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Gehaltspfändung

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montagsmaler
Newbie


Anmeldungsdatum: 08.12.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 8.Dez 2005 18:59    Titel: Gehaltspfändung Antworten mit Zitat

Liebe Fachleute,

Man stelle sich vor, ein ausländisches Unternehmen habe wegen einer Kreditforderung ein deutsches gehalt soweit als möglich gepfändet. Was passiert, wenn nun ein deutscher Unterhaltsgläubiger ebenfalls versucht, in das Gehalt zu pfänden?

Wird die Rechtmässogkeit der ausländischen Forderung überprüft? Wer muß dann was beweisen?

Oder hat eine Unterhaltsforderung Vorrang?

Vielen Dank vom Montagsmaler
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dtoepsch
Newbie


Anmeldungsdatum: 10.12.2005
Beiträge: 14
Wohnort: berlin

BeitragVerfasst am: 10.Dez 2005 20:34    Titel: Re: Gehaltspfändung Antworten mit Zitat

[quote="montagsmaler"]Liebe Fachleute,

Man stelle sich vor, ein ausländisches Unternehmen habe wegen einer Kreditforderung ein deutsches gehalt soweit als möglich gepfändet. Was passiert, wenn nun ein deutscher Unterhaltsgläubiger ebenfalls versucht, in das Gehalt zu pfänden?

Wird die Rechtmässogkeit der ausländischen Forderung überprüft? Wer muß dann was beweisen?

Oder hat eine Unterhaltsforderung Vorrang?

Vielen Dank vom Montagsmaler[/quote][size=18][/size][color=darkred][/color]


vorrangig wird immer die 1. Zustellung und dann die 2. Zust.. und sofort
bearbeitet
in deutschland werden zur zeit nur die deutschen titel anerkannt .
ausnahmen sind, es besteht ein rechthilfeabnkommen !
mein indereckte hilfe :
Titel dem zuiständigem Finanzamt zusenden auch beim FA wo die KFZ Steuer geführt wir !
wenn der gläubiger keine kapitaldecke hat , sollte er lassen !

m.f.g.
d.a.p.t.
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