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handel71 Newbie
Anmeldungsdatum: 07.12.2004 Beiträge: 12
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Verfasst am: 12.Dez 2004 14:35 Titel: Immobilen als Mietkauf |
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Hallo brauche mal eure hilfe ich habe eine Immobile auf mitkaufbasís gekauft, nun will der Makler von mir Verkaufsprovision obwohl ich ja eigndlich zur miete wohne wer kennt sich da aus muss ich Verkaufsprovision zahlen oder nur Maklercourtage 2 Monatsmieten???
wer kennt sich da aus bitte um hilfe.
PS bitte endschuldigt meine rechtschreibfehler |
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CashDesign Insider
Anmeldungsdatum: 18.11.2004 Beiträge: 560 Wohnort: Sachsen
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Verfasst am: 19.Dez 2004 19:28 Titel: |
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Hallo Handel,
2 Fragen:
1. Was steht im Maklerauftrag ? ==> Wer hat den Makler beauftragt ?
2. Wer hat gekauft ?
Beim Mietkauf ist es meines Wissens so, daß eine Zwischengesellschaft (oft eine Genossenschaft) als Käufer auftritt und der Interessent dann Miete+Finanzierungsanteil an diese zahlt.
Oft sehen die Maklervereinbarungen vor, daß der Interessent die Provision auch dann schuldet, wenn er nicht selber, sondern über einen Dritten kauft, weil vom Makler der Umgehungstatbestand vermutet wird.
D.h., der eigentliche Käufer schickt einen "Strohmann" vor, der den Eigentümer herausfindet und kauft dann direkt ohne Makler vom Eigentümer. Der Makler ist in dem Fall der Dumme.
Wie das juristisch zu beurteilen ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Entweder mal bei Haus & Grund oder der Verbraucherzentrale heranhören.
CashDesign _________________ Wenn es Sie am Knie friert und Ihr Hamster Brecht zitiert, tun se Senf drauf |
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gega62 Newbie
Anmeldungsdatum: 26.07.2004 Beiträge: 37 Wohnort: Ulm
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Verfasst am: 20.Dez 2004 10:46 Titel: Re: |
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Hallo Handel71,
ich kann mich cashdesign nur anschließen:
Gültigkeit hat das, was zwischen Ihnen und dem Makler schriftlich vereinbart wurde. Gültigkeit hat im übrigen nicht nur eine externe schriftliche Vereinbarung, sondern für die Ansprüche auf Provision reicht es für den Makler aus, den Interessenten in seinen Geschäftsbedingungen auf die Provisionspflicht hinzuweisen. Dabei reicht es aus, die entsprechenden Geschäftsbedingungen als Anlage der Offerte beizufügen oder in der Offerte selbst aufzuführen. Ausreichend ist auch eine Anführung der Geschäftsbedingungen auf der Rückseite des Angebotsschreibens (sofern im Angebot selbst nochmals auf die die Rückseite verwiesen wird). Danach richtet sich im üblichen der Courtageanspruch des Maklers.
Sollten diese Geschäftsbedingungen allgemein gehalten sein (also Hinweis auf Courtagehöhe für Kauf- als auch für Mietgeschäfte) spräche im übrigen in Ihrem Falle nichts gegen eine "Kaufprovisions-Forderung", denn die Basis und der Grundgedanke des "Kaufs auf Mietkaufbasis" ist ja letzendlich der Kauf der Immobilie. Sie schreiben ja auch selbst: "... ich habe eine Immobilie auf Mietkaufbasis gekauft ...".
gega |
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