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Notarielles Schuldanerkenntnis zu verkaufen.

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Fridolin123
Newbie


Anmeldungsdatum: 17.11.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 17.Nov 2005 19:59    Titel: Notarielles Schuldanerkenntnis zu verkaufen. Antworten mit Zitat

Habe ein notarielles Schuldanerkenntnis von einem ehemaligen Arbeitskollegen in Höhe von 24.000 Euro zu verkaufen.
Schuldner ist Türke, z. Zt. arbeitslos und hat EV abgegeben.
Titel ist 4 Monate alt, noch keine Vollstreckung.
Er behauptet, auch dem Inkassobüro gegenüber, er hätte eine Immobilie
in der Türkei. Aber wahrscheinlich nur eine Lüge, Grundbuchauszug konnte er bis heute nicht beibringen.
Also, wer Interesse hat an diesem Dokument, kann sich
bei mir melden. Preis = Verhandlungssache.
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Jürgen1
Insider


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 804
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 17.Nov 2005 22:25    Titel: Antworten mit Zitat

@ Fridolin

Was Sie schreiben hört sich nur teilweise nachvollziehbar an, dürfte aber in jedem Fall zu einem sehr großen Problem führen. Denn was passiert wenn diese Person wieder in die Türkei zurückgeht oder ihr was zustösst.

In der EV muss er alle Vermögenswerte angeben, verschweigt er hier etwas so mutiert dies zum Betrug.

Meiner Meinung lässt sich so ein Schuldanerkenntnis wohl kaum verkaufen und wenn dann zu einen Preis von maximal EUR 1.000,00. Dieses Geld sollte als reines Spielgeld ansehen werden, denn es ist davon auszugehen dass man davon nie mehr was sieht.

Ich kann aber nur jedem raten die Finger weg zu lassen, denn was nützt ein Stück Papier das nicht zu Geld gemacht werden kann.

Gruß aus Niedersachsen
Jürgen
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Fridolin123
Newbie


Anmeldungsdatum: 17.11.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 19.Nov 2005 10:49    Titel: Betr. Schuldanerkenntnis von Fridolin 123 Antworten mit Zitat

Hallo Jürgen1, zuerst einmal danke für Deine Antwort. Zu Punkt 1: Er hat einen deutschen Pass, also die deutsche Staatsbürgerschaft. Sicher kann er immer noch versuchen, in der Türkei unterzutauchen. Das Risiko bleibt bestehen. Zu Punkt 2, der EV: Die EV hat er 3 Monate vorher bei meinem Chef abgegeben, weil er ihm noch Geld schuldete wg. einer offenen Rechnung über bestellte und nicht bezahlte Drucksachen. Mein Chef hat später zufällig erfahren, das ich dem Deutsch-Türken Geld geliehen habe und hat mir dann eine Kopie der EV gegeben. Nur leider hatte ich dem Deutsch-Türken schon Geld geliehen. Es ist richtig, man kann Strafanzeige wg. Betrugs stellen. Denn wenn man eine EV abgegeben hat, darf man lt. Auskunft des Inkasso-Büros (IDS Herford !!) keine neuen Schulden machen. Das ist strafbar! Aber das Inkasso-Büro hat erst einmal versucht, auf gütigem Wege zu einer Einigung zu kommen. Nach langem Hin und Her hat er ein notarielles Schuldanerkenntnis unterschrieben. Das Inkasso-Büro sagte mir, wenn ich Strafanzeige stellen würde wg. Betrugs könnte es passieren, das die Strafanzeige abgelehnt würde, weil der Staatsanwalt sich nicht zu meinem Geldeintreiber machen liesse. Verstehe zwar die Logik nicht, denn Betrug ist doch Betrug, oder? Andererseits habe ich noch Kontakt zum Schuldner, stelle ich Strafanzeige, ist das endgültig vorbei. Er behauptet, auch im Beisein des Inkasso-Anwaltes, das er noch ein kleines Haus oder Wohnung in der Türkei habe. Aber bis jetzt konnte er darüber keinen Nachweis wie Grundbuchauszug oder Steuererklärung beibringen. Ist auch nicht in der EV angegeben. Darum will ich dieses Schuldanerkenntnis jetzt verkaufen und dann evt. Strafanzeige stellen. Das Argument der Staatsanwaltschaft wäre m. E. dann nicht mehr relevant. Aber auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand, wie ein altes Sprichwort sagt. Nur bei dieser hohen Summe und diesen Voraussetzungen sind die Chancen mehr als schlecht. Solltest Du noch weitere Fragen haben, werde ich sie Dir gerne beantworten. Ich bedanke mich erstmal für Dein Interesse an meinem "hoffnungslosen" Fall und würde mich freuen, mal wieder etwas von Dir zu hören. PS: Wenn mir jemand einen Käufer für dieses Schuldanerkenntnis vermittelt, 20% Provision sind drin. Mit freundlichem Gruss Fridolin123
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aberhallo
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Anmeldungsdatum: 22.12.2004
Beiträge: 12
Wohnort: Albufeira/Portugal

BeitragVerfasst am: 19.Nov 2005 16:02    Titel: Antworten mit Zitat

@fridolin123

ist dein chef im nebenberuf etwa gerichtsvollzieher o. ä.
wo sollte man sonst eine EV abgeben?
da stimmt doch etwas nicht!

aberhallo
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Drkuchen1
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Anmeldungsdatum: 17.02.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 17.Feb 2006 20:33    Titel: Hi @fridolin123 Antworten mit Zitat

Hi @fridolin123

Nenn mir mal Deine E-Mailadresse, damit ich Dich kontaktieren kann.
Schreib an: [E-Mail anzeigen]
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Drkuchen1
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Anmeldungsdatum: 17.02.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 17.Feb 2006 20:41    Titel: Hi @fridolin123 Antworten mit Zitat

Hi @fridolin123

Nenn mir mal Deine E-Mailadresse, damit ich Dich kontaktieren kann.
Schreib an DrKuchen5 @ aol . c o m
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Drkuchen1
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Anmeldungsdatum: 17.02.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 17.Feb 2006 20:43    Titel: Hi @fridolin123 Antworten mit Zitat

Hi @fridolin123

Nenn mir mal Deine E-Mailadresse, damit ich Dich kontaktieren kann.
Schreib an DrKuchen5 @ aol . c o m
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Drkuchen1
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Anmeldungsdatum: 17.02.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 17.Feb 2006 20:45    Titel: Hi @fridolin123 Antworten mit Zitat

Hi @fridolin123

Nenn mir mal Deine E-Mailadresse, damit ich Dich kontaktieren kann.
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anleitung
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Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 15.März 2006 0:06    Titel: Antworten mit Zitat

Habe Interesse an dem Fall

[E-Mail anzeigen]
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