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modelinchen Newbie
Anmeldungsdatum: 03.09.2004 Beiträge: 8
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Verfasst am: 15.Dez 2004 14:26 Titel: Kostennote von Rechtsanwalt - undurchschaubar |
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Hallo,
ich komme mit der Kostennote meines RA`es nicht ganz klar, kann mir jemand helfen?
Abrechnung nach BRAGO (vor dem 1.7.04), ein Sachverhalt, zwei verschiedene Gerichte (erstes Gericht=AG nicht zuständig; Neubeantragung beim zweiten Gericht=LG), 2 Auftraggeber.
Berechnung:
Klauselerteilung - Tätigkeit in der ZV 3,9/10
Verfügungsverfahren AG: Prozessgebühr 13/10 + Verhandlungsgebühr 5/10
Verfahren LG: Prozessgebühr 13/10 + Verhandlungsgebühr 10/10 + Vergleichsgebühr 10/10
Beim AG nur Schriftverkehr + telefonischer Kontakt des RA`es mit dem Gericht, hier müßte doch dann die Verhandlungsgebühr entfallen? Da AG nicht zuständig war, Neubeantragung beim LG, darf hier dann die Prozessgebühr nochmal berechnet werden? Darf Vergleichsgebühr neben Prozess- und Verhandlungsgebühr berechnet werden (es wurde ein Vergleich erzielt)? Alles wie gesagt noch nach BRAGO!
Vielen Dank für Antworten von Leuten, die sich mit Kostennoten der RA auskennen. Für Laien ist das wohl undurchschaubar!!! ;-( |
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CashDesign Insider
Anmeldungsdatum: 18.11.2004 Beiträge: 560 Wohnort: Sachsen
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Verfasst am: 19.Dez 2004 18:54 Titel: |
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Hallo Modelinchen,
eine Frage vorab:
Hast Du Deinen Anwalt mal gebeten, Dir die Kostennote zu erklären ?
Mit den von Dir aufgeworfenen Fragen hast Du meines Erachtens recht, die Prozessgebühr ist eine Art allgemeine Gebühr, die fällt bei einem Gerichtsprozess meistens an, die Verhandlungsgebühr fällt regelmäßig nur dann an, wenn auch eine Verhandlung stattgefunden hat. Dabei kommt es m.E. nicht darauf an, ob schriftlich oder durch Präsenz der Parteien vor dem Richter.
Die Frage, die sich mir allerdings beim ersten Lesen Deines Postings gestellt hat ist, wieso setzt der Anwalt derart hohe Sätze an (13/10) ? Aus meiner Erfahrung ist das nur bei Verfahren vor den OLG´s oder dem Bundesgerichtshof "üblich". Kann sein, daß ich da immer bei "humanen" Anwälten angestellt war.
Um näheres sagen zu können, bedarf es mehr Hintergrundinformationen, bzw. ist meine Frage, ob sich Herr RA Slawik hierzu kurz äußern würde.
Ich stehe für ein Telefonat gern zur Verfügung, sofern Sie mir Ihre Kontaktdaten an [E-Mail anzeigen] senden.
Herzliche Grüße und die besten Wünschen für einen schönen 4. Advent aus dem verschneiten Sachsen
CashDesign _________________ Wenn es Sie am Knie friert und Ihr Hamster Brecht zitiert, tun se Senf drauf |
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RA Slowik Specialist
Anmeldungsdatum: 27.10.2004 Beiträge: 192 Wohnort: Krefeld
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Verfasst am: 19.Dez 2004 23:42 Titel: |
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Ich kann aus einem Posting die Richtigkeit einer Kostennoten nicht überprüfen. Das kann man ausschliesslich anhand einer vollständigen Handakte.
Alle Mittelgebühren können z.B. von 10/10 auf 13/10 erhöht werden, wenn die Sache besonders schwierig war. Wie gesagt, ein Beispiel.
Ist die Sache denn durch Urteil beendet worden ? Möglicherweise existiert ja ein Kostenfestsetzungsbeschluss, was ich aber nicht annehme. |
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CashDesign Insider
Anmeldungsdatum: 18.11.2004 Beiträge: 560 Wohnort: Sachsen
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Verfasst am: 20.Dez 2004 23:32 Titel: @RA Slowik |
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Ich bitte Ihre Falschschreibung zu entschuldigen.
CashDesign _________________ Wenn es Sie am Knie friert und Ihr Hamster Brecht zitiert, tun se Senf drauf |
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