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Privatinsolvens

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wellness
Newbie


Anmeldungsdatum: 16.12.2002
Beiträge: 6
Wohnort: Dreieich bei Frankfurt

BeitragVerfasst am: 28.Apr 2003 7:09    Titel: Privatinsolvens Antworten mit Zitat

Was passiert wenn ich die beantrage und wo kann ich sie beantragen?

Aber bitte so das cih es auch verstehen kann.

Vielen Dank im Voraus.
Andreas
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el condor
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 30.11.2002
Beiträge: 407
Wohnort: deutschland

BeitragVerfasst am: 28.Apr 2003 10:59    Titel: verbraucherinsolvenz Antworten mit Zitat

es heisst juristisch nicht "privatinsolvenz", sondern "verbraucherinsolvenz" und ist nicht anzuwenden, wenn der schuldner selbstständig tätig war.

Zitat:
Seit dem 1. Januar 1999 ist das private Insolvenzrecht, auch Verbraucherinsolvenz genannt, in Kraft. Es ermöglicht Privatmenschen, die in eine Schuldenfalle geraten sind, aus dieser wieder herauszufinden, indem sie sich unter bestimmten Verfahrensvoraussetzungen mit ihren Gläubigern (auch bei nur einem Gläubiger, zum Beispiel eine Bank) einigen. Die Verbraucherinsolvenz gilt im Wesentlichen für alle Privatmenschen (Vorsicht: Für Selbständige gelten besondere Regelungen!), deren Schulden nicht beruflicher Natur sind, also können auch Menschen ohne regelmäßiges Einkommen, wie Arbeitslose oder Sozialhilfeempfänger, an dem Verfahren teilnehmen.

1. Schritt: Beratung in einer Schuldnerberatungsstelle; hier wird dem Schuldner unentgeltlich geholfen und er wird während des Verfahrens begleitet und unterstützt.

2. Schritt: Außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern.

3. Schritt: Scheitert dieser Versuch, wird im gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren mit den Gläubigern verhandelt.

4. Schritt: Wird auch hier keine Einigung erzielt, kommt es zum eigentlichen gerichtlichen Verfahren. Hier werden die Modi der Schuldentilgung festgelegt.

5. Schritt: Wohlverhaltensphase, früher sieben Jahre lang (bei Schulden, die schon lange bestehen, auch nur fünf Jahre), beginnend nach dem Gerichtsverfahren. Seit dem 1. Dezember 2001 dauert die Wohlverhaltensphase nur noch sechs Jahre (wie bisher: bei Schulden, die schon lange bestehen, auch nur fünf Jahre), beginnend allerdings mit Eröffnung des Gerichtsverfahrens.

6. Schritt: Danach ist der Schuldner schuldenfrei!
http://www.wdr.de/tv/service/geld/inhalt/20020221/b_3.phtml

ausführlicher steht es hier drin: http://www.lgffo.brandenburg.de/insolvenz.htm
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