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Hollow Newbie
Anmeldungsdatum: 04.12.2003 Beiträge: 3 Wohnort: Deutschland
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Verfasst am: 5.Dez 2003 15:26 Titel: Geld eintreiben oder vielleicht Titel verkaufen? |
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Aus einem Immobielien Geschäft im Jahre 1995 haben ich noch Außenstände in Höhe von 40000€.
Es existiert ein Titel(Wechsel).Somit kann sofort gefähndet werden.Ich habe damals keine weiteren Schritte eingeleitet,da mein Anwalt mir wegen einer EV des Schuldners davon abriet. Dies ist jedoch viele Jahre her und der Schuldner ist immer noch in Deutschland wohnhaft(aktuelle Adresse bekannt).
Soweit ich weiß läuft nichts auf ihn....aber er fahrt immer dicke Autos und macht mit Immobilien irgendwie weiter Geschäfte.
Mit Inkasso der russischen Art könnte man sicherlich bei ihm erfolgreich werden, jedoch bin ich noch auf keine Inkasso-Firma gestoßen,welche ohne Vorkosten und wirklich ernsthaft eintreibt.
Also wer den Titel erwerben möchte oder mir gute Vorschläge unterbreiten kann, dem Wäre ich sehr verbunden.
freundliche Grüße |
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Schwabenpower * Consulter *
Anmeldungsdatum: 24.12.2002 Beiträge: 1378 Wohnort: im wilden Süden
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Verfasst am: 5.Dez 2003 19:15 Titel: Was? |
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Was ist ein Wechsel aus dem Jahre 1995 wert? Haben Sie sich schon mal darüber informiert? Erst wenn das geklärt ist, werden Sie sehen, ob überhaupt noch was zu machen ist. Bei Wechseln gibt es z.B. eine Protestfrist, dann wird er zum Titel, ohne Protest nicht.....
Viele,kleine Fallstricke, holen Sie sich erst mal rechtlichen Rat ein bei Ihrem Anwalt.... _________________ Auf Regen folgt Sonne! |
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Hollow Newbie
Anmeldungsdatum: 04.12.2003 Beiträge: 3 Wohnort: Deutschland
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Verfasst am: 5.Dez 2003 19:19 Titel: |
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| Nein...Es ist ein Titel(habe ich selbst beim Amtsgericht bewirkt)...Vom Schuldner wurde ein Wechsel(in gegenwart eines Notars) unterschrieben. Es kann direkt vollstreckt werden. |
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loooser User gebannt
Anmeldungsdatum: 07.10.2003 Beiträge: 2774
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Verfasst am: 5.Dez 2003 19:22 Titel: |
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...wenn diese Dinge dann geklärt sind und Ihre Anspüche "rechtens" sind,
setzen Sie bitte den Schuldner davon in Kenntnis, dass Sie nun erwägen,
Ihre Ansprüche an xyZ zu verkaufen.
Möglicherweise rührt sich dann schon etwas..... !
.... und wenn es nur der A---h ist, der anfängt auf Grundeis zu gehen.... |
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