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Silke01 Newbie
Anmeldungsdatum: 16.04.2006 Beiträge: 4
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Verfasst am: 28.Dez 2006 0:10 Titel: Kreditvertrag: Gütliche Einigung mit Bank? |
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Hallo,
passend zur Weihnachtszeit hat sich ein guter Bekannter mir
offenbart:
Vor über 10 Jahren hat ein Bekannter eine sogenannte
"steueroptimierte Immobilien-Anlage" vollfinanziert
erworben. Hierbei handelte es sich um ein Objekt, welches
überbewertet war. Die Rechtsprechung ist ja ziemlich zäh und
mein Bekannter scheut den Gang durch die Instanzen, hat keine
Kraft mehr.
Bedingt durch die gestiegenen monatlichen Belastungen
(vorgegaukelt wurde ein selbstfinanziertes Modell!)
ist bei dem Bekannten nichts pfändbares mehr zu holen,
ehrlichgesagt und ohne zu Übertreigen: Unteres HartzIV-Niveau.
Er hat aber noch Arbeit und ist Mitte 50. Wieso er sich das überhaupt
noch antut, ist mir schleierhaft!
Kreditsumme Anfang: 150.000 EUR,
Kreditsumme jetzt: 110.000 EUR.
Immobilienwert: 50.000 EUR.
Mein Bekannter ist am Ende, hat Selbstmordgedanken/Depressionen
etc.
Meine Frage: Kann man der Bank sagen:
Hört zu Leute, Ihr bekommt die Immobilie plus EUR 10.000
(Leihgabe von mir) und entlässt ihn aus dem Vertrag oder er meldet
Insolvenz an und das wars!
[Das mag jetzt unrealisitisch klingen mit dem "Hach da droht
mal schnell mal mit Insolvenz, doch der Bekannte ist wirlich psychisch
und in Puncto Lichtblicke / Zukunft am ENDE, zunehmend auch körperlich!]
Was glaubt Ihr, wir wahrscheinlich wäre es, dass die Bank
auf so einen Deal eingeht?
Gruß
Silke |
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uranus Specialist
Anmeldungsdatum: 13.04.2006 Beiträge: 118
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Verfasst am: 28.Dez 2006 8:50 Titel: |
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Ich bin mir recht sicher, dass dies die Bank auf jeden Fall nicht mit macht.
Zwar könnte sie die Immobilie verwerten, aber wie du bereits schreibst, die
Immobilie ist nur gut 50.000,- Euro wert.
In der jüngsten Vergangenheit ist es aber so, dass die Bank für derartige
Kredite in die Haftung genommen wurde. Dies ist sicherlich irgendwo hier im
Forum schon einmal thematisiert worden. Mal einfach suchen. Oder einen
involvierten Anwalt befragen (die Verbraucherzentralen haben auch gute
Infos in dieser Sache).
So bedauerlich dieser Fall für deinen Bekannten ist, i.d.R. wurden diese
Immobilien als Cash-Back-Modelle vertrieben. Ich bin mir sicher, dass
damals dein Bekannter dafür auch einen bedeutenden Betrag als Rückführ-
ung erhalten hat in der Hoffnung, dass das alles schon gut ausgehen wird.
Die Hoffnung stirbt bekanntlich immer zuletzt. Dennoch, eine Verbraucher-
insolvenz ist immer noch besser, als ALG II Niveau!! Es schläft sich auch
ruhiger. Habt ihr schon einmal in diese Richtung gedacht????
uranus |
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Schwabenpower * Consulter *
Anmeldungsdatum: 24.12.2002 Beiträge: 1438 Wohnort: im wilden Süden
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Verfasst am: 28.Dez 2006 14:51 Titel: Also |
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| wenn es dem Mann so schlecht geht (finanziell) wie beschrieben, dann ist es doch logisch: Einfach eine Insolvenz machen, er hat seinen pfändungsfreien Betrag (deutlich über Hartz4), die IMmobilie vom Leib und die Sorgen los..... |
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