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roland_karasek Newbie
Anmeldungsdatum: 10.07.2006 Beiträge: 2 Wohnort: 85540 Haar
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Verfasst am: 11.Jul 2006 10:27 Titel: Schufa löschen bzw. Eingentumswohnung finanzierung |
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Hallo,
ich habe ein dringendes Problem.
Ich will mit meiner Freundin eine Eigentumswohnung (200 000) kaufen. Die Finanzierung würde über Interhyp passen, Eigenkapital ist auch vorhanden.
Leider habe ich in meiner Jugend finanziell Mist gebaut. Bei Eplus eine Rechnung nicht bezahlt. Die Forderung wurde an HFG weitergegeben und von mir im April 2004 beglichen.
Nun steht aber ein erledigter Vollstreckungsbescheid in meiner Schufa. Ich gehe davon aus das mir keine Bank einen Immobilienkredit genehmigen wird obwohl seit dem alles klar bei mir gelaufen ist und meine Freundin keine neg. Schufaeinträge hat.
Zu meiner Frage:
Ich habe hier öfters gelesen das es möglich ist diesen erledigten Eintrag vor der dreijahres Frist zu löschen. Wie funktioniert dies, und wer kann mir dabei helfen? Anwalt?
Gibt es Banken die trotzdem einen solchen Kredit genehmigen, vielleicht Schufafrei?
Ich danke Euch schon im voraus für die Hilfe. Ich bin nämlich verzweifelt und weiß zur Zeit keinen Rat meinen lang gehegten Traum die eigene kleine Wohnung zu verwirklichen.
Danke
Roland Karasek |
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unex Specialist
Anmeldungsdatum: 27.04.2006 Beiträge: 52 Wohnort: Viersen
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Verfasst am: 18.Jul 2006 8:59 Titel: |
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Es gibt Möglichkeiten,
gehe mit dem Schreiben von der HFG, wo bestätigt wird das die Schulden ausgelichen sind, zum Amtsgericht.
Dort hast Du die Möglichkeit um vorzeitige Löschung zu bitten. Das Amtsgericht wird Dir dann eine Löschungsbewilligung mitgeben und damit gehst Du dann zur SCHUFA.
Das ganze dauert natürlich ein paar Tage und geht nicht von Heut auf Morgen, damit verkürzt Du aber die Zeit um einige Monate.
Viel Glück |
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roland_karasek Newbie
Anmeldungsdatum: 10.07.2006 Beiträge: 2 Wohnort: 85540 Haar
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Verfasst am: 18.Jul 2006 9:15 Titel: |
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| unex hat folgendes geschrieben:: |
Es gibt Möglichkeiten,
gehe mit dem Schreiben von der HFG, wo bestätigt wird das die Schulden ausgelichen sind, zum Amtsgericht.
Dort hast Du die Möglichkeit um vorzeitige Löschung zu bitten. Das Amtsgericht wird Dir dann eine Löschungsbewilligung mitgeben und damit gehst Du dann zur SCHUFA.
Das ganze dauert natürlich ein paar Tage und geht nicht von Heut auf Morgen, damit verkürzt Du aber die Zeit um einige Monate.
Viel Glück |
Danke für die Mail.
Ich habe aber gedacht bzw. gelesen das dies nur für Haftbefehl, und eid. Versicherungen gilt. Oder irre ich mich da?
Gruß |
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Shibby&Partners User gebannt
Anmeldungsdatum: 25.04.2006 Beiträge: 116 Wohnort: Frankfurt am Main
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Verfasst am: 19.Jul 2006 18:03 Titel: |
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Das stimmt auch! Es ist nur für Einträge die aus dem öffentlichen Verzeichniss hilfreich obwohl man das eigentlich immer machen sollte.
Aber Ihr Eintrag von Eplus wird so nicht vorzeitig gelöscht. |
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