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Mark Vornkahl Specialist
Anmeldungsdatum: 15.02.2002 Beiträge: 109 Wohnort: Verden (Aller)
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Verfasst am: 17.März 2003 14:02 Titel: Nicht Bestelltes nicht bezahlen! |
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Nicht Bestelltes nicht bezahlen!
Wer per Post Ware erhält, die er nicht bestellt hat, kann damit nach Belieben verfahren. Darauf weist die VBZ Berlin hin.
Die Produkte müssen weder bezahlt, noch aufbewahrt und auch nicht zurückgeschickt werden.
Auch auf Mahnungen eines Inkassobüro`s müsse in diesem Falle nicht reagiert werden.
Euer xxxx |
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