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Kontopfändung legal?

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Buick
Newbie


Anmeldungsdatum: 29.09.2005
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 29.Jun 2006 17:30    Titel: Kontopfändung legal? Antworten mit Zitat

Hi,

ich wollte am Mittwoch von meinem Konto bei der Postbank am Schalter Geld abheben - ging nicht.

Der "freundliche Mitarbeiter" teilte mir nach einem Telefonat mit der Zentrale mit, dass eine Kontopfändung vorliegt. Von wem diese Pfändung ausging konnte (oder wollte) man mir keine Auskunft geben. Ich sollte darüber Post bekommen doch bis heute habe ich nichts erhalten.

Ich habe in den vergangenen Monaten HArtz 4 bezogen und bin nun seit einem Monat wieder in fester Arbeit. Zum 01.07. erwarte ich nun mein reguläres Gehalt von "unglaublichen" 760 Euro Netto.

Meine Fragen:

1. Darf dieses Geld gepfändet werden ? (Da unterhalb der Pfändungsgrenze)
2. Wie komm ich an mein Geld, hab ja auch Zahlungsverpflichtungen (Miete, Strom etc.)


Bitte schnellsmöglich um Antwort.
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moneydown
Specialist


Anmeldungsdatum: 09.11.2005
Beiträge: 69

BeitragVerfasst am: 30.Jun 2006 16:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo.

Die erste Frage hast Du Dir schon selbst beantwortet. Verfügst Du über keine weiteren Einnahmen darf ein Einkommen, welches unterhalb der Pfändungsgrenze liegt, auch nicht gepfändet werden.

Du kannst beim Amtsgericht Pfändungsschutz für Dein Konto beantragen.
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Buick
Newbie


Anmeldungsdatum: 29.09.2005
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 6.Jul 2006 8:19    Titel: Antworten mit Zitat

Nun hab ich mal geforscht und auch Post bekommen, allerdings nicht von meiner Bank, sondern vom Hauptzollamt.
Die wollen 1200 Euro von mir.
Ich habs erst einmal telefonisch versucht zu regeln - dort lässt man sich nur auf eine Zahlung von vorerst mindestens 500 Euro ein.
Meine Miete ist noch nicht gezahlt, geschweige denn andere monatliche Verpflichtungen.
Außerdem soll ich den Betrag bar einzahlen - kann ich nicht, da ich nicht an das Geld auf dem Konto komme. Nichtmal ne Überweisung ist möglich.

Ich dreh langsam durch und hab keine Kohle mehr.

HILFE!!! Was kann ich tun???

Pfändungsschutz kann ich nur bei einer Pfändung vom Gericht beantragen.
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werner callies
.


Anmeldungsdatum: 26.09.2003
Beiträge: 3253
Wohnort: NRW & Spanien

BeitragVerfasst am: 6.Jul 2006 8:31    Titel: Antworten mit Zitat

Meines Wisens ist das nicht so einfach, es steckt wohl etwas anderes dahinter.

Man kann zwar kein Gehalt pfänden, welches unter der Pfändungsgrenze
liegt, allerdings können Kontoguthaben schon gepfändet werden.
Beispiel: jemand verdient 1.500 Euro, davon werden zb. 400 Euro
gepfändet, direkt beim Arbeitgeber.

Dieser überweist die verbleibenden 1.100 aufs Konto, das kann auch nicht
gepfändet werden - noch nicht! Denn man hat nur ein paar Tage (10??)
Kontenschutz, danach kann dieses Geld ebenfalls gepfändet werden.
(Vielleicht weiß hier jemand mehr darüber?)

Also sollte man, wenn Geld eingeht, dieses tunlichst abheben und zu
Hause aufbewahren.
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Buick
Newbie


Anmeldungsdatum: 29.09.2005
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 6.Jul 2006 10:48    Titel: Antworten mit Zitat

Soweit ich weiß, gilt dies nur für Sozialleistungen (ALG, Hartz 4)

Die Bank ist mir gegenüber auch nicht besonders Auskunftsfreudig.
Eingegangen sind Netto 733 Euro. Für eine LOHNpfändung beim Arbeitgeber wäre dies zu wenig, aber eine KONTOpfändung???

Mir fehhlt das rechtliche Hintergrundwissen nd ich weiß nicht, wen ich so schnell Fragen soll. Und wie gesagt, die Miete muß auch raus - ich kann meinem Vermieter nicht erzählen, dass das KOnto gepfändet ist. Schade (unschön, aber sehr passend)
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cam
Newbie


Anmeldungsdatum: 09.10.2003
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 7.Jul 2006 7:15    Titel: Re: Kontopfändung legal? Antworten mit Zitat

Buick hat folgendes geschrieben::
Hi,

ich wollte am Mittwoch von meinem Konto bei der Postbank am Schalter Geld abheben - ging nicht.

...

1. Darf dieses Geld gepfändet werden ? (Da unterhalb der Pfändungsgrenze)
2. Wie komm ich an mein Geld, hab ja auch Zahlungsverpflichtungen (Miete, Strom etc.)


Bitte schnellsmöglich um Antwort.


Hallo,

vereinfacht: mit der Gutschrift auf dem Konto handelt es sich bei der Zahlung nicht mehr um Gehalt, sondern es entsteht ein Auszahlungsanspruch gegenüber der Bank. Dieser kann in voller Höhe gepfändet werden.

Damit das (entstehende) Guthaben der Pfändung entzogen wird, braucht es einen Beschluss des Vollstreckungsgerichtes, der die Kontopfändung wieder (teilweise) aufhebt.

Also ab zum Amtsgericht und dort einen (formlosen) Antrag nach §850k ZPO stellen. Belege mitnehmen - Pfändungsbeschluss - Gehaltsabrechnung - Kotoauszüge!

Achtung: Ist die Pfändung durch ein Finanzamt erlassen, muss man nicht zum Amtsgericht, sondern zum Finanzamt (als Vollstreckungsbehörde). Bei Pfändungen durch Verwaltungen (zB Stadtkasse) zur entsprechenden Verwaltung. Dort gelten allerdings die gleichen Spielregeln, wie bei der zivilrechtlichen Kontopfändung,.

cam
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moneydown
Specialist


Anmeldungsdatum: 09.11.2005
Beiträge: 69

BeitragVerfasst am: 7.Jul 2006 17:50    Titel: Antworten mit Zitat

Bei Beantragung des Pfändungsschutzes muss man natürlich glaubhaft machen, daß es sich bei dem gepfändeten Geld um das zum Leben notwendige Einkommen handelt.

Pfändungsschutz muss innerhalb von 14 Tagen nach erfolgter Pfändung beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden.

Auszug §850 ZPO:
(1) Arbeitseinkommen, das in Geld zahlbar ist, kann nur nach Maßgabe der §§ 850a bis 850i gepfändet werden.

(2) Arbeitseinkommen im Sinne dieser Vorschrift sind die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten, Arbeits- und Dienstlöhne, Ruhegelder und ähnliche nach dem einstweiligen oder dauernden Ausscheiden aus dem Dienst- oder Arbeitsverhältnis gewährte fortlaufende Einkünfte, ferner Hinterbliebenenbezüge sowie sonstige Vergütungen für Dienstleistungen aller Art, die die Erwerbstätigkeit des Schuldners vollständig oder zu einem wesentlichen Teil in Anspruch nehmen.

(3) Arbeitseinkommen sind auch die folgenden Bezüge, soweit sie in Geld zahlbar sind:

a) Bezüge, die ein Arbeitnehmer zum Ausgleich für Wettbewerbsbeschränkungen für die Zeit nach Beendigung seines Dienstverhältnisses beanspruchen kann;
b) Renten, die auf Grund von Versicherungsverträgen gewährt werden, wenn diese Verträge zur Versorgung des Versicherungsnehmers oder seiner unterhaltsberechtigten Angehörigen eingegangen sind.

(4) Die Pfändung des in Geld zahlbaren Arbeitseinkommens erfasst alle Vergütungen, die dem Schuldner aus der Arbeits- oder Dienstleistung zustehen, ohne Rücksicht auf ihre Benennung oder Berechnungsart.
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save-sachsen
Newbie


Anmeldungsdatum: 10.10.2003
Beiträge: 1
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 9.Jul 2006 15:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Buick,
ich hab das alles selbst durch und kann darüber mehrere haarsträubende Bücher schreiben!!!

WICHTIG IST:
Das Hauptzollamt hat oder ist eine EIGENE Vollstreckungsbehörde (-abteilung) und ist NICHT auf das Amtsgericht angewiesen, ebenso das Finanzamt nicht (siehe Cam). Die Landesjustizkassen leben in der gleichen "glücklichen" Lage.

Also sofort zum HAUPTZOLLAMT und Freigrenze sichern. Der Gläubiger, der das Hauptzollamt beauftragte, hat allerdings das Recht der Stellungnahme innerhalb eines Monats und muß GEWICHTIGE Gründe vorbringen, um die Grundfreistellung lt. Pfändungstabelle zu verhindern. Meist lassen die Gläubiger die Zeit ohne Antwort verstreichen, damit sich evtl. noch mehr Geld auf dem Konto ansammelt. Das kostet Zeit... Die Bewegungsfreudigkeit einer Behörde ist ja hinlänglich bekannt (ähnlich einer Wanderdüne) ... DESHALB

NOCH WICHTIGER IST:
... "NUR BARES IST WAHRES". Jeder Verrechnungsscheck vom Arbeitgeber (o.a.) kann auf ein Konto mit einem anderen Kontoinhaber eingelöst werden. Teilweise müssen Sie nicht einmal mit zum Schalter, wenn ein Bekannter den Scheck, der auf Ihren Namen ausgestellt ist, auf sein Konto einlöst.
Viel Erfolg.
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dls-24
Insider


Anmeldungsdatum: 27.02.2006
Beiträge: 578
Wohnort: Österr. /DAN u. LG/Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 4.Sep 2007 21:57    Titel: Antworten mit Zitat

Buick hat folgendes geschrieben::
Soweit ich weiß, gilt dies nur für Sozialleistungen (ALG, Hartz 4)

Die Bank ist mir gegenüber auch nicht besonders Auskunftsfreudig.
Eingegangen sind Netto 733 Euro. Für eine LOHNpfändung beim Arbeitgeber wäre dies zu wenig, aber eine KONTOpfändung???

Mir fehhlt das rechtliche Hintergrundwissen nd ich weiß nicht, wen ich so schnell Fragen soll. Und wie gesagt, die Miete muß auch raus - ich kann meinem Vermieter nicht erzählen, dass das KOnto gepfändet ist. Schade (unschön, aber sehr passend)


Zum 1. Abatz:
müßten sie innerhalb von 7 Tagen das Geld gegen Vorlage dass es sich um eine Leistung z.B. HarzIV handelt, bar abheben.
Verstreicht die 7 Tagefrist geht das Geld zum Gläubiger/Pfänder.
Denn in diesem Fall ist die kontoführende Bank 3.Schuldner.

zu Abs. 2.
Lohnpfändung, da kann nur ein Anwalt helfen.
ODER ZAHLEN
_________________
Achtung:KEINE GEWÄHR, dieser Beitrag GIBT NUR MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG WIEDER UND DARF NICHT ALS RECHTSBERATUNG MISSVERSTANDEN WERDEN.
ggf. konsultieren sie einen Rechtsanwalt.
Keine Dienstleistung ist kostenlos- Die Erstberatung ist grundsätzlich kostenfrei
freundlichst - Johann Zöchling - DLS-24

www.dls-24.de -- dls-24@freenet.de

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