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Geeignete Rechtsmittel - EV Termin

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bombastic80
Newbie


Anmeldungsdatum: 22.02.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 7.Mai 2007 8:27    Titel: Geeignete Rechtsmittel - EV Termin Antworten mit Zitat

Hallo und einen schönen Tag,

kurz zu unserem Fall.

Meine Lebensgefährtin ist nun seit fast 3 Jahren durch mehrere große OPs Krankgeschrieben(Sehnentransfer und noch weiteres). Es war damals ein Arbeitsunfall, darum war die BG(Berufsgenossenschaft) zuständig.

Nach fast 2 Jahren hat die BG alle Zahlungen eingestellt(Krankengeld), inzwischen wird nur noch eine mtl. Rente geleistet.

Meine Lebensgefährtin hatte eine Immobilie gekauft, welche finanziert ist.

Während der Krankheitsphase wurde meine Frau von der Bank aufgefordert, anzugeben wie sich die mtl. Ein.- und Ausgaben verhalten.

Hier kam sie in ein dickes Minus, welches ich als Lebensgefährte aber stets beglich. Für die Bank zählt aber nur Sie, darum haben sie Ihr den Kredit gekündigt.

Nun ging es bis zum Gerichtsvollzieher und ich habe mich auf mtl. Raten a 8500Euro geeinigt.

2 Raten sind bezahlt, nun hat sich ein Käufer für die Immobilie gefunden.
Die Finanzierung des Käufers ist gesichert, einen Notartermin haben wir auch schon.
Da der Termin für die nächste Rate bim GV vor dem Verkaufstermin ist, gibt es nun eine Möglichkeit die mtl. Rate zu verweigern bzw. zu verschieben.

Wenn ich einfach so verweigere, muss meine Frau die EV abgeben.
Aber es gibt ja noch beim GV "alle geeigneten Rechtsmittel" einzulegen.

Somit würde ich das ganze Verfahren 2-4 Wochen hinauszögern. In diesem Zeitraum würden wir den Verkauf der Immobilie über die Bühne bekommen und die komplette Restschuld bezahlen können - ein kleines Guthaben bleibt auch noch übrig.

Nun meine Frage:
Kann man "alle nötigen Rechtsmittel" einlegen, obwohl man schonmal eine Ratenzahlung geleistet hat?

Ich Danke euch für eure Mühe.
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Spiritus Rector
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 12.12.2003
Beiträge: 1236
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 7.Mai 2007 11:57    Titel: Antworten mit Zitat

Setzen Sie sich mit dem entsprechenden GV in Verbindung, er wird Ihnen sicherlich die Hinweise geben, die Sie benötigen. SR
_________________
Wenn der Staat pleite macht, geht natürlich
nicht der Staat pleite, sondern seine Bürger.

(Carl Fürstenberg, dt. Bankier, 1850-1933)

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bombastic80
Newbie


Anmeldungsdatum: 22.02.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 9.Mai 2007 15:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

heute war nun der Termin, und ich musste feststellen, dass der Gerichtsvollzieher keine "geeigneten Rechtsmittel" kennt. Er fand das äußerst lächerlich!

Die einzigen Mittel sind folgende:

EV Abgeben

Bezahlen

EV nicht abgeben und auf den Haftbefehl warten, welcher innerhalb von 24Stunden kommt.

Wie kann das sein, dass der Gerichtsvollzieher nichts von "geeigneten Rechtsmittel" gehört hat? gibt es irgendeinen Gesetzesentwurf. wo man sich auf diese Mittel berufen kann?
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ThoFa
Insider


Anmeldungsdatum: 15.04.2003
Beiträge: 649
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 10.Mai 2007 23:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

nun ja Sie müssen schon eine Begründung liefern, warum Sie der Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung widersprechen. Nur die Worte "ich lege geeignete Rechtsmittel ein" könnte durchaus zu Gelächter führen. Sie müssen also schon eine Begründung haben.

Die Worte geeignete Rechtsmittel sollen nur dazu führen, dass Sie keinen Formfehler begehen.

MfG

ThoFa
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moneydown
Specialist


Anmeldungsdatum: 09.11.2005
Beiträge: 69

BeitragVerfasst am: 14.Jun 2007 1:07    Titel: Antworten mit Zitat

Aus was für Gründen auch immer ich die EV nicht abgeben kann oder möchte kann ich dies dem GV gegenüber erklären.

Hierbei sollte folgende Wortwahl verwandt werden:"Gegen die Abgabe der EV zu diesem Zeitpunkt lege ich das geeignete Rechtsmittel ein." Eine weitere Begründung muss nicht erfolgen. Eine gute Begründung wäre die unklare Forderungshöhe, denn dann mit der Gläubiger informiert, welcher dem Schuldner eine Aufstellung zuschickt und wodurch der Schuldner etwas Zeit gewinnt.

Natürlich versucht der GV, den Schuldner trotzdem dazu zu bewegen die EV abzugeben, da dies ja wieder mehr Arbeit für ihn bedeutet. Aber ob er hierbei den Schuldner auslacht, beschimpft oder mit dem Finger in der Nase bohrt, Fakt ist: Der GV muss das geeignete Rechtsmittel heraussuchen, daß der natürlich kennt, auch wenn er etwas anderes behaupten sollte.

Dadurch, das der Schuldner dem GV die Wahl des geeigneten Rechtsmittels überlässt verhindert er einen Verfahrensfehler.

Auch wenn dieser Hinweis im aktuellen Fall etwas spät kommt, kann vielleicht jemand anderes davon profitieren.
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snowball2006
Newbie


Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 18.Jun 2007 13:27    Titel: Antworten mit Zitat

Vollstreckungsgericht, Antrag auf Vollstreckungsschutz ist die richtige Strategie
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Cob
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 29.11.2005
Beiträge: 310
Wohnort: Ortenau

BeitragVerfasst am: 18.Jun 2007 15:03    Titel: Re: Geeignete Rechtsmittel - EV Termin Antworten mit Zitat

Hallo, bombastic80

bombastic80 hat folgendes geschrieben::

Während der Krankheitsphase wurde meine Frau von der Bank aufgefordert, anzugeben wie sich die mtl. Ein.- und Ausgaben verhalten.

Hier kam sie in ein dickes Minus, welches ich als Lebensgefährte aber stets beglich. Für die Bank zählt aber nur Sie, darum haben sie Ihr den Kredit gekündigt.


Haben Sie mal in den Darlehensvertrag geschaut, ob eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse überhaupt eine Kündigung rechtfertigt? Oder vielleicht nur zur Forderung nach weiteren Sicherheiten berechtigt?


Gruß

Cob
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CashDesign
Insider


Anmeldungsdatum: 18.11.2004
Beiträge: 561
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 1.Sep 2007 23:10    Titel: Antworten mit Zitat

bombastic,

eine Rückmeldung über den Sachstand wäre eine feine sache für alle, die sich engagiert haben

CD
_________________
Wenn es Sie am Knie friert und Ihr Hamster Brecht zitiert, tun se Senf drauf
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