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Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3188
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Verfasst am: 18.Sep 2007 9:51 Titel: Schuldenerlass - zwischen Schuldner und Bank |
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FOCUS-Online-Korrespondentin Catrin Gesellensetter
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Ein zwischen Schuldner und Bank geschlossener Vergleich zum Schuldausgleich ist unwiderruflich. Das hat das Landgericht Düsseldorf entschieden (Az. 16 O 119/06). Für die Kreditnehmer bedeutet das: Sie müssen auch dann keine neuen Forderungen befürchten, wenn sich ihre finanzielle Situation unerwartet wieder bessert.
Im verhandelten Fall hatte sich eine Frau mit einem Ratenkredit in Höhe von 15 000 Euro finanziell übernommen. Als sie zahlungsunfähig wurde, einigte sie sich mit ihrer Bank auf einen Vergleich. Dieser sah vor, dass die Kundin eine Entschädigung von 6000 Euro zahlen musste; auf den Rest der Außenstände verzichtete die Bank. Allerdings fühlte sich das Kreditinstitut an diese Zusage nicht mehr gebunden, als es davon erfuhr, dass die Frau in der Zwischenzeit eine Abfindung erhalten hatte. Da ihre finanzielle Lage nun nicht mehr so hoffnungslos war, wie zunächst vermutet, wollte die Bank den ausstehenden Betrag nun doch noch zurückbezahlt bekommen.
Die rheinischen Richter erteilten diesem Ansinnen eine Absage. Tenor der Entscheidung: Auch eine Bank ist an ihr Wort gebunden. Da beide Seiten den gerichtlichen Vergleich akzeptiert hätten, sei für einen Nachschlag zugunsten des Kreditinstitutes kein Raum mehr. |
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