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Möglichkeiten eines Inkassobüros

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sbk81
Newbie


Anmeldungsdatum: 19.10.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 19.Okt 2005 13:55    Titel: Möglichkeiten eines Inkassobüros Antworten mit Zitat

Hallo,

welche Möglichkeiten hat ein Inkassobüro generell?

Kann also eine Forderung eingetrieben werden, obwohl dem Inkassobüro keine Angaben vorliegen, für was genau das Geld eingetrieben werden soll?
Es liegt kein Titel, also keine gerichtliche Entscheidung oder ähnliches vor, lediglich die Forderung generell.
Was passiert, wenn ein Inkassobüro beauftragt wird und sich hinterher herausstellt, dass dies zu Unrecht war? Sichert sich das Inkassobüro hier vertraglich ab?
Und wer trägt die Kosten?
Generell ist der Grund der Eintreibung umstritten.
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R.Mühlbauer
Newbie


Anmeldungsdatum: 10.10.2005
Beiträge: 19
Wohnort: editiert / Mod.

BeitragVerfasst am: 19.Okt 2005 14:54    Titel: Antworten mit Zitat

Also mit den Inkassobüros mit dehnen ich zusammemarbeite wollen vor Vertragsbeginn ein Wisch unterschrieben haben indem auch hervorgeht das es sich um "richtig" Forderungen handelt. Ansonsten währe es ja Betrug.
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P.Wilhelm
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 23.08.2003
Beiträge: 2277
Wohnort: 58730 Fröndenberg

BeitragVerfasst am: 19.Okt 2005 19:45    Titel: Re: Möglichkeiten eines Inkassobüros Antworten mit Zitat

Herr oder Frau R. Mühlbauer...

sbk81 hat folgendes geschrieben::
Hallo,

welche Möglichkeiten hat ein Inkassobüro generell?

Kann also eine Forderung eingetrieben werden, obwohl dem Inkassobüro keine Angaben vorliegen, für was genau das Geld eingetrieben werden soll?
Es liegt kein Titel, also keine gerichtliche Entscheidung oder ähnliches vor, lediglich die Forderung generell.
Was passiert, wenn ein Inkassobüro beauftragt wird und sich hinterher herausstellt, dass dies zu Unrecht war? Sichert sich das Inkassobüro hier vertraglich ab?
Und wer trägt die Kosten?
Generell ist der Grund der Eintreibung umstritten.

zu Ihrem ersten Satz:

Ein Inkassobüro hat so gut wie keine Möglichkeiten!

Beispiel Creditreform:

Sie werden Mitglied, zahlen einen Jahresbeitrag und reichen eine Forderung zum Einzug ein...

Der Schuldner wird höflich gemahnt und das war es! Selbstverständlich müssen Sie zu diesem Zwecke geeignete Unterlagen herausgeben, die Ihren Anspruch begründen...

Soll die Forderung gerichtlich beigetrieben werden, muß dieses wiederum über einen angeschlossenen Anwalt separat beauftragt werden.

Im Prinzip die effizientere Möglichkeit:

Jahresgebühren sparen und einem versierten Anwalt zwecks Klage sofort übergeben. Ein guter Anwalt wird dafür sorgen, daß, sofern überhaupt etwas zu holen ist, die Forderung eingetrieben wird...

Die Gebühren trägt dann der Schuldner.

Aber: Auch dieser wird von Ihnen verlangen, daß Sie mittels geeigneter Unterlagen glaubhaft machen, daß die Forderung berechtigt ist...

Ob die Forderung berechtigt ist oder nicht, wird sich hierbei schnell herausstellen.

Wenn ich aufgrund des von Ihnen Geschriebenen - auch nur ansatzweise - unterstellen müßte, daß Sie eine unsaubere Sache durchziehen wollen; lassen Sie es...!

Bezüglich der auch hier in diesen Foren oftmals anzutreffenden Angebote zum unbürokratischen Inkasso empfehle ich ebenso, die Finger davon zu lassen - das Ergebnis ist in der Regel: Außer Spesen nix gewesen...

FG PW
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Chekker
Newbie


Anmeldungsdatum: 02.02.2005
Beiträge: 46
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 20.Okt 2005 10:11    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
zu Ihrem ersten Satz:

Ein Inkassobüro hat so gut wie keine Möglichkeiten!


Nun, das kann man wohl so nicht stehen lassen.
Ein Inkassobüro hat eine ganze Menge Möglichkeiten! Sie spielen sich jedoch grundsätzlich im "legalen Rahmen" ab.
Die Hauptleistung eines Inkassobüros ist die Informationsbeschaffung. Das Endergebnis ist dann die Realisierung der Forderung. Sozusagen nur ein Abfallprodukt der Vorarbeit

Nun aber zu eigentlichen Fall:

Zitat:
Generell ist der Grund der Eintreibung umstritten.


Ich gehe davon aus, daß Sie meinen die Forderung ist bestritten. D.h. Gläubiger und Schuldner sind unterschiedlicher Meinung über die Rechtmäßigkeit der Forderung.
Wenn dem so ist, dann ist diese Forderung nichts für ein Inkassobüro. Ein Inkassobüro kann nur unbestrittene Forderungen übernehmen.
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sbk81
Newbie


Anmeldungsdatum: 19.10.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 20.Okt 2005 13:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

zunächst vielen Dank für die Antworten.

Die Forderung ansich soll sich nicht von mir an eine andere Person richten sondern soll evt. von einer anderen Person an mich gerichtet werden.
Jedoch ist die Forderung umstritten.
Somit möchte nicht ich eine "unsaubere Sache" durchziehen, sondern eine andere Person. Dies war von mir nicht eindeutig angegeben, da ich zunächst generell wissen wollte, welche Möglichkeiten ein Inkassobüro hat.

Die Frage ist nur, was ich tun kann bzw. soll.
Die Drohung mit einem Inkassobüros liegt mir vor. Und die Forderung ist umstritten.
Welche Möglichkeiten gibt es, bevor die Forderung evt. kommt, etwas dagegen zu tun?
Und angenommen eine Forderung kommt, welche Frist bekommt man von einem Inkassobüro und würde dieses dann die Schilderung meinerseits interessieren?
Es wurde zwar hier geschrieben, dass bestrittene Forderungen nichts für ein Inkassobüro sind, aber vielleicht gibt es ja doch welche, die der Grund der Forderung nicht interessiert.
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Fact
Specialist


Anmeldungsdatum: 04.03.2005
Beiträge: 64
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 22.Okt 2005 16:38    Titel: Antworten mit Zitat

sbk81 hat folgendes geschrieben::
Welche Möglichkeiten gibt es, bevor die Forderung evt. kommt, etwas dagegen zu tun?

Eine Möglichkeit ist, sich aussergerichtlich zu einigen. Sinnvoll ist es, dies mit Hilfe eines Anwalts zu tun.
sbk81 hat folgendes geschrieben::
Und angenommen eine Forderung kommt, welche Frist bekommt man von einem Inkassobüro und würde dieses dann die Schilderung meinerseits interessieren?

Einfach abwarten. Ein Inkassobüro hat keine anderen Möglichkeiten wie Ihr "Gegner". Sie bekommen dann ein Schreiben, vielleicht auch mehrere, wo immer Fristen gesetzt werden. Diese müssen Sie aber nicht einhalten oder darauf reagieren. Im Normalfall bekommen Sie nach Ablauf der letzten Frist dann einen Zahlungsbefehl oder die erheben direkt Klage. Dann müssen Sie aber etwas tun, und zwar innerhalb der Fristen. Am besten schalten Sie dann einen Anwalt ein.

Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter.

Grüße aus Hessen.
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