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lakedate Newbie
Anmeldungsdatum: 10.12.2007 Beiträge: 3 Wohnort: Bodensee
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Verfasst am: 4.Feb 2008 14:32 Titel: Pfändungsbeschluss und Limited |
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Hallo zusammen ich hoffe es gibt hier jemanden der mir helfen kann.
Zum Sachverhalt:
Ich bin der Director zweier Limiteds die gegenseitig Gesellschafter sind.
Eine Limited ist aktiv und pflichtgemäß im Handelsregister eingetragen, die zweite dient eigentlich nur als Gesellschafter von 1 und ist sonst nicht aktiv.
Nun habe ich noch alte Verbindlichkeiten und einen Pfändungsbeschluss auf mein Gehalt als Director sowie auf die Gesellschaftsanteile erhalten.
a. Aufs Gehalt ist i.O. (Derzeit läuft das Geschäft nicht so, das ich ein Gehalt beziehe, die Einnahmen decken gerade die Kosten ohne Gehalt)
b. Ich bin nicht selber der Gesellschafter sondern nur der Director der als Gesellschafter eingetragenen 2. Limited.
Kann der Gläubiger darauf trotzdem zugreifen?
Was muss, was kann und was muss ich nicht dem Gläubiger mitteilen?
Wie muss ich auf den Beschluss reagieren?
Für klärende Informationen wäre ich dankbar, vielleicht hat jemand ähnliche oder gleiche Probleme oder Erfahrungen. |
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rbfeli Specialist
Anmeldungsdatum: 17.03.2005 Beiträge: 114
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Verfasst am: 4.Feb 2008 16:36 Titel: |
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@ lakedate
Director = Geschäftsführer
Bitte einfach einmal googlen unter "Durchgriffshaftung bei Limiteds / GmbH'2".
Es kommt erstaunliches dabei heraus;-))!
Alternativ: frag-einen-anwalt
Gruß
Felix |
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lakedate Newbie
Anmeldungsdatum: 10.12.2007 Beiträge: 3 Wohnort: Bodensee
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Verfasst am: 5.Feb 2008 9:17 Titel: |
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@rbfeli
Ich glaube Sie haben mein Anliegen nicht richtig verstanden.
Hier geht es nicht um eine Forderung gegen die Limited, sondern um private Altlasten des Directors die nicht im Zusammenhang mit der Limited stehen.
Gepfändet werden kann das Gehalt des Directors in den üblichen Pfändungsfreigrenzen, das ist soweit auch klar und nicht die Fragestellung.
Es geht um den Punkt der pfändbaren Gesellschaftsanteilen, die der Director, gegen den der Pfändungsbeschluss läuft, nicht selber hält, sondern nur indirekt in seiner Eigenschaft als weiterer Director der die Gesellschaftsanteile haltenden weiteren Gesellschaft.
Also noch mal im Überblick:
Limited A ist alleiniger Gesellschafter von Limited B
und Limited B ist alleiniger Gesellschafter von Limited A
der Director von Limited A + B ist identisch.
Nun noch mal zur Fragestellung:
Kann ein Gläubiger Gesellschaftsanteile Pfänden obwohl der Schuldner nicht selber die Anteile hält, sondern nur indirekt in seiner Eigenschaft als Vertreter der Anteil haltenden Gesellschaft? |
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rbfeli Specialist
Anmeldungsdatum: 17.03.2005 Beiträge: 114
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Verfasst am: 5.Feb 2008 9:38 Titel: |
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Die Frage ist, wer der Gläubiger ist.
FA oder KK oder ähnliches?
Im Rahmen einer sogenannten Durchgriffshaftung kann u. U. auch ein anderer Gläubiger Gesellschafteranteile zu pfänden versuchen....selbst dann, wenn Sie nur "indirekter" Halter der Anteile sind.
Gruß
Felix
Diese Antwort stellt keine Rechtsberatung im Sinne des Gesetzes dar. Sie gibt lediglich die subjektiven Erfahrungen des Verfassers wider. |
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