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Rettung in der Zwangsvollstreckung

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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 2941

BeitragVerfasst am: 29.Aug 2006 7:56    Titel: Rettung in der Zwangsvollstreckung Antworten mit Zitat

Zitat:
Die Rettung in der Zwangsvollstreckung


Pressemitteilung von: Verlag Rademacher

Wenn der Kuckuckskleber dreimal klingelt

»Rettung in der Zwangsvollstreckung« hält, was der Titel verspricht: praxisnahe Schritt-für-Schritt-Anleitungen zum Schutz vor Pfändung und Eidesstattlicher Versicherung

Selm. Ach, manchmal könnte man es sich bei einer Buchbesprechung so richtig einfach machen. »Seht her«, ließe sich sagen, »der Titel hier sagt wirklich alles; der Inhalt hält, was auf dem Buchdeckel versprochen wird – mehr braucht ihr doch nicht zu wissen!« Wolfgang Rademachers neuester Praxis-Ratgeber wäre ein guter Kandidat für einen derart kurzen Rezensions-Prozess, denn sein Titel trifft den Nutzen-Nagel wirklich auf den Kopf: »Rettung in der Zwangsvollstreckung«. Aussagekräftiger geht’s kaum, oder? Müssen Sie mehr wissen? Eigentlich nicht. Wollen Sie mehr wissen? Eigentlich schon. Also dann ...

Das Neueste vom »Schulden-Flüsterer«
Mit der »Rettung in der Zwangsvollstreckung« präsentiert Wolfgang Rademacher seinen neuesten Geniestreich. Der Erfolgsautor aus Selm hat sich weit über die Grenzen unseres Landes hinaus einen Namen als pfiffiger »Schulden-Flüsterer« gemacht, der zornig herumbockende Gläubiger reihenweise in sanfte Lämmer verwandelt – über kurz oder lang.

Was bleibt einem Schuldner auch anderes übrig, als gezielte (und manchmal verpönte) Kunstgriffe einzusetzen, wenn man sich, wie der Buchautor selbst vor einigen Jahren, plötzlich mit Forderungen in Millionenhöhe konfrontiert sieht? (Ob mit oder ohne eigenes Verschulden, spielt dabei keine Rolle.) Etwa jenem Arzt nacheifern, den Sie bei der Lektüre als verzweifelten Menschen kennen lernen werden und der sich glatt erschießen will – nur weil er sich wegen ein paar tausend (!) Euro »Miesen« schon als unrettbar verlorene Seele wähnt?

Leitfaden aus der Praxis für die Praxis
Ohne zu viel vom Inhalt zu verraten: Der schwarzseherische Weißkittel weilt noch unter den Lebenden. Wolfgang Rademacher konnte ihm, wie es seine Art ist, praxisnahe Tipps zur finanziellen Genesungstherapie geben.

Dieselbe Intention – Hilfe zur Selbsthilfe nämlich – zieht sich durch sämtliche 250 Seiten seines DIN-A4-Ratgebers. Wie alle Bücher, die nach und nach seine »Bibliothek der Lebenskünste« komplettieren, ist auch dieses ein leicht lesbarer Leitfaden aus der Praxis für die Praxis. Dem mit allen Wassern gewaschenen Autor fließen theoretische Schlapp-Schüsse der Marke »Nutzen Sie die Möglichkeiten des Paragrafen Soundso!« nirgends aus der Feder. Welchem Laien wäre mit solch blutleerem Juristen-Blabla schon geholfen? Stattdessen werden verzweifelten Schuldnern leicht nachvollziehbare, konkrete Schritt-für-Schritt-Anweisungen angeboten, die ihren Hals retten.

All die raffinierten Abwehrmaßnahmen, die Wolfgang Rademacher aus seiner prall gefüllten Erfahrungsschatztruhe holt, um sie potenziellen Zwangsvollstreckungs-Opfern weiterzureichen, sind x-fach erprobt, völlig legal, kosten meistens nichts und erfordern keinen teuren Rechtsanwalt. Und einige dieser Winkelzüge entfalten selbst dann noch ihre volle Schutzwirkung, wenn der pfändungswillige Gerichtsvollzieher schon den Finger auf den Klingelknopf der Schuldnerwohnung gelegt hat.

Kein Buch für Drückeberger
Die »Rettung in der Zwangsvollstreckung« wendet sich aber keineswegs an Drückeberger, die von Anfang an nicht die Absicht hegen, Ihre Schulden jemals zurückzuzahlen. Vielmehr streckt Wolfgang Rademacher jenen die helfende Hand entgegen, die ihren »Deckel« liebend gern begleichen würden, es zurzeit bloß nicht können. Man denke da an die Hausfrau, die sich beim verlockenden »Versandhauseinkauf auf Pump« verkalkuliert hat – aber ebenso an den Geschäftsmann, dem plötzlich die zahlende Kundschaft weg bricht, an den Vater wider Willen, der wegen seines unehelichen Sprösslings finanziell zur Ader gelassen wird und, und, und ... Solche Pechvögel haben den wirtschaftlichen Todesstoß per Kontopfändung oder Eidesstattlicher Versicherung (EV) wahrlich nicht verdient. Und sie müssen ihn auch nicht fürchten, wenn sie sich mit Hilfe von Wolfgang Rademachers neuestem Buch eine stoßsichere Panzerung zulegen.

»Gottes Kredit« kommt ohne Schufa aus
Was haben bedrängte Schuldner am nötigsten – vom Geld mal abgesehen? Zeit! Zeit, um den Kopf fürs Erste aus der Schlinge zu ziehen, das eigene Denken zu klären, neuen Mut zu schöpfen und in Ruhe eine vernünftige Lösung für das Schuldenproblem zu finden. Und Zeit verschafft der alte Schulden-Hase Wolfgang Rademacher seinen Schülern dank seiner unzähligen Praxistipps zuhauf.

Dabei wird der Autor nicht müde zu betonen, dass »der Kredit Gottes«, dieser durch allerlei Kniffe erreichbare Aufschub eben, unbedingt sinnvoll genutzt werden muss: zur Beschaffung neuer Geldmittel. Und um den Gläubiger zu bewegen, die Vollstreckungs-Keule einzumotten und einem endgültigen, gütlichen Übereinkommen zuzustimmen, das für beide Seiten tragbar ist. Das ist realistisch, auch wenn es ein Schuldner in seiner Panik zunächst nicht glauben mag. Damit Schuldner dieses End-Ziel sicher erreichen können, stellt Wolfgang Rademacher in seinem Buch genügend Wegweiser auf.

So unverzichtbar wie ein Rettungsring
»Hundert Stunden Kummer bezahlen keinen Heller Schulden«, bedauert schon der Volksmund. Statt sie in jenem Kummer versinken zu lassen, hilft Wolfgang Rademacher Schuldnern lieber aus der Patsche – indem er Ihnen Mittel an die Hand gibt, um sich am eigenen Schopf aus dem Sumpf zu ziehen. Das nützt nicht nur Schuldnern. Denn bei Licht betrachtet, hat ein Gläubiger weitaus mehr von einem »lebendigen« Schuldner als von einer wirtschaftlichen Leiche – bringt ihm diese Nach- und Weitsicht doch immerhin noch Geld ein.

Wie allen Werken aus dem Hause Rademacher liegt auch diesem Buch eine kostenlose CD-ROM bei: proppenvoll mit nützlichen Musterbriefen und anderen »Defensivwaffen«, die in der Abwehrschlacht gegen Vollstreckungsgerichte und Gerichtsvollzieher unverzichtbar sind.

So wie ein Rettungsring auf jedes Boot gehört, so sollte die »Rettung in der Zwangsvollstreckung« in möglichst vielen Bücherregeln zu finden sein – und sei es nur vorsorglich. Denn zum Schuldner kann man schneller werden, als einem lieb sein kann.
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 2941

BeitragVerfasst am: 29.Sep 2007 16:52    Titel: Antworten mit Zitat

Neu

Zitat:
»Hundert Stunden Kummer bezahlen keinen Heller Schulden«, warnt der Volksmund: Wenn platzende Überweisungen in Serie gehen, bei jedem Gläubigerschreiben die geringste Bedrohung nur noch von der Datumsangabe ausgeht oder gar schon der Gerichtsvollzieher seine Schuhsohlen in die Haustürmatte drückt - spätestens dann liegen Lebensfreude und Zukunftspläne in Scherben.

Es sei denn, man hat als Betroffener rechtzeitig einen Blick in die »Rettung in der Zwangsvollstreckung« geworfen. Denn in diesem praxisnahen Schulden-Ratgeber wird auf rund 250 DIN-A4-Seiten Schritt für Schritt erklärt, wie man den Kopf aus der Schlinge ziehen kann. Und das eigenhändig und ohne teuren Rechtsanwalt.

Dabei will Autor Wolfgang Rademacher keineswegs unlauteren Schulden-Prellern in die Hände spielen. Vielmehr gibt er sein enormes Fachwissen auf dem Gebiet der vorteilhaften Verbindlichkeiten-Tilgung an redliche Schuldner weiter. Also an alle, die ihren »Deckel« liebend gern bezahlen würden, es momentan aber einfach nicht können. Diese Menschen finden in diesem Werk ein Füllhorn praxiserprobter Tipps, Ratschläge und Kniffe, um ihre Probleme loszuwerden und zugleich ihre Lebensqualität wiederzuerlangen. Zugleich belegen zahlreiche authentische Erfahrungsberichte, dass man sogar in schier hoffnungslos erscheinenden Zwangslagen immer einen Ausweg entdecken kann.

Der Autor führt beispielsweise Punkt für Punkt aus, wie sich die gefürchtete Eidesstattliche Versicherung bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag verzögern lässt. Das dazu notwendige Rettungsmanöver kann von jedermann eingeleitet werden und funktioniert todsicher. Noch nicht einmal juristische Spezialkenntnisse sind dazu nötig – und völlig legal ist diese raffinierte Taktik obendrein.

Auch der Gerichtsvollzieher muss mit leeren Händen und vollem »Kuckucks«-Käfig wieder kehrt machen, wenn man als Schuldner die Ratschläge aus der »Rettung in der Zwangsvollstreckung« beherzigt. Ja, sogar eine Kontopfändung verliert ihren Schrecken - dank der wertvollen Fingerzeige, die der Autor bereitwillig zum Besten gibt.

Man spürt in jeder Zeile, dass es das Schuldnerleben selbst ist, das hier die Schreibfeder geführt hat. Der Autor bleibt niemals auf Distanz oder in grauer Theorie stecken. Er widersteht der Versuchung, es sich einfach zu machen und es beim bloßen Verweis auf irgendwelche Paragrafen zu belassen. Stattdessen schlägt er sich offen auf die Seite des bedrängten Schuldners und nimmt ihn aktiv an der Hand, um ihm glasklar zu zeigen, wo es lang geht.

In einer leicht verständlichen Sprache und mit vielen Anekdoten aus dem wahren Leben aufgelockert, zeigt Wolfgang Rademacher genau, was ein Schuldner zu einem bestimmten Zeitpunkt unternehmen muss, um sich selbst aus dem Schlamassel zu ziehen. Das Ziel ist dabei immer, Zeit zu gewinnen und mit dem Gläubiger zu einem vernünftigen Kompromiss zu kommen. Diese enorme Praxisnähe ist es, die dieses Buch zu einem unverzichtbaren Wegbegleiter macht - ob man sich nun als Firmenchef aus der Schuldenfalle kämpfen muss oder als Familienvater.
Dem Buch liegt eine CD-ROM bei, auf die der Schuldner zahlreiche Musteranschreiben, digitalisierte Infobroschüren und andere Dokumente findet. Diese kostenlosen Extras werden ihm in seinem Kampf und Geld und Gut wertvolle Dienste leisten.


Das Buch

Die Rettung in der Zwangsvollstreckung
Die eidesstattliche Versicherung abwehren
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zonk
Specialist


Anmeldungsdatum: 06.12.2003
Beiträge: 89

BeitragVerfasst am: 29.Sep 2007 20:36    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry, aber jemandem in solch einer misslichen Lage mit dermaßen vollmundigen Versprechungen die „letzten“ Kröten aus der Tasche zu locken, halte ich für……

Es gibt wahrlich genug Personen, die mehr oder minder unverschuldet in eine Lage gekommen sind, wo einem schon mal der Gedanke nach Suizid steht. Sich daran auch noch bereichern zu wollen, halte ich für unterste Schublade.

Das Maß der Dinge ist meines Erachtens offene Kommunikation. Verstecken Sie sich nicht! Wir erleben das leider Gottes auch immer wieder bei unseren Schuldnern. Gehen Sie in die Offensive. Sie werden überrascht sein, was dann alles möglich ist. Vor allem: Sein Sie immer ehrlich.

Die anderen, welche auf Kosten ihrer Gläubiger sich mal schnell ein schlaues Leben machen möchten, sollte man solche Tipps nicht auch noch zugänglich machen.

In was für einer Gesellschaft leben wir denn mittlerweile?!
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sugardad_de
Newbie


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 3
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 1.Okt 2007 12:52    Titel: Antworten mit Zitat

...blanke Abzocke und, wie mein Vorredner schon klar ausführte, das auch noch bei den Ärmsten der Armen. Herrn Rademacher, dem Herrn Autor, war es wahrscheinlich zu kalt, im Winter den Pennern die Groschen zu klauen - also dies Buch für 59,- EU (!!!)
Pfui Teufel!
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 2941

BeitragVerfasst am: 20.Nov 2007 6:27    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Gerichtsvollzieher -- Was sie sehen, wollen sie haben

eine Menge Arbeit: Einerseits hat der Gesetzgeber ihren Aufgabenbereich in den vergangenen Jahren deutlich ausgeweitet, auf der anderen Seite wurde aber auch der Schutz der Schuldner durch die Gerichte stetig weiterentwickelt. Das erfordert eine Menge Augenmaß bei den Beamten und führt dazu, dass sie oft mehrere Anläufe unternehmen müssen, um überhaupt zum Zug zu kommen. „Die Angst, dass wir die Wohnung eines säumigen Schuldners vollkommen kahl pfänden, ist jedenfalls völlig unbegründet“, beruhigt DGBV-Chef Heinze.

Ganz ohne Beute lassen sich die staatlichen Geldeintreiber aber natürlich auch nicht abspeisen.

Was ein Gerichtsvollzieher alles darf

Wann eine Pfändung erlaubt ist

Welche Gegenstände pfändbar sind

Warum fremdes Eigentum nicht sicher ist

Wann Gläubiger die Konten plündern lassen

Was Schuldner dem Vollstrecker verraten müssen

Wie viel die Zwangsvollstreckung kostet
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