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busterjp Specialist
Anmeldungsdatum: 06.10.2003 Beiträge: 88
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Verfasst am: 15.März 2004 12:11 Titel: Krankenkassenforderungen |
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Kann mir jemand behilflich sein betreffend einer Karnkenkassenforderung ?
Der Bescheid stammt aus dem Jahr 1999 und betrifft die Monate 01.09.1999-30.11.1999.
Wurde nun am 11.03.2004 an die Vollstreckungsbehörde weitergeleitet, vorher kamen keine Mahnungen etc.
Ist die Forderung verjährt ?
Mfg
busterjp |
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Cui bono Newbie
Anmeldungsdatum: 19.04.2004 Beiträge: 17
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Verfasst am: 23.Apr 2004 16:17 Titel: |
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Hallo,
wenn Sie eine Forderung der Krankenkasse (gesetzlich!) nicht akzeptieren wollen, so können Sie z.B. Widerspruch und Wiedereinsetzung in den alten Stand fordern.
Auch bleibt die möglichkeit einer Pfändungsgegenklage.
In jedem Fall aber würde ich Akteneinsicht verlangen und die darin befindlichen Unterlagen kopieren.
Zu jedem Vorgang gibt es eine Entscheidungsgrundlage, und diese würde ich sicherstellen (z.B. handschriftliche Vermerke (" es wird vermutet, dass das angegebene Einkommen höher ist...")oder ähnliches.
Zum Thema Verjährung befragen Sie bitte einen Anwalt oder Rechtspfleger.
Herzlichst |
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