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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4931 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 5.Feb 2003 18:56 Titel: Geld für’s Streiten ... |
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....kassiert wird bei Erfolg.
Wer hat damit Erfahrungen?
Einige private Prozessfinanzierer stellen Finanzierungen für bestimmte ausgewählte Mandate zur Verfügung. Hierbei verpflichtet sich der Prozessfinanzierer vertraglich, die Kosten für eine bestimmte Rechtsache zu tragen. Umgekehrt lässt sich der Prozessfinanzierer für den Erfolgsfall eine Vergütung zusagen, etwa in Höhe eines Anteils am wirtschaftlichen Erfolg der Sache. Die Vergütungshöhe schwankt je nach Anbieter, ist aber in jedem Fall erheblich.
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ExActor Forderungsmanagement Aktiengesellschaft, Magdeburger Allee 142, D- 99086 Erfurt
Tel. 07000–3922867 Fax 0361-4173419 , email: [E-Mail anzeigen]
Die ExActor AG finanziert Aktivprozesse auch unterhalb der “Streitwertgrenze” von 50.000 €, wobei die unterste Grenze ein vertretbares Mindestmass aufweissen muß, und eine Prüfung des Sachverhaltes unter betriebswirtschaftlicher Sicht zu ermöglichen. Abhängig ist dies vom jeweiligem konkretem Sachverhalt. Im Regelfall können Prozesse oberhalb von 10.000 € finanziert werden, bei sehr aussichtsreichen Fällen unterhalb dieses Wertes sollte es eine Anfrage wert sein. Erfolgsbeteiligung ca. die Hälfte.
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ACIVO Prozessfinanzierungs AG, Servicecenter Leipzig, Forststraße 9, D- 04229 Leipzig
Tel. 0341-497220 Fax 0341-4972211 , e-mail: [E-Mail anzeigen]
Die ACIVO AG finanziert Verfahren gegen liquide Schuldner, die der Anspruchsinhaber nicht selbst führen kann oder will und deren Prozesskosten nicht durch eine Rechtsschutzversicherung oder die Prozesskostenhilfe übernommen wird. Dabei werden sämtliche Kosten für die Rechtsanwälte, das Gericht und die Beweisaufnahme übernommen. Die ACIVO AG trägt das Prozesskostenrisiko allein. Auch wenn der Prozess verloren gehen sollte, treffen den Kläger keine Prozesskosten. Aufwendungen der ACIVO AG werden ihm nicht in Rechnung gestellt.
Für die Finanzierung des Verfahrens und das übernommene Prozesskostenrisiko erhält die ACIVO AG bei einem Streitwert bis 50.000 EURO, einen Anteil von 50 %, zwischen 50.000 und 500.000 EURO einen Anteil von 30% und bei einem Streitwert von mehr als 500.000 EURO , einen Anteil von 20% vom realisierten Ergebnis nach Absetzung der entstandenen Kosten.
Der Streitwert der Auseinandersetzung sollte jedoch zumindest 10.000 EURO betragen.
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FORIS AG, Kurt-Schumacher-Str. 18-20, D- 53113 Bonn
Tel. 0228-957500 Fax 02289575027 , mail: [E-Mail anzeigen]
FORIS zahlt bei einem Rechtsstreit die Gerichts- und Anwaltskosten, alle Beweis- und Sachverständigenkosten und, wenn der Prozess verloren gehen sollte, auch die Kosten des gegnerischen Anwalts. FORIS übernimmt das gesamte Prozesskostenrisiko. Dafür erhält FORIS, wenn der Rechtsstreit erfolgreich beendet wird, einen Anteil vom tatsächlich erzielten Erlös: FORIS erhält 30 % von Erlösen bis zu 500.000 €. Wenn der Erlös über 500.000 € hinausgeht erhält FORIS nur 20 % des 500.000 € übersteigenden Betrages. Führt der Prozess zu einem Teilsieg oder zu einem Vergleich und muss die klagende Partei demnach einen Teil der Prozesskosten tragen, so erhält FORIS aus dem Prozesserlös zunächst die verauslagten Kosten, bevor der Restbetrag aufgeteilt wird.
FORIS finanziert grundsätzlich alle Prozesse mit einem Wert von mindestens 200.000 €, die auf Leistung von Geld oder eines geldwerten Rechts gerichtet sind, und zwar auf allen Rechtsgebieten unabhängig davon, ob der Anspruchsinhaber eine natürliche oder eine juristische Person ist
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Gloria GmbH - 10247 Berlin, Samariterstr. 19
Tel. 030 – 44058041
Eingangsstreitwert ab 15.000 Euro. Erfolgsbeteiligung = 40 %
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RIMA AG - 20457 Hamburg, Veddeler Damm 14C
Tel. (0 40) 45 00 03 03
Eingangsstreitwert - ab 25.000 Euro . Erfolgsbeteiligung = bis zu 50%
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Juragent AG, Barfußgäßchen 15, D- 04109 Leipzig
Tel. 03412173790 Fax 03412173799 . E-mail: [E-Mail anzeigen]
Wir finanzieren Prozesse zur Durchsetzung von berechtigten finanziellen Ansprüchen. – ab 50.000 Euro.
Erst im Falle des Obsiegens - vor Gericht oder außergerichtlich - partizipieren wir zwischen 20 und 30% am Prozesserlös.
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Prozessfinanz.ch, Bachtelstrasse 47, CH- 8808 Pfäffikon SZ
Tel. +41(0)554107334 Fax +41(0)554107339 Mail: [E-Mail anzeigen]
Unser Unternehmen widmet sich der Finanzierung von Rechtsstreitigkeiten. Auch in Liechtenstein und Österreich. Demnächst auch in Frankreich vertreten.
Prozessfinanz setzt einen Streitwert von mindestens CHF 100'000 voraus
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Proxx AG, Theodor-Althoff-Straße 45, D- 45133 Essen
Tel. 0201-87220110 - Fax 0201-87220111 , email: [E-Mail anzeigen]
Die PROXX AG hilft mit einer Speziallösung auf dem Gebiet des Bauwesens. Sie finanziert bei positiver Einschätzung die Prozesse der "Kleinen" gegen die "Großen" gegen eine Erfolgsbeteiligung, deren Höhe je nach Streitwert 30 bis 50% des realisierten Klageergebnisses beträgt. Dafür übernimmt sie alle anfallenden Rechtsanwalts-, Gerichts-, Gutachter- und Zeugenkosten der Kläger. Geht ein Prozess verloren, verbleibt das Kostenrisiko bei der PROXX AG. Auf diese Weise ermöglicht die PROXX AG Architekten, Ingenieuren, Bauunternehmern oder Handwerkern, vor Gericht ihr gutes Recht einzuklagen.
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6461
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Verfasst am: 9.Aug 2007 20:14 Titel: |
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Prozessfinanzierung, im Geschäftsbetrieb der deutschen Assekuranz ist das ein noch sehr junges Feld. Seit einigen Jahren treten eine Handvoll Unternehmen mit dem Angebot an, ihren Kunden Prozesse vorzufinanzieren – falls die Firmen von der Siegeschance überzeugt sind, versteht sich. „Wer Geld hat, der braucht keine Prozessfinanzierung“, sagt Geschäftsführer Eversberg auf die Frage, wem er denn im Streitfall auf die Sprünge hilft.
„Wir sind nicht Robin Hood, wir übernehmen ein Prozesskostenrisiko und sind im Gegenzug am Erfolg unseres Kunden beteiligt“, sagt er. Insofern ist auch die Prozessfinanzierung das, was Versicherung vor allem bedeutet: Risikomanagement. Dass er trotzdem längere Zeit gebraucht hat, um dem Geschäftsmodell im Gewerbe Unterstützung zu verschaffen, erklärt sich mit etwas anderem. Prozessfinanzierung, das roch der von Juristen dominierten Versicherungsbranche lange nach dem schaurigen Wort „Quota Litis“, was Lateinisch ist und ungefähr „Erfolgsbeteiligung“ bedeutet. Die ist unter amerikanischen Anwälten selbstverständlich, bei uns war sie lange Zeit anrüchig und de facto verboten.
Bis heute ist das so, ein Anwalt darf einen Anspruch seines Mandanten gegen einen Dritten nicht selbst finanzieren – weshalb es überhaupt Prozessfinanzierer gibt. Zwar ändert sich auch das – wie so vieles in der Assekuranz – derzeit relativ zügig, dennoch, die Prozessfinanzierung ist als Graubereich im Justizwesen noch immer eine Nische im deutschen Versicherungsmarkt geblieben. Nur fünf nennenswerte Anbieter gibt es hierzulande.
„Die Branche wurde am Anfang hochgelobt, das hat sich etwas relativiert“, sagt Ulrich Schellenberg, Vorsitzender des Berliner Anwaltvereins. In Privatstreitigkeiten funktioniere die Prozessfinanzierung oft sehr gut, im gewerblichen Bereich aber zeige sich ein Systemproblem: Wer hohe Kosten habe, der könne auch im Erfolgsfall das Honorar nur schwer verkraften, sagt Schellenberg. Für viele vor allem kleine Unternehmer rechne sich daher ein Prozess auch mit Finanzierer oft nicht.
In der Regel bekommt der Prozessfinanzierer bis zu einem Streitwert von 500 000 Euro ein Drittel der Summe, darüber sind es oft 20 Prozent. Größere Verfahren werden individuell ausgehandelt. Dafür können beim Finanzierer auch erhebliche Prozesskosten anfallen; manche Verfahren ziehen sich über Jahre hin.
Quelle: C.Hardt/HB
Am 7. März 2007 hat das Bundesverfassungsgericht das Verbot des Erfolgshonorars für Anwälte teilweise aufgehoben. Bis zum 30. Juni 2008 soll der Bundestag hierzu das Gesetz ändern. |
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