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Sabandraba Newbie
Anmeldungsdatum: 27.04.2006 Beiträge: 2
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Verfasst am: 27.Apr 2006 20:12 Titel: Inkasso kosten zahlen??? |
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Hallo an alle,
ich habe vor ca. 1 nem Monat ein "berechtigtes" Schreiben von einem Inkasso Unternehmen erhalten.
Habe dort auch schon angerufen und einen späteren Zahltermin vereinbart, welcher jetzt schon um 2 Wochen überschritten ist. Wollte die Forderung morgen bezahlen. Nun meine Frage: muss ich die Inkassogebühren mitzahlen oder reicht es die Hauptforderung an das Inkassobüro zu zahlen?
Und könnte ich jetzt schon einen Schufa Eintrag erhalten haben obwohl ich noch keinen weiteren Brief bekommen habe?
Vielen Dank schon mal
Sandra |
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striker2005 Newbie
Anmeldungsdatum: 08.11.2005 Beiträge: 36
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Verfasst am: 30.Apr 2006 20:05 Titel: |
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Warum ignorierst Du nicht einfach das Inkassobüro und überweist die Hauptforderung an den Gläubiger direkt ????????
schon schriftlich ( nachweisbar) mit dem inkassobüro kommuniziert ?
gruß
striker |
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Sabandraba Newbie
Anmeldungsdatum: 27.04.2006 Beiträge: 2
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Verfasst am: 1.Mai 2006 20:46 Titel: |
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Nein habe noch nicht schriftlich mit dem Inkassobüro kommuniziert nur telefonisch
Also könnte ich die Forderung direkt an den Gläubiger überweisen und hätte dann auch keine Schulden mehr an das Inkasso-Unternehmen...?
Wenn das so wäre würde ich das natürlich so machen.
Danke für die Hilfe
Gruß Sandra |
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striker2005 Newbie
Anmeldungsdatum: 08.11.2005 Beiträge: 36
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Verfasst am: 2.Mai 2006 7:15 Titel: |
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wenn der 2 mahnbrief des inkassos kommt
Fax und email an inkassobüro (ohne auf die gläubigerzahlung einzugehen)
"ich lehne die forderung mangels vorlage der vollmacht lt. 174 BGB ab |
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schwedenigel Newbie
Anmeldungsdatum: 26.04.2006 Beiträge: 17
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Verfasst am: 2.Mai 2006 8:28 Titel: |
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Hi Leute,
also ich hab mich mal mit einem Kumpel unterhalten der "Rechtsverdreher" ist, da ich auch des öfteren Inkassobriefe bekomme, das letzte Beispiel war grass für eine geplatzte Lastschrift von 6,00 Euro Parkgebühren wollte das Unternehmen insgesamt über 50,- € haben,
so und mein Kumpel meint, das nach dt. Recht KEIN Inkassobüro berechtigt ist Gelder einzutreiben und dafür Gebühren zu erheben, was ich recht interessant finde...., er meint weiter die einzige rechtliche Institution die GEld eintreiben darf ist der vom Amtsgericht bestellte Gerichtsvollzieher wenn er einen rechtswirkksamen Titel hat, und sonst niemand, auch er rät wen ein Inkassobrief kommt, direkt an den Gläubiger zahlen und das Inkassobüro ignorieren, ich hab das mal gemacht, bekomme zwar weiterhin Mahnungen des Inkassobüros, aber wirklich passieren tut nichts....... |
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inkassoprofi Newbie
Anmeldungsdatum: 20.06.2005 Beiträge: 21
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Verfasst am: 2.Mai 2006 9:12 Titel: |
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Guten Tag!
Durch die schlechte Zahlungsmoral gehen auch Klein- und Familienunternehmen pleite. Zu Ihren Mahnungen folgendes:
1. Warum bezahlen Sie die Rechnung nicht? Sie haben sicherlich auch eine Dienstleistung dafür erhalten?!
2.Warum halten Sie sich nicht an die Zahlungsvereinbarung?
Wären Sie von uns angeschrieben worden, würden wir nun unseren Aussendienst bei Ihnen vorbeischicken. Zu den Gebühren:
1.Verzugszinsen müssen Sie bezahlen. Jedoch muss Zinshöhe und Fälligkeitsdatum angegeben werden.
2. Bedenken Sie, dass die Kosten durch den Einsatz eines Gerichtsvollziehers massiv steigen werden.
3. Wer regelmässig Mahnungen erhält, muss damit rechnen eine schlechte Bonität zu erhalten. Dies ist nicht zu unterschätzen!
4. Haben Sie die Forderung beglichen? So senden Sie dem Gläubiger und dem Inkassobüro einen eingeschriebenen Brief mit der Zahlungsbestätigung und fordern Sie diese auf, den Fall abzuschliessen
Wer seine Rechnungen pünktlich bezahlt, kann sich solche Umtriebe ersparen!
Freundliche Grüsse
Inkasso Service |
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schwedenigel Newbie
Anmeldungsdatum: 26.04.2006 Beiträge: 17
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Verfasst am: 2.Mai 2006 9:31 Titel: |
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Wären Sie von uns angeschrieben worden, würden wir nun unseren Aussendienst bei Ihnen vorbeischicken
..und was bringt das bitte schön, wie ich ja bereits sagte, der einzig berechtigte "aussendienstmässige" Gelteintreiber der legal ist ist der Gerichtsvollzieher und sonst niemand !
Ich hatte auch schon mal ein Inkassobüro die mir einen "Aussendienstmitarbeiter" vorbeischicken wollten, gegen Gebühren natürlich, nachdem ich denen mit einer Strafanzeige wegen Nötigung und Belästigung gedroht habe, kam plötzlich ein netter Brief wo sie doch auf meinen Ratenzahlungsvorschlag eingegangen sind........ |
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reikorene Newbie
Anmeldungsdatum: 31.03.2006 Beiträge: 2 Wohnort: Deutschland
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Verfasst am: 2.Mai 2006 9:52 Titel: Inkassokosten zahlen |
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Zum Thema Inkasso: Wir sind eine Privat & Wirtschaftsdetektei in Berlin
und stellen jeden Tag fest das die Zahlungsbereitschaft von offenen Forderungen fast gleich null ist egal ob Firma oder Privatpersoen, nicht weil sie nicht können sondern weil viele nicht wollen.
Wir bieten den Schuldner Ratenverträge, bevor wir mit dem Schuldner Kontakt aufnehmen schauen wir ganz genau hin, ob nicht Zahlungfähig oder nicht willig, unsere Anwälte haben immer mit die Augen drauf.
Meisten werden wir bei den Ermittlungen sogar noch fündig von Straftaten
wie Leistungsbetrug etc.
Für Schuldnern die der Meinung sind Strafanzeigen wegen Nötigung oder Erpressung stellen zu müssen, weil sie Ihrer Pflicht nicht nachkommen müssen, kann ganz schnell auch für Euch vor Staatsanwalt enden.
Unser Motto genau hinschauen bei den Schuldner
und über Gesetzliche wege druck machen.
Das C.S.MTeam |
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schwedenigel Newbie
Anmeldungsdatum: 26.04.2006 Beiträge: 17
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Verfasst am: 2.Mai 2006 10:53 Titel: |
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Es geht doch hier gar nicht darum ob der Schuldner nicht zahlen will oder nicht zahlen kann, diese Problematik kenne ich zur genüge, da ich selbst lange genug auf der Gläubigerseite gestanden habe...
..mir ging es in meinem Beitrag um den rechtlichen Hintergrund der ganzen Inkassogeschichte.
Nehmen wir mal an ein Schuldner schuldet mir Geld und kann wirklich nicht zahlen, dann nutzt mir als Gläubiger weder das Amtsgericht noch ein Inkassobüro etwas. Ist es jedoch so das der Schuldner nur nicht zahlen will und ich beantrage Mahnbescheid und lasse diesen vollstrecken und das Gericht schickt den Gerichtsvollzieher zum Schuldner und der hat Vermögen und will nur nicht bezahlen, dann hat er Probleme, weil der Gerichtsvollzieher eben pfänden darf und auch Geld im "Hausbesuch" eintreiben darf. Vor dem "Aussendienstmitarbeiter" des Inkassobüros braucht sich der zahlungsunfähige Schuldner keinen Kopf machen, weil er hat eh nichts, und der zahlungsunwillige Schuldner auch nicht, weil er besagten Inkasso-Mitarbeiter sofort nach Hause schicken kann, weil eben dieser, entgegengesetzt zum Gerichtsvollzieher, absolut keine rechtliche Grundlage für sein Tun besitzt, ausser einem "privaten" Auftrag, und der ist rein rechtlich gesehen nichts wert...... |
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reikorene Newbie
Anmeldungsdatum: 31.03.2006 Beiträge: 2 Wohnort: Deutschland
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Verfasst am: 2.Mai 2006 11:54 Titel: Inkasso kosten zahlen ??? |
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Inkasso kosten zahlen: Die Voraussetzung ist ein Forderungstitel!!!
Wenn der Schuldner nicht Zahlungsfähig ist sollte auf jedenfall ein Ratenzahlungsvertrag vereinbart werden, in dem der Zahlungszeitraum benannt wird.
Sollte ein Schuldner nicht bezahlen wollen, kommen Sie trotzdem mit ein gewissen Aufwand an Ihr Geld.
Schuldner die zahlen wollen wo Inkassobüros, Detektein, Anwälte tätig werden müssen sind zum einen Steuerlich absetzbar und zum anderen werden die mehr Kosten dem Schuldner bei Vollstreckung zu lasten gelegt.
Grundsätzlich darf jede Person oder Firma einen Detektiven einschalten um sich gewissheit über sein Schuldner zuverschaffen, unsere Mandanten
bekommen über den weiteren ablauf Kostenlose Rechtshilfe über unsere Anwälte dort wird dem Mandanten genau erläutert wie die weitere Vorgehensweise ist.
Grundsätzlich arbeiten wir auch mit dem Gerichtsvollzieher Hand in Hand,
und auch Rechtsanwälte dürfen Vollstrecken, und das ist Rechtens !!!
Wir haben sein dem wir mit einer guten Anwaltskanzlei arbeiten schon viele Schuldner zur Zahlung bewegt.
Das C.S.MTeam |
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inkassoprofi Newbie
Anmeldungsdatum: 20.06.2005 Beiträge: 21
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Verfasst am: 2.Mai 2006 15:19 Titel: |
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Wenn ein Schuldner wirklich Zahlungsunfähig ist ( bei ca. 5 Prozent der Fall ) so kann sich in den meisten Fällen nach 2 - 5 Jahren die finanzielle Situation des Schuldners verbessern und er ist Zahlungsfähig. Selbstverständlich muss, seitens der Inkassobüros auch Teilzahlungen akzeptiert werden. Der Aussendienstmitarbeiter, dient der Vermittlung, da viele Schuldner Mahnbriefe wegwerfen respektive gar nicht beachten.
Bei Zahlungsfähigen Schuldnern die Ihr Vermögen verschieben, der Frau überschreiben,... können Observationen und Ermittlungen oft weiterhelfen.
Wir lassen uns durch Androhen von Strafanzeigen nicht abschrecken. Wir arbeiten mit renommierten Anwaltskanzleien zusammen, welche dann gegebenenfalls rechtliche Schritte gegen den Schuldner einleiten wird! |
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striker2005 Newbie
Anmeldungsdatum: 08.11.2005 Beiträge: 36
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Verfasst am: 2.Mai 2006 20:25 Titel: |
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| Zitat: |
| 2. Bedenken Sie, dass die Kosten durch den Einsatz eines Gerichtsvollziehers massiv steigen werden. |
Hier geht es nur noch um die Inkassogebühren - Die hauptforderung wird beglichen - das IB hat sich nicht durch eine Vollmacht legitimiert -
und bekommt logischerweise keine gebühren - Pech für die Schlitzohren eben .Über die Erstattungsfähigkeit der Inkassogebühren vor Gericht hat vor Kurzem das BGH Bundesgerichtshof 2005 - VII ZB 53/05
eine Entscheidung getroffen
3. Wer regelmässig Mahnungen erhält, muss damit rechnen eine schlechte Bonität zu erhalten. Dies ist nicht zu unterschätzen!
Strittige Forderungen werden nicht der Schufa gemeldet
4. Haben Sie die Forderung beglichen? So senden Sie dem Gläubiger und dem Inkassobüro einen eingeschriebenen Brief mit der Zahlungsbestätigung und fordern Sie diese auf, den Fall abzuschliessen
Aber warum denn dem Inkassobüro ????
Das Inkasso will was von mir - ich will doch nichts vom Inkassobüro
Wer seine Rechnungen pünktlich bezahlt, kann sich solche Umtriebe ersparen!
Heutzutage hat man Ruck Zuck ein Inkassobüro an der Backe mit Wunschgebühren die Dieses haben möchte.
Ich habe erst letzte Woche wg einer angeblich nicht bezahlten call rechnung aus 2004 über 2,60 € hf und den üblichen gebühren einen Baustein Brief von Intrum bekommen - lächerlich für wie dumm man die leute hält - soll ich hier das fair pay team glücklich machen ???
Freundliche Grüsse
Inkasso Service[/quote]
ein sehr wohlwollendes Posting
gruß
striker |
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striker2005 Newbie
Anmeldungsdatum: 08.11.2005 Beiträge: 36
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Verfasst am: 2.Mai 2006 20:33 Titel: |
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| striker2005 hat folgendes geschrieben:: |
| Zitat: |
| 2. Bedenken Sie, dass die Kosten durch den Einsatz eines Gerichtsvollziehers massiv steigen werden. |
moment nicht so schnell - erst mal müsste das Inkasso beauftragt werden einen RA einzuschalten um am wohnort des Schuldners zu klagen ...und..
Hier geht es doch nur noch um die Inkassogebühren - Die hauptforderung wird beglichen - das IB hat sich nicht durch eine Vollmacht legitimiert -
und bekommt logischerweise keine gebühren - Pech für die Schlitzohren eben .
Über die Erstattungsfähigkeit der Inkassogebühren vor Gericht hat vor Kurzem das BGH Bundesgerichtshof 2005 - VII ZB 53/05
eine Entscheidung getroffen
| Zitat: |
| 3. Wer regelmässig Mahnungen erhält, muss damit rechnen eine schlechte Bonität zu erhalten. Dies ist nicht zu unterschätzen! |
Strittige Forderungen werden nicht der Schufa gemeldet
| Zitat: |
| 4. Haben Sie die Forderung beglichen? So senden Sie dem Gläubiger und dem Inkassobüro einen eingeschriebenen Brief mit der Zahlungsbestätigung und fordern Sie diese auf, den Fall abzuschliessen |
Aber warum denn dem Inkassobüro ????
Das Inkasso will was von mir - ich will doch nichts vom Inkassobüro
Es sei denn ich habe das Inkasso beauftragt mit mir in kontakt zu treten
| Zitat: |
| Wer seine Rechnungen pünktlich bezahlt, kann sich solche Umtriebe ersparen! |
Heutzutage hat man Ruck Zuck ein Inkassobüro an der Backe mit Wunschgebühren die Dieses haben möchte.
Ich habe erst letzte Woche wg einer angeblich nicht bezahlten call rechnung aus 2004 über 2,60 € hf und den üblichen 20 € gebühren einen Baustein Brief von Intrum bekommen - lächerlich für wie dumm man die leute hält - soll ich hier tatsächlich das fair pay team glücklich machen ???
Freundliche Grüsse
Inkasso Service |
ein sehr wohlwollendes Posting
gruß
striker[/quote] |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 7645
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Verfasst am: 3.Mai 2006 3:39 Titel: |
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Werter User,
würden Sie es bitte unterlassen ihre Postings mit ellenlangen Zitaten zu versehen.
Welchen Sinn soll es ergeben?
Tun Sie das in einem persönlichen Gespräch ebenso?
Fassen Sie vor einer Antwort immer nochmals "wörtlich" alles zusammen
bevor Sie - mit einem Satz antworten?
Weitere Postings in der Art werden vollständig gelöscht. |
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striker2005 Newbie
Anmeldungsdatum: 08.11.2005 Beiträge: 36
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Verfasst am: 3.Mai 2006 6:25 Titel: |
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sorry
das doppelposting war ein Versehen
gruß
striker |
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Mariechen Specialist
Anmeldungsdatum: 28.10.2004 Beiträge: 68 Wohnort: FFHland
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Verfasst am: 12.Mai 2006 22:19 Titel: Inkassogebühren zahlen??? |
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Hallo,
jetzt habe ich mal eine Frage zum Thema "Inkassogebühren".
Ich gehe über IbC ins Internet (weils leider in unserm Dorf kein DSL gibt).
Somit fällt meine Einwahl auch schon mal auf einen Anbieter aus V., bei dem im Hintergrund immer ein Inkassobüro aus N. mitmischt (bei Mahnungen, die vom IbC-Anbieter kommen, steht das I-Büro im Briefkopf).
Nun hat es sich ergeben, dass o.gen. IbC-Anbieter einen Rechnungsbetrag verlangt, der die bisher dagewesenen Höhen bei weitem übersteigt. Warum auch immer, jedenfalls stellt mir die Telekom über diese Internetverbindungen keinen EVN aus (nur über meine Telefonate).
Nun erhielt ich vor einiger Zeit vom IbC-Anbieter eine Mahnung (weil ich einfach nicht bereit gewesen war, die erhöhte Forderung in Gänze zu begleichen), "zuzüglich 2 Euro Mahngebühr". Sogleich habe ich gegen die übermäßige Höhe der Rechnung Widerspruch eingelegt, und den IbC-Anbieter aufgefordert, mir die Höhe der Verbindungskosten im Einzelnen nachzuweisen (durch EVN o.a.), und gebeten, zu meinem Anliegen Stellung zu nehmen (was bis heute nicht geschehen ist). -
Gleichzeitig habe ich den geforderten Rechnungsbetrag zur Hälfte überwiesen plus Mahngebühr - und dies in dem Widerspruchsschreiben auch mitgeteilt. -
Dieser Tage kam der Hammer: Das Inkassounternehmen aus N. schickte mir eine "2. Mahnung" - mit den saftigen Inkassogebühren von 20 Euro und 3 Euro für Auslagen usw. -
Am gleichen Tag habe ich wiederum zwei Schreiben auf den Weg gebracht, einmal zum IbC-Anbieter, mit der Mitteilung, dass ich noch immer auf seine Antwort warte und außerdem eine Beschwerde gegen deren Praxis mit dem Inkassobüro.
Das zweite Schreiben ging an das Inkassobüro. Hier habe ich Widerspruch gegen die Forderung insgesamt eingelegt und mich über die Gebührenpraxis beschwert. Außerdem habe ich ihnen meinen Briefwechsel mit dem IbC-Anbieter mitgeteilt und das Inkassobüro aufgefordert, hier Abstand zu nehmen. Eine Kopie des Widerspruchschreibens an den IbC-Anbieter habe ich beigefügt.
1.: War es rechtens von Seiten des IbC-Anbieters, Kommentarlos die Angelegenheit dem I-Büro zu übergeben?
1.: Muss ich überhaupt auf die Forderung des Inkassobüros eingehen? (Ich werde eh die restliche Hälfte der Hauptforderung, falls diese doch noch gestellt wird, an den IbC-Anbieter senden.)
2.: Bin ich verpflichtet, die Inkassogebühren zu zahlen?
Aus Erfahrung weiß ich, dass das I-Büro seine Gebührenforderung mit jedem Schreiben um 2,50 Euro anheben wird. Ist das überhaupt rechtens? (Hier wird gerne mit §§ geworfen, die Otto Normalverbraucher eh nicht versteht, Hauptsache es sieht "feierlich" aus!)
Wer gibt mir hier mal eine brauchbare Information? (Nein, ich werde mich dafür nicht zum Premium anmelden, also: hier oder garnicht.)
Grüße an alle in ähnlicher Weise Geschädigte...
(bin sauer über diese Geld-aus-der-Tasche-Zieher!) |
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striker2005 Newbie
Anmeldungsdatum: 08.11.2005 Beiträge: 36
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Verfasst am: 13.Mai 2006 17:13 Titel: |
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verlang doch einfach das kostenlose TKV Prüfprotokoll ( § 16) vom call unternehmen.
Und beim inkassobüro die forderung erstmal ablehnen mangels vorlage der vollmacht ( § 174 BGB)
Damit tun sich die masseninkassobüros schwer
gruß
striker |
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mhanke Newbie
Anmeldungsdatum: 20.09.2005 Beiträge: 6 Wohnort: D-69120 Heidelberg
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Verfasst am: 19.Mai 2006 11:11 Titel: Inkassofirmen |
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Wir haben Forderngen an einen Schuldner in USA.
Kennt jemand eine seriöse Inkasso Firma, die er oder sie empfehlen könnte? Und was ist wohl sinnvoller: USA-Firma oder deutsche Firma beauftragen? |
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