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dallmeyer Specialist
Anmeldungsdatum: 17.01.2003 Beiträge: 135 Wohnort: Deutschland
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Verfasst am: 4.Mai 2003 12:36 Titel: Inkasso bei Immobilien |
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Gläubiger können jetzt in vielen Fällen auch dann auf
ein Grundstück oder eine Immobilie zugreifen,
wen der Schuldner sie seinem Ehepartner überschrieben hat.
Das jedoch nur, wenn der frühere Besitzer noch das Recht hat,
eine Rückübertragung zu verlangen.
Der Bundesgerichtshof entschied, dass das Rückübertragungsrecht
als Vermögenswert einzustufen und damit pfändbar ist.
Az. IX ZR 102/02 |
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