Hallo, wie seht Ihr die Aussichten einen vor 3 Tagen abgeschlossenen Inkassovertrag (laufzeit 1 Jahr, 3 Mon. kündigungsfrist) sofort zu kündigen? Ich habe berechtigte Zweifel dass die mit dem Datenschutz nicht sorgfältig umgehen!
Gruß Tobias I.
Anmeldungsdatum: 27.02.2006 Beiträge: 582 Wohnort: Österr. /DAN u. LG/Niedersachsen
Verfasst am: 23.Apr 2006 23:01 Titel:
tobele, RICHTIG ERKANNT .
Vertagslaufzeiten regeln die AGB's und die im Vertag genannte gültige Laufzeit.
Laufzeit mit Ablaufdatum ist IMMER bindend.
Ein Wiederrufsrecht wie bei Privatpersonen gilt hier nicht.
Als Vollkaufmann müssen sie wissen, welche Verträge sie eingehen.
Anders verhält es sich, sie kündigen "AUS WICHTIGEN GRUND" Z:b: NICHTERFÜLLUNG DER ZUGESAGTEN PRODUKT-, LEISUNGSEIGENSCHAFTEN.
ACHTUNG: Dass ist nur aus eigener Erfahrung geschildert - K E I N E - RECHTSBERATUNG!!! _________________ Achtung:KEINE GEWÄHR, dieser Beitrag GIBT NUR MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG WIEDER UND DARF NICHT ALS RECHTSBERATUNG MISSVERSTANDEN WERDEN.
ggf. konsultieren sie einen Rechtsanwalt.
Keine Dienstleistung ist kostenlos- Die Erstberatung ist grundsätzlich kostenfrei freundlichst - Johann Zöchling - DLS-24
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