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henryabacus Newbie
Anmeldungsdatum: 04.11.2005 Beiträge: 3
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Verfasst am: 4.Nov 2005 13:57 Titel: Inkassobüros als letzte Möglichkeit ? Es geht anders besser. |
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Hallo alle Gläubiger und sonstwie Gläubigen.
mit großem Interesse lese ich von Zeit zu Zeit Postings in verschiedenen Foren.
Nun bin ich auch auf GOMOPA gestoßen. Interessante Seite !
Mich verwundert es nur, mit welchem Leichtsinn weiterhin einige Gläubiger oder soll ich sagen, viele Gläubiger unterwegs sind um über Inkassofirmen Geld und Forderungen eintreiben lassen wollen.
Sicher wird es Inkassofirmen geben, welche durchaus eine Daseinsberechtigung haben, aber hier scheint es so zu sein, daß der Gläubiger weitere Verluste erleidet.
Jedenfalls konnte ich noch kein einziges Posting lesen, aus dem hervorgegangen ist, daß eine Forderung tatsächlich realisiert worden ist.
Ich beschäftige mich seit geraumer Zeit als Vermittler zwischen Gläubigern und Schuldnern und es hat die Erfahrung mehr als deutlich gezeigt, daß Gespräche und regelmäßige Besuche beim Schuldner mehr bringen als der Glaube daran, daß eine Inkassofirma mit breitschuldrigen Eintreibern jetzt etwas unternimmt.
Warum auch sollen die mehr bringen als die Gerichte, die Urteile, der Gerichtsvollzieher und dessen Vollstreckungen ?
Nur weil diese Herren ein teilweise marzialisches Auftreten haben, dem Gläubiger bei den Erstgesprächen imponieren, das Gefühl vermitteln, jetzt passiert etwas ?
Es ist auch was passiert, das Inkassounternehmen hat wieder einmal erfolgreich zugeschlagen. Allerdings beim Gläubiger.
Das kann es doch wohl nicht sein.
Aber daß es Gläübiger gibt, die auch noch auf solche Shows hin dem schlechten Geld noch gutes Geld hinterherwerfen, das ist einfach nicht mehr zu verstehen.
Sicher alles kostet Geld aber da gehen Summen, mir sind Zahlungen bis zu 50.000 Euro bekannt, über den Tisch und nichts passiert und das ist dann nicht mehr von mir nachzu vollziehen.
Was kostet es, 1 bis 2 Telefonate zu führen oder auch 1 bis 3 Briefe zu versenden ? Sicherlich nicht mehr als vielleicht 50 Euro maximal.
Aber es gibt ja jetzt einen Vertrag, einen Vertrag der Sicherheit vorgauckelt, in kürze sein Geld wieder zu haben. Gut der kostet vielleicht das Papier, die Tinte und ein wenig Gehirnschmalz, ist also in den 50 Euro mit drin.
Es reicht doch vollkommen aus, wenn man in Deutschland tätig ist, mit rund 1.000 bis 1.500 Euro zu agieren.
Bei Erfolg wird dann, auch nur von der eingegangenen Summe an den Vermittler eine Vermittlungsgebühr von 10 % gezahlt.
- Kein Erfolg, kein Geld. So einfach ist das. -
Darin sind Telefonkosten, Porto, Kosten für die Recherchierung des eventuell unbekannten Aufenthalt des Schuldners, die Reisekosten und anderweitige Spesen voll abgedeckt.
Das Gespräch mit dem Schuldner zu suchen, der zumeist gar nicht mal böswillig ist, sondern auch im ruhigen, sachlichen Gespräch feststellt, daß er Fehler gemacht hat das ist heute wichtiger denn je.
Die wenigsten hier werden Profis auf den Leim gegangen sein.
Meist sind die Schulden durch Unachtsamkeit oder andere Fehler entstanden, das geliehene Geld war plötzlich weg, der Frust war groß, jetzt kommt auch noch der Gläubiger, will sein Geld zurück, Verzögerungstaktik wird eingesetzt, der Wille seine Fehler einzugestehen ist nicht da, die Feigheit des Menschen kommt zu Vorschein... usw.
Das alles führt zu Streitereien über die sich dann Gerichte setzen müssen und zum Schluß die Inkassobüros freuen.
In keinem Fall ist etwas passiert, was den Gläubiger zufriedengestellt hat.
Meine Erfahrungen haben gezeigt, daß vernünftige Gespräche mit Schuldnern effektiver sind, die Schulden eher daduch abgebaut werden, sei es, daß auch nur ein Teil davon reinkommt oder es in Raten abgestottert wird, aber es kommt zumindest in den meisten Fällen.
Und das kostet keine Tausende.
Aber es wird immer wieder Leute geben, und sicherlich nicht wenige die auf Inkassobüros setzen.
Auf das Prinzip Hoffnung vertrauen.
"Hoffnung aber ist ein sehr dünnes Seil, auf dem viele Narren tanzen."
Henry |
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Chekker Newbie
Anmeldungsdatum: 02.02.2005 Beiträge: 46 Wohnort: NRW
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Verfasst am: 8.Nov 2005 11:02 Titel: |
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Also ich kann noch nicht so richtig erkennen, was das Revolutionäre Deiner Tätigkeit sein soll. Du machst genau das, was Inkassobüros auch machen. Du bist Mittler zwischen Gläubiger und Schuldner. Genau das ist - und noch viel mehr - Aufgabe eines Inkassobüros.
Mal abgesehen davon, gehe ich davon aus, daß Du nichts anderes machst als ein Inkassobüro zu betreiben. Halt nach "Deiner" Methode...
Ich hoffe Du hast dafür eine Zulassung nach RBerG. |
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striker2005 Newbie
Anmeldungsdatum: 08.11.2005 Beiträge: 36
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Verfasst am: 8.Nov 2005 15:02 Titel: warum denn ein inkassobüro |
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Inkassogebühren werden vom gericht i.d.r. als nicht erstattungsfähig gesehen !
Dürfte der Gang zum Anwalt bei einer Forderung nicht sinnvoller sein ? Zumal i.d.R es doch nur beim Briefeschreiben bzw Drohen bleibt ? Der abgebrühte Schuldner lacht doch nur über Inkassopost - der Gläubiger bleibt auf seinen Kosten sitzen! |
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Chekker Newbie
Anmeldungsdatum: 02.02.2005 Beiträge: 46 Wohnort: NRW
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Verfasst am: 10.Nov 2005 10:38 Titel: |
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| Zitat: |
| Inkassogebühren werden vom gericht i.d.r. als nicht erstattungsfähig gesehen ! |
Das stimmt so nicht. Inkassogebühren, die sich im Rahmen der RVG bewegen sind erstattungsfähig.
| Zitat: |
| Dürfte der Gang zum Anwalt bei einer Forderung nicht sinnvoller sein ? |
Ein Inkassobüro beschafft normalerweise vor Beschreitung eines Gerichtsweges (durch den Anwalt) umfassende Informationen über den Schuldner. Vielen Gläubigern bleiben dadurch oftmals unnötige Kosten für unnötige Rechtstreite erspart. |
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striker2005 Newbie
Anmeldungsdatum: 08.11.2005 Beiträge: 36
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Verfasst am: 16.Nov 2005 10:41 Titel: |
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Wo hast Du das her ?
Die Chancen das das Gericht Inkassokosten UND (!!) Anwaltskosten als erstattungsfähig anerkennt dürften mehr als gering sein !
z.b OLG Dresden % U 68/93 NJW RR 1994 heft 18 S 1139
oder:
AG wedding vom 24.10.01 - 20 C 104/o1
"Beauftragt ein Unternehmen oder eine einrichtung mit hinreichender Geschäftserfahrung ein inkassobüro mit der einziehung einer forderung, so besteht gegen den schuldner wenn nachträglich noch ein rechtsanwalt beauftragt werden mußte, im allgemeinen kein anspruch auf ersatz der inkasso kosten"
Da das inkassbüro ja nicht selbst klagen kann müste es dies in (in absprache mit dem Auftraggeber) über einen Anwalt tun.
Der Gläubiger bekommt, dann wenn er gewinnt, nur die Anwaltsgebühren ersetzt
Deswegen gelten z.b Inkassofirmen nicht grad als klagefreudig
Natürlich - falls der Schuldner durch die Inkassomahnbriefe beeindruckt ist und Zahlt - hat sich das für den Gläubiger (und fürs inkassobüro )natürlich gelohnt.
gruß |
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Chekker Newbie
Anmeldungsdatum: 02.02.2005 Beiträge: 46 Wohnort: NRW
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Verfasst am: 17.Nov 2005 10:49 Titel: |
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| Zitat: |
| Die Chancen das das Gericht Inkassokosten UND (!!) Anwaltskosten als erstattungsfähig anerkennt dürften mehr als gering sein ! |
Du hast natürlich Recht. Beides ist natürlich nicht möglich. Davon habe ich aber auch nicht gesprochen.
Grundsätzlich sind Inkassogebühren im Rahmen der RVG erstattungsfähig. Natürlich sind nicht noch zusätzliche Anwaltsgebühren anzusetzen.
| Zitat: |
| Deswegen gelten z.b Inkassofirmen nicht grad als klagefreudig |
Stimmt, Inkassobüros sind nicht unbedingt klagefreudig. Das hat aber nichts damit zu tun, daß sie dann evtl. Teile der Inkassogebühren an einen Anwalt abgeben müssen, sondern eher in der Erkenntnis das Klagen oftmals mehr Probleme schaffen, als sie lösen.
Ein gutes Inkassobüro löst mehr Fälle im außergerichtlichen Verfahren als durch sinnlose langwierige Klagewege. |
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G. Newbie
Anmeldungsdatum: 07.12.2005 Beiträge: 4
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Verfasst am: 7.Dez 2005 23:23 Titel: der Ingo, ich glaub es nicht...... |
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[quote="Chekker"]Also ich kann noch nicht so richtig erkennen, was das Revolutionäre Deiner Tätigkeit sein soll. Du machst genau das, was Inkassobüros auch machen. Du bist Mittler zwischen Gläubiger und Schuldner. Genau das ist - und noch viel mehr - Aufgabe eines Inkassobüros.
Mal abgesehen davon, gehe ich davon aus, daß Du nichts anderes machst als ein Inkassobüro zu betreiben. Halt nach "Deiner" Methode...
Ich hoffe Du hast dafür eine Zulassung nach RBerG.[/quote] |
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G. Newbie
Anmeldungsdatum: 07.12.2005 Beiträge: 4
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Verfasst am: 7.Dez 2005 23:30 Titel: Hallo Ingo, äh chekker |
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[quote="Chekker"]Also ich kann noch nicht so richtig erkennen, was das Revolutionäre Deiner Tätigkeit sein soll. Du machst genau das, was Inkassobüros auch machen. Du bist Mittler zwischen Gläubiger und Schuldner. Genau das ist - und noch viel mehr - Aufgabe eines Inkassobüros.
Mal abgesehen davon, gehe ich davon aus, daß Du nichts anderes machst als ein Inkassobüro zu betreiben. Halt nach "Deiner" Methode...
Ich hoffe Du hast dafür eine Zulassung nach RBerG.[/quote] |
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G. Newbie
Anmeldungsdatum: 07.12.2005 Beiträge: 4
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Verfasst am: 7.Dez 2005 23:31 Titel: |
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[quote="Chekker"]Also ich kann noch nicht so richtig erkennen, was das Revolutionäre Deiner Tätigkeit sein soll. Du machst genau das, was Inkassobüros auch machen. Du bist Mittler zwischen Gläubiger und Schuldner. Genau das ist - und noch viel mehr - Aufgabe eines Inkassobüros.
Mal abgesehen davon, gehe ich davon aus, daß Du nichts anderes machst als ein Inkassobüro zu betreiben. Halt nach "Deiner" Methode...
Ich hoffe Du hast dafür eine Zulassung nach RBerG.[/quote]
Hallo Ingo.... |
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