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Mahnen, Klagen, Vollstrecken

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Autor Nachricht
GM&P Mod. Team
Insider


Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 653

BeitragVerfasst am: 6.Jul 2006 4:27    Titel: Mahnen, Klagen, Vollstrecken Antworten mit Zitat

Diskutieren Sie mit uns.
Welche Erfahrungen haben Sie? Wie ist Ihre Meinung?

Zitat:
Leitfaden für Gläubiger und Schuldner mit Beispielen und Checklisten
(mit den Änderungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)

Der richtige Schritt zur richtigen Zeit! In diesem Rechtsberater erfahren Sie, wie Sie Forderungsausfälle verhindern und Ihre Forderungen schnell und erfolgreich durchsetzen.

Mahnung, Klage, Mahnbescheid und schließlich die Zwangsvollstreckung werden Schritt für Schritt erklärt. Dabei erhalten Sie Hinweise, wie Sie - sowohl als Gläubiger als auch als Schuldner - unnötige Kosten vermeiden können.

Beispiele und Checklisten erleichtern das Verständnis der Verfahrensabläufe und helfen Ihnen, sich richtig zu verhalten. Die Auswirkungen des Insolvenzverfahrens und der Restschuldbefreiung für natürliche Personen werden gesondert erläutert.

Ein Anhang mit Gebühren- und Pfändbarkeitstabellen, Übersichten und dem Muster eines Mahnbescheids rundet diesen praxisnahen Band ab.

Die Neuauflage berücksichtigt die Änderungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).

Für jeden, der als Gläubiger, Schuldner oder Berater mit dem Thema
"Schulden" in Berührung kommt.

Zitat:
Dr. Joachim Mewing und Michael Nickel, 7., überarbeitete Auflage 2006.
237 Seiten, ISBN 3-423-05218-X, EUR 11,00
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hepe
Newbie


Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 13.Jul 2006 5:37    Titel: Antworten mit Zitat

Braucht kein Mensch!

Alle Informationen finden sich so oder besser im Internet, wenn man zu suchen weiss.
Nach oben
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System
Specialist


Anmeldungsdatum: 28.10.2005
Beiträge: 55

BeitragVerfasst am: 13.Jul 2006 10:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Man muss nur wissen wie das Zwangsvollstreckungsrecht aussieht. Alles andere ist nur Geldschneiderei. Die wollen nur Kohle mit ihren Büchern machen mehr nicht. Davon bekommen man als Gläubiger sein Geld auch nicht wieder.
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