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Ratenhöhen

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Anmeldungsdatum: 02.02.2006
Beiträge: 4
Wohnort: Ruhrgebiet

BeitragVerfasst am: 2.Feb 2006 22:07    Titel: Ratenhöhen Antworten mit Zitat

Hallo.

Ich würde gerne wissen wenn man mit einem Inkassounternehmen eine Ratenhöhe vereinbart hat, merkt aber irgendwann das man diese nicht mehr halten kann, da sonst laufende Kosten in Verzug geraten, kann man diese Raten dann herunter setzen?

Müssen die Inkassounternehnmen dann einwilligen oder können sie auf diese vereinbarrte Rate bestehen bleiben? Und wenn man sie eigentständig mindert ob und welche rechtlichen Folgen hat das?

Danke.
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striker2005
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Anmeldungsdatum: 08.11.2005
Beiträge: 36

BeitragVerfasst am: 3.Feb 2006 9:19    Titel: Antworten mit Zitat

Würde ich nicht machen
Da Du sicherlich schon einen Ratenvertrag sowie Schuldanerkenntnis
unterschrieben hast wird sich die Inkassofirma zwar wahrscheinlich darauf einlassen jedoch sich Diese Umstellung erneut mit saftigen Gebühren vergüten lassen.
gruß
striker
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Anmeldungsdatum: 02.02.2006
Beiträge: 4
Wohnort: Ruhrgebiet

BeitragVerfasst am: 3.Feb 2006 13:04    Titel: Umstellung Antworten mit Zitat

Aber was bringt es denen bzw welche möglichkeiten hat man sonst um nicht mit laufenden Kosten in Verzug zu kommen?

Denn es bringt ja nichts die Raten so hoch zu haben das man noch nicht mal über die Runden kommt und laufende Dinge dann liegen bleiben, das schafft doch nur neue Probleme und dadurch ist man irgendwann gar nicht mehr Zahlungsfähig.
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striker2005
Newbie


Anmeldungsdatum: 08.11.2005
Beiträge: 36

BeitragVerfasst am: 3.Feb 2006 20:39    Titel: Antworten mit Zitat

Ob Du finanzielle problem hast ist dem IB egal !!

liste mal die bisherigen Gebühren auf (hauptforderung und IB gebühren gerundet )
gruß
striker
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