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Wobik Newbie
Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 31 Wohnort: Grossraum Stuttgart
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Verfasst am: 10.Mai 2006 12:40 Titel: Inkasso Kosten Rechtmäßig? |
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Hier mal eine Kopie aus einem mir vorliegenden Dokument:
Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten
Nach ständiger Rechtsprechung sind Inkassokosten nicht erstattungsfähig, da der Gläubiger
gegen seine Schadensminderungspflicht verstößt, wenn er die Forderung zur Beitreibung an
ein Inkassoinstitut gibt.
Erstattungsfähig sind allerdings diejenigen Gebühren, die auch entstanden wären bei
Beauftragung eines Rechtsanwalts.
(AG Saarbrücken v. 11.08.1998 Az.: 36 C 44/98, nicht veröffentlicht )
Erstattung der Inkassokosten
BGB §§ 286, 254
Beauftragt ein Unternehmen oder sonst ein Berufsangehöriger oder eine Einrichtung mit
hinreichender Geschäftserfahrung ein Inkassobüro mit der Einziehung einer Forderung, so
besteht gegen den Schuldner, wenn nachträglich noch ein Rechtsanwalt beauftragt werden
mußte, im allgemeinen kein Anspruch auf Ersatz der Inkassobürokosten.
(OLG Dresden, Urteil vom 01.12.1993 - 5 U 68/93 (Quelle: NJW-RR 1994, S. 1139 ff.))
Das komplette Teil kann angefordert werden als PDF Dok. bei mir.
Übrigens:
Ganz aktuell mal dieser Link:
http://www.jur-abc.de/cms/index.php?id=546
Präzise:Laut Urteil muß Inkasso alles plus Kosten und Zinsen zurückzahlen!
Genaue Urteil:
AG Speyer Urteil vom 22.02.2005 - 31 C 456/04
Aber auch Höchstrichterliche Urteile gibt es!
Einfach in Suchmaschinen 2.Ernte und Inkasso eingeben!
lg |
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