Verfasst am: 10.Apr 2006 18:55 Titel: Haftbefehl zur Abgabe der EV - na und?
Hallo,
ich habe gegen einen Bauunternehmer einen Titel (ca. 7000 Euro), das Urteil wurde im September 2004 gesprochen. Seitdem hat der Knilch etwa 3000 gezahlt. Auf den Rest warte ich immer noch - trotz Gerichtvollzieher mit Haftbefehl zur Abgabe der EV.
Es passiert einfach nix, auch der Anwalt scheint nicht mehr zu wollen/können. Gibt es noch andere Möglichkeiten, den Bau-Heini zur Zahlung zu bewegen? Zu pfänden gibt's bei dem offenbar nichts, sein Haus ist bis obenhin mit Hypotheken belastet. Das Sonderbare: Zwei Tage vor der Zwangsversteigerung zog die Sparkasse Essen den Antrag zurück, lt. Anwalt (Grundbucheinsicht) ist die Sparkasse Mülheim/Ruhr eingesprungen. Beide Sparkassen ließen auf anwaltliche Anfrage (§ 840 ZPO) aber mitteilen, dass man "keine Geschäftsbeziehung" zu meinem Schuldner habe.
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