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Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5416
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Verfasst am: 17.Aug 2004 16:07 Titel: Neuregelung der Meldepflicht hat sich geändert! |
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Seit dem 01. Juni ist die Neuregelung der Meldepflicht in Kraft und wird Unternehmen (Gläubigern) großen finanziellen Schaden zufügen, denn sie erleichtert das Untertauchen von zahlungsunwilligen Kunden.
Bei Umzügen im Inland (An- und Ummeldung) ist die Vorlage einer Abmeldebestätigung der bisherigen Wohnsitzgemeinde nicht mehr erforderlich. Somit entfällt ein weiteres Sicherheitsmerkmal über die Herkunft des Umzugswilligen. Hinzu kommt, dass ab sofort keine Einzugs- oder Auszugsbestätigung des Vermieters beim Einwohnermeldeamt als Beweis des tatsächlichen Wohnorts vorlegen muss. Betrügern und Schwindlern öffnet diese neue Regelung Tür und Tor. Anschriften können nun völlig ungeprüft dem Amt gemeldet werden, ohne dass eine Absicherung irgendeiner Art stattfindet.
Diese Regelung unterstützt den Trend, die Meldepflicht zu unterlaufen. In
der heutigen Zeit melden sich immer weniger Menschen ab- an- und um. Gerade Schuldner haben gar kein Interesse an einer Einwohnermeldeamtsmeldung, da durch die Amtsanfrage Ihre Adresse bekannt wird, und so Rechnungen und Mahnungen zugestellt werden können. Die Zahl nicht gemeldeter Menschen in Deutschland wird auf mittlerweile6-8% der Gesamtbevölkerung geschätzt. |
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Starskies2000 Insider
Anmeldungsdatum: 15.09.2003 Beiträge: 910 Wohnort: NRW
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Verfasst am: 17.Aug 2004 16:59 Titel: Und der ehrlichen Mehrheit wird damit ein wenig |
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| unnötige Bürokratie erspart. |
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Browser .
Anmeldungsdatum: 17.11.2003 Beiträge: 2016
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Verfasst am: 17.Aug 2004 23:15 Titel: ............... |
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Hallo Starskies2000
Sie haben mir meine Antwort vorweggenommen.
Keine Ahnung, wie diese Gesetztesänderung zustande gekommen ist, und das zu einer Zeit, wo der Bürger zusehends transparenter gestaltet wird.
Irgendeine Schizophrenie innerhalb des Verwaltungsapparates der Gesetzgebung, schätze ich mal. Oder geforderte Annäherung an EU-Recht?
Mit den besten Wünschen, Browser |
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fahnder User gebannt
Anmeldungsdatum: 08.03.2004 Beiträge: 260
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Verfasst am: 27.Aug 2004 22:13 Titel: |
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Das haben wir der EU zu verdanken . Es Interessiert auch keine Gemeinde mehr wenn Sie sich in Deutschland Abmelden und sagen ich ziehe in Ausland. Daher gibt es in Deutschland auch keine Regelung mehr über den 2 Wohnsitz. Diese wurde auch am 01. Juni abgeschafft.
Also freie Flucht für Schuldner.
Nur wenige Personen die vergessen haben sich um zu Melden oder die von Amtswegen Abgemeldet wurden sind so freundlich und erteilen der Deutschen Bundespost einen Nachsendeauftrag.
Somit hat man zumindest eine Postadresse. Doch wenn sich diese im Ausland befindet kann ich mein Mahnverfahren eigentlich einstellen da der weitere Kostenaufwand die meisten Gläubiger gänzlich in den Ruin bringen würde. Den der Deutsche Mahnbescheid ist im Ausland ohne Wirkung !!! |
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Starskies2000 Insider
Anmeldungsdatum: 15.09.2003 Beiträge: 910 Wohnort: NRW
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Verfasst am: 29.Aug 2004 15:44 Titel: Frage |
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Wieviele Schuldner gibt es in Deutschland?
Wieviele davon sind ehrlich und bezahlen ihre Schulden?
Wieviele davon kommen "unverschuldet" in eine Situation in der sie ihre Schulden nicht mehr bezahlen können bemühen sich aber darum ihre Schulden weitgehends zu begleichen?
Wieviele unehrliche Schuldner und Betrüger gibt es die sich beharlich einer Regulierung ihrer Verbindlichkeiten entziehen?
Meiner Meinung nach sind die meisten ehrlich.
Ich frage mich immer nur warum in Deutschland Politik für eine Minderheit gemacht wird und die weitaus ehrliche Bewölkehrung und sei es nur durch unnötige Bürokratie und unnötiger Staatlicher Wilkür belastet werden soll, nur weil es eine unehrliche Minderheit gibt. Sippenhaft wurde ja auch aufgehoben. |
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MaR Newbie
Anmeldungsdatum: 09.03.2004 Beiträge: 29
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Verfasst am: 1.Sep 2004 19:24 Titel: Re: Neuregelung der Meldepflicht hat sich geändert! |
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Das hat es schon vorher nicht gegeben.
Nachdem ich mehrere Jahre im nahen Ausland, ohne Meldepflicht, gelebt habe und mich, nachdem ich wieder nach Deutschland gezogen bin, ordnungsgemäß anmelden wollte wurde mir das verweigert da ich keine Abmeldebescheinigung des vorherigen Wohnsitzes hatte.
Woraufhin ich mich an das Einwohnermeldeamt des Ortes in dem ich in D zuletzt gewohnt habe.
Dieser machte mich darauf aufmerksam das es
| Zitat: |
| Die verdammte Pflicht des Beamten ist, der Aufforderung des Bürgers zur Anmeldung des Wohnsitzes folge zu leisten. Unabhängig davon ob eine Abmeldebescheinigung vorliegt. |
Das hat der dann auch direkt telefonisch seinem Kollegen an meinem neuen Wohort klar gemacht.
Insbesondere deshalb, weil ich meiner Meldepflicht nicht nachkommen könnte, was sich für mich rechtlich nachteilig auswirken könne.
Das war schon im Jahr 2000 so.
Und macht auch Sinn. |
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jojo1956 Pathfinder
Anmeldungsdatum: 21.12.2003 Beiträge: 278
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Verfasst am: 29.Sep 2004 3:32 Titel: |
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Hatte mich schon gewundert, dass ich mich in Bayern (Ende 2003) ohne
Abmeldung und Mietvertrag anmelden konnte.
Bei der Abmeldung ins Ausland wird zwar gefragt wohin, als ich jedoch meine komplette Anschrift angeben wollte, sagte mir das Mädel
* Die Stadt oder das Land reicht uns schon*
Verpflichtet anzugeben wohin man zieht ist man ja eh nicht.
Böse Menschen könnten hier jedoch etwas angeben und sich im letzten Moment doch entschließen woanders hinzuziehen.
So nach dem Motto : Nun sucht mal schön !!!
Gruß JOJO
Wer nicht vom Weg abkommt -- bleibt auf der Strecke |
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