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kaufprima Specialist
Anmeldungsdatum: 11.03.2004 Beiträge: 54 Wohnort: Mecklenburg-Vorpommern
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Verfasst am: 19.März 2006 9:25 Titel: RA-Kosten bei Mahnbeischeid und Vollstreckungsbescheid?? |
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Einen schönen Sonntagmorgen an die Usergemeinde,
ich hatte eine offene Verbindlichkeit über 1040,00 €, daraufhin erhielt ich eine Zahlungaaufforderung per Rechtsanwalt mit Gebühren von ca. 75,25 € (diese Summe steht im Vollstreckungsbescheid "Nebenforderung, Gebühr Nr. 2400 VV RVG). Da ich dann auch nicht bezahlt hatte, kam einige Zeit später der Mahnbescheid mit nocheinmal 144,50 € Gebühren (Gerichtskosten 27,50 €, Rechtsanwaltskosten: 3305 - 85,00 €, 3308 - 12,50 €, Auslagen - 19,50 €, also gesamt 144,50 €). Daraufhin bezahlte ich die gesamte Summe von 1245,71 €, worauf ich später noch eine Mahnung des Anwaltes i.H.v. 15,00 € erhielt, wofür hatte ich auch irgendwie nicht verstanden.
1. Frage: Kann der Anwalt überhaupt die GEbühr Nr. 2400 und danach die Mahnbescheidsgebühren verlangen?
2. Frage: Was kostet jetzt dieser Vollstreckungsbescheid und von was für einem Streitwert geht dieser aus? ursprüngliche Forderung oder Restdifferenz von 15,00 €). Auf de mVollstreckungsbescheid stehen nur die nebenstehenden Kosten von 144,50 € wie auch schon auf dem Mahnbescheid, aber keine neuen Kosten. Weiter unten steht: "Die Kosten des Verfahrens haben sich ggfs. um die Gebühren und Auslagen für das Verfahren über den VB erhöht". Müßten denn nicht alle Kosten auf dem VB angeführt werden?
3. Frage: wenn ich jetzt diesem VB widerspreche und es zu einer Klage kommt, welcher Gegenstandswert kommt dann zu tragen? Die 1040 € oder die restlichen 15,00 €. Weil, wenn nämlich die ursprünglichen 1040 € zählen würde und ich zur Zahlung von 15,00 € (das dürften ja auch nur Nebenforderungen sein) verurteilt werden würde, so hätte doch die Gegenseite die Hauptsache der Kosten zu zahlen. Wie verhält es sich
also mit der Kostenentscheidung?
Ich bedanke mich bereits jetzt für die hoffentlich zahlreichen Antworten
kaufprima |
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striker2005 Newbie
Anmeldungsdatum: 08.11.2005 Beiträge: 36
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Verfasst am: 20.März 2006 16:24 Titel: |
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ist ja bis auf die angebl 15 alles bezahlt !
falls VB kommt : einspruch (nicht widerspruch)
wg der 15 wird aus kostengründen wohl kein RA die klage eröffnen
die evtl kommenden 1 bis 2 mahnbriefe des RA dann aussitzen
gruß
striker |
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kaufprima Specialist
Anmeldungsdatum: 11.03.2004 Beiträge: 54 Wohnort: Mecklenburg-Vorpommern
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Verfasst am: 21.März 2006 9:38 Titel: |
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Hallo,
erst einmal herzlichen Dank für die Antwort, sie hilft mir schon ein wenig weiter. Aber die Sache ist ein wenig verworren, wir mögen uns gegenseitig nicht und ich hatte aus einem vorhergehendem Mahnbescheid auch schon mal zuvielbezahlte Zinsen in Höhe von 0,11 € mir auszahlen lassen, außerdem ist das sone Abzocker Flüssig-Gasfirma, deren Vertrag ich eh kündigen möchte.
Deswegen müßte ich schon genau wissen, wer für welche weiteren Kosten verantwortlich ist. Ich denke mal, hier geht es beiden Seiten mehr ums Prinzip und nicht um 15 oder 144,50 € Kosten.
Vielleicht kann das noch einmal präzisiert werden.
Herzlichen Dank
kaufprima |
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