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Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5415
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Verfasst am: 3.Sep 2002 14:06 Titel: Säumigen Kunden auf die Sprünge helfen |
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Immer mehr Unternehmen leiden an der miserablen Zahlungsmoral ihrer Kunden.
Doch wer konsequent und zügig vorgeht, bekommt auch meistens schnell sein Geld. In Deutschland türmen sich gewaltige Schuldenberge. Allein die Konsumenten stehen laut Be-rechnungen der Verbraucherzentrale NRW mit etwa 220 Mrd. Euro in der Kreide. Viele Schuldner haben offenbar den Eindruck gewonnen, es sei egal, ob sie zahlen oder nicht, so der Präsident des Bundesverbands Deutscher Inkasso Unternehmen (BDIU).
Die Gerichte haben jedenfalls reichlich zu tun. Allein im Jahr 2000 schleppten verärgerte Gläubiger in mehr als einer Million Fälle die säumige Kundschaft vor den Kadi.
Nicht beglichene Rechnungen treffen vor allem den Einzelhandel, die Zahl der Insolvenzen in dieser Branche stieg nicht zuletzt wegen offener Forderungen im vergangenen Jahr um zehn Prozent. Diese Entwicklung könnte sich weiter verschärfen, wenn EC- und Kreditkarten künftig Bargeld als Zahlungsmittel verdrängen.
Betroffen ist auch der Versandhandel, rund drei Prozent seines Umsatzes werden inkasso-fällig, das heißt, offene Rechnungen wurden trotz Mahnbescheid nicht beglichen- in der Re-gel wegen chronisch leerer Haushaltskassen oder weil die Zahlung angeblich vergessen wurde. Zwischen drei und fünf Prozent der Schuldner gelten jedoch als echte Profi-Betrüger, die systematisch Hehlerei mit den erhaltenen Waren betreiben.
Doch längst nicht alle Unternehmen verfügen über eine erfahrene Rechtsabteilung und ein funktionierendes Mahnwesen, um rechtzeitig gegenüber dem Schuldner aktiv zu werden. Vor allem mittelständische Firmen sind im Grunde unzureichend auf den Inkassofall vorbereitet, dabei ließe sich die Zahlung in vielen Fällen rasch in die Wege leiten, wenn einige simple Regeln befolgt würden.
Inkassoexperten empfehlen möglichst schnell den Dialog mit säumigen Kunden zu suchen und beispielsweise einen Zahlungsaufschub anzubieten. Der überwiegende Teil der Forde-rungen kann auf der Grundlage individuelle Vereinbarungen geregelt werden. Falls der Schuldner jedoch das Gespräch verweigert, sollten Gläubiger keinesfalls zögern und wertvol-le Zeit verstreichen lassen. Dann ist schnelles und konsequentes Vorgehen angesagt, wenn nötig auch die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens. |
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