vor gut einem Jahr an der Wohnungstür überrumpelt, einen GEZ-Vertrag zu unterschreiben. Vor gut einem halben Jahr sind wir dann umgezogen, haben unseren Fernseher verkauft (was wir auch nachweisen können) und bei der GEZ gekündigt. Jetzt bekamen wir einen Gebührenbescheid mit Androhung der Vollstreckung und eines Bußgeldes.

1. Warum wurde unsere Kündigung nicht akzeptiert ?
2. Ist der Vertrag überhaupt rechtens zustande gekommen, oder handelt es sich nicht gar um ein unlauteres Haustürgeschäft ?
3. Wie kommt man da am besten raus ?

Über Tips und Erfahrungen bin ich dankbar...
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karlo1417
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 07.07.2003
Beiträge: 274
Wohnort: heute hier, morgen dort

BeitragVerfasst am: 10.März 2005 7:01    Titel: Antworten mit Zitat

GEZ muß nicht nur für den fernseher gezahlt werden, leider, sondern auch schon wenn nur ein radio in der wohnung zu finden ist.
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Caracas
Specialist


Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 114

BeitragVerfasst am: 10.März 2005 8:06    Titel: Antworten mit Zitat

Aber ein deutlich geringerer Betrag, wenn es nur um ein Radio geht und kein Fernseher vorhanden ist.

mfg
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CashDesign
Insider


Anmeldungsdatum: 18.11.2004
Beiträge: 561
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 10.März 2005 19:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Parsifal,

für die Zeit, wo Sie das Dingens an der Tür unterschrieben haben, müssen Sie löhnen. *leider*

Ab dem Zeitpunkt der Kündigung geht Sie das nix mehr an. Eine "Kündigung" oder wie die GEZ das großspurig nennt ABMELDUNG ist eine einseitige Erklärung, die keinerlei Zustimmung bedarf.

Im Zweifelsfalle sollten Sie also den Zugang der Abmeldung per Rückschein nachweisen können.

CD
_________________
Wenn es Sie am Knie friert und Ihr Hamster Brecht zitiert, tun se Senf drauf
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