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Brigadier Newbie
Anmeldungsdatum: 27.09.2003 Beiträge: 41
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Verfasst am: 14.Jun 2006 15:23 Titel: Inkassokosten (Österreich) |
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Tatbestand: ich bin selbständig, habe bei einer Firma Ware um 3069,54gekauft, leider nicht in der Lage gewesen den Betrag zu bezahlen, mit der Firma eine Ratenvereinbarung abgeschlossen, 500 Euro monatlich, 1x bezahlt, jetzt gerichtlich eingeklagt, heute bedingten Zahlungsbefehl bekommen, Inkasso hat mir einmal 1 Schreiben geschickt und mich aufgefordert die Summe binnen 14 Tagen zu bezahlen, sonst Betrugsanzeige. (habe nicht darauf reagiert) Nun steht im Klagsvorbringen
dass ich die aufgelaufenen Inkassokosten als Nebenforderung geltend gemacht werden (Bearbeitung, Evidenzhaltungsgebühr und Mahnspesen) in Summe 320,84 + Erhebungskosten 42,72 + 20 % MwSt,
sodaß in Summe 3513,98 ausmacht.
Meine Frage: muß ich diese Kosten bezahlen? |
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striker2005 Newbie
Anmeldungsdatum: 08.11.2005 Beiträge: 36
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Verfasst am: 16.Jun 2006 15:26 Titel: |
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gab es eine gerichtsverhandlung ?
oder ist nur Mahnbescheid zugestellt worden ?
gruß
striker |
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Brigadier Newbie
Anmeldungsdatum: 27.09.2003 Beiträge: 41
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Verfasst am: 17.Jun 2006 7:12 Titel: |
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| Gerichtsverhandlung gab es noch keine, sondern nur einen bedingten Zahlungsbefehl, gegen den ich Einspruch erheben kann, wenn ich nun Einspruch erhebe, kommen die Kosten der Verhandlung dazu, und dann frage ich mich was günstiger ist, die Schuld samt den Inkassokosten anzuerkennen, die Kosten der Gerichtsverhandlung. |
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striker2005 Newbie
Anmeldungsdatum: 08.11.2005 Beiträge: 36
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Verfasst am: 17.Jun 2006 19:14 Titel: |
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was ist bedingter zahlungsbefehl ?
meinst Du mahnbescheid ?
Dein wohnort ist deutschland ?
gruß |
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Brigadier Newbie
Anmeldungsdatum: 27.09.2003 Beiträge: 41
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Verfasst am: 19.Jun 2006 5:37 Titel: |
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| Wohnort Österreich, Firma der ich das Geld schulde hat gerichtlich geklagt und das Gericht hat die Inkassokosten als Nebenkosten angeführt. |
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