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Schlechte Zahlungsmoral - Schutz für Handwerksbetriebe

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A. Henneberg
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Anmeldungsdatum: 28.08.2002
Beiträge: 4948
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BeitragVerfasst am: 15.Nov 2005 22:49    Titel: Schlechte Zahlungsmoral - Schutz für Handwerksbetriebe Antworten mit Zitat

Zitat:
Land macht gegen schlechte Zahlungsmoral mobil

Sachsen-Anhalt will eine Initiative für ein Gesetz in den Bundesrat einbringen

Sachsen-Anhalt will Handwerksbetriebe wirksamer vor schlechter Zahlungsmoral schützen. Justizminister Curt Becker (CDU) kündigte an, dass das Land zusammen mit Thüringen und Sachsen erneut eine Gesetzesinitiative im Bundesrat starten will. Ein von den drei Ländern 2002 eingebrachter Entwurf wurde in der vergangenen Bundestagslegislatur nicht zu Ende beraten.

Nach Angaben der Handwerkskammer Halle sind unbeglichene Rechnungen für 50 Prozent aller Pleiten im Baugewerbe mit verantwortlich. "Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten müssen wir daher alles dafür tun, dass berechtigte Forderungen schnell durchgesetzt werden können", sagte Becker. Dazu sollen Gerichte künftig die Begleichung von Rechnungen anordnen können, bevor der eigentliche Rechtsstreit abgeschlossen ist. Der stellvertretende Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Halle, Dirk Neumann, äußerte jedoch rechtliche Bedenken: "Ich habe Zweifel, ob sich das durchsetzen lässt. Wir fordern daher mehr Sicherheitsleistungen für Handwerksbetriebe bereits vor und während der Auftragserfüllung."

Becker zufolge zielt der Gesetzentwurf genau darauf ab: So soll es einen Rechtsanspruch auf Abschlagszahlungen geben, der wirksam wird, wenn Leistungen teilweise erbracht sind. Bislang ist dies nur nach Abschluss einer Arbeit möglich. Generalunternehmen sollen Subunternehmen bezahlen müssen, unabhängig davon, ob sie vom Auftraggeber bereits Geld erhalten haben. Bei Mängeln soll der Auftraggeber nur noch die doppelte der für die Beseitigung des Mangels nötige Summe zurückhalten dürfen, bislang ist es das Dreifache. Im Falle einer Kündigung des Auftrags vor der Erledigung soll der Auftragnehmer eine pauschale Entschädigung in Höhe von mindestens fünf Prozent der vereinbarten Vergütung erhalten.

Handwerkskammer-Vize Neumann begrüßte den Vorstoß grundsätzlich: "Die Vorschläge sind gut, aber sie gehen nicht weit genug." Er fordert eine weitergehende Entschädigungsregelung bei Kündigung von Aufträgen und Bankbürgschaften beim Bau von Einfamilienhäusern.


Quelle: MZ - von Hendrik Kranert
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