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Nachträgliche Erhöhung der Anwaltskosten

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itsme
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Anmeldungsdatum: 03.05.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 17.Jul 2006 7:45    Titel: Nachträgliche Erhöhung der Anwaltskosten Antworten mit Zitat

Meinem Arbeitgeber wurde vor 2 Wochen ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluß über 40.000 EUR zugestellt. Ich bin damit zum Anwalt, der mir im Vorfeld sagte, daß seine Kosten für die Beratung bei ca. 800 EUR bezogen auf den Streitwert liegen.

Im Endeffekt stellte sich heraus, daß der Gegenstandswert 48.772 EUR betragen.

Er hat dann ohne großen Erfolg Verhandlungen mit dem Gläubiger geführt und will jetzt noch die Pfändungsgrenzen gerichtlich festsetzen lassen.

Die Rechnung des Anwalts, die ich jetzt erhalten habe, berechnet mir nun:

Gegenstandwsert 48,772 EUR
1,3 Geschäftsgebühr nach Nr 2400 VV RVG 1359,80 €
0,3 Erhöhungsgebühr nach Nr. 108 VV RVB 313,80 €
Auslagenpauschale 20 €
Zwischensumme 1693,60 €
16 % Umsatzsteuer 270,98 €
Gesamtbetrag 1964,58 €

d.h. der mir zuvor genannte Betrag wurde um mehr als 100 % überschritten. Aus anderen Bereichen (z.B. Handwerk) weiß ich, daß ein KV nicht ohne Rücksprache in dieser Höhe überschritten werden kann. Hätte der RA mir das angekündigt, hätte ich wahrscheinlich auf seine weiteren Dienste verzichtet. Da ich Privatperson bin, weiß ich auch nicht, ob er mit Netto-Beträge nennen darf, wenn er mir Brutto berechnen will.

Was für Chancen habe ich denn jetzt? Bei meinem ersten Besuch, als er die Unterlagen von mir erhalten hat (wie gesagt der Gesamtbetrag, um den es geht, hat sich um 9000 EUR im nachhinein erhöht), hat er mir einen Preis von 800 € genannt. Weitere Zeugen gibt es nicht.

Gruß

itsme
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itsme
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Anmeldungsdatum: 03.05.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 17.Jul 2006 7:54    Titel: Re: Nachträgliche Erhöhung der Anwaltskosten Antworten mit Zitat

itsme hat folgendes geschrieben::

0,3 Erhöhungsgebühr nach Nr. 1008 VV RVB 313,80 €


Sorry, Schreibfehler

itsme
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