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letti Specialist
Anmeldungsdatum: 17.02.2003 Beiträge: 169 Wohnort: Sachsen, bei Leipzig
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money-baer Insider
Anmeldungsdatum: 28.02.2002 Beiträge: 779 Wohnort: /Mfr.
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Verfasst am: 27.Feb 2003 21:03 Titel: |
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Dürfte in vielen Bereichen zeitlich und somit rechtlich überholt sein und somit auch die Wirksamkeit der "TRICKS". Z.B. Zustellung von Urkunden, Konkursrecht und neueres Insolvenzrecht, Pfändungs- u.Vollstreckungsrechte, sowie EV-abnahme durch den Gerichtsvollzieher in einem Termin möglich seit 01/2001.
Aber für derzeit ---8,50 €uro eine bestimmt aufbauende perspektivische Lektüre für Betroffene, welche ein bisschen Licht in den Tunnel zaubert. |
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Gerhard Gösebrecht Specialist
Anmeldungsdatum: 25.02.2002 Beiträge: 167 Wohnort: Südseite der Nordküste, nun etwas östlicher
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Verfasst am: 28.Feb 2003 17:16 Titel: |
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Du kannst dir auch ein paar Exemplar des "Großen Wolffen" holen. Inhaltlich fast gleich, nur aber ebend in recht vielen Sachen nicht mehr aktuell, wie money-baer schon schrieb.
Aber um erst einmal die Richtung zu bekommen als "Einstiegslektüre" noch zu verwerten, auch wenn du mal schnell nachschlagen musst, um irgendwelche Problemchen abzuwimmeln.
Es gibt diverse ähnliche Literatur, meistens über London, z.B. Pyramids Press, vertrieben, aber zu stark überhöhten Preisen.
Sieh mal bei diversen Internetauktionen z.B. Ebay nach, da bekommst du diese Bücher spottbillig. |
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purplepeopleeater Pathfinder
Anmeldungsdatum: 17.11.2003 Beiträge: 483 Wohnort: 74855hassmersheim/NOK/BaWü
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Verfasst am: 27.Nov 2003 2:50 Titel: kann nur abraten und was anderes empfehlen: |
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hallo!
escher vom MDR rät von dem buch ab.
ich empfehle stattdessen folgendes:
[http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=3569524682]
reich-ranitzki meint dazu: ... ??? ......( LOL!)
grüsse
alexander |
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letti Specialist
Anmeldungsdatum: 17.02.2003 Beiträge: 169 Wohnort: Sachsen, bei Leipzig
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Verfasst am: 27.Nov 2003 8:47 Titel: ..Danke.. |
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...aber habe das Teil für 1,- ersteigert..etwas ergänzt.. und mach nun nen ganz gutes Geschäft demit.
mfg.
letti
Is übrigens für Grundsätzliche überlegungen nicht schlecht. |
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letti Specialist
Anmeldungsdatum: 17.02.2003 Beiträge: 169 Wohnort: Sachsen, bei Leipzig
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ulischnur Specialist
Anmeldungsdatum: 23.05.2003 Beiträge: 163
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Verfasst am: 25.Dez 2003 15:07 Titel: |
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sowie EV-abnahme durch den Gerichtsvollzieher in einem Termin möglich seit 01/2001.
Nachdem was ich weiß,kann nach §900 Abs.2 ZPO dem widersprochen werden und dann müßte nach den Infos ein gesonderter Termin gemacht werden
U.Sch. |
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BoBConsult Newbie
Anmeldungsdatum: 07.03.2004 Beiträge: 7
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Pavel Kuka Newbie
Anmeldungsdatum: 07.02.2004 Beiträge: 27
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Verfasst am: 8.Apr 2004 21:27 Titel: |
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Es gibt noch andere schöne Bücher, auch welche die sehr aktuell sind und den Gläubigern das Leben schwer machen können.
Eine eV durch den Gerichtsvollzieher (auch vor Ort in der eigenen Wohnung) kann man widersprechen. Selbst der Widerspruch auf Grund § 767 II ZPO bringt nochmals zweit Monate und genug Zeit um mit dem Gläubiger einen Vergleich oder eine Ratenzahlung zu vereinbaren.
Es gibt viele Möglichkeiten die Abgabe der eV auf unbestimmte Zeit zu verschieben.
Aber eines ist auch klar, der Gläubiger oder GV darf niemals den Eindruck bekommen das man die Vollstreckung vereitele.
Und sollte ein Gläubiger seine Forderung einem Inkasso-Unternehmen übergeben, dann hat der Schuldner gesiegt.  |
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Babsi2 Pathfinder
Anmeldungsdatum: 20.08.2004 Beiträge: 300 Wohnort: Gummersbach
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Verfasst am: 15.Jan 2005 2:38 Titel: |
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@ Pavel Kuka
Und sollte ein Gläubiger seine Forderung einem Inkasso-Unternehmen übergeben, dann hat der Schuldner gesiegt.
Warum?
Bitte um Begründung
Beste Grüsse babsi |
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Hasardeur Specialist
Anmeldungsdatum: 14.03.2003 Beiträge: 88 Wohnort: Weil am Rhein
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Verfasst am: 23.Jan 2005 19:53 Titel: |
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| Kann man sich hier runterladen: www.traderguide. unter "Downloads" |
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Hasardeur Specialist
Anmeldungsdatum: 14.03.2003 Beiträge: 88 Wohnort: Weil am Rhein
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Rosch Newbie
Anmeldungsdatum: 01.03.2005 Beiträge: 28 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 7.März 2005 16:47 Titel: |
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Tach zusammen,
hackt ruhig auf mir rum, aber wenn ich Seiten wie diese lese, stehen mir die Nackenhare zu Berge!
Heutzutage kann man sehr schnell in Geldnöte geraten, kann man Mahnverfahren durch tatsächliche "Engpässe" oder auch nur durch Unaufmerksamkeit auf sich ziehen. Ist mir auch schon passiert.
Aber eines ist absolut sicher: Kein noch so guter Trick, keine noch so durchdachte Strategie zur Irreführung der Gläubiger und kein Versteckspielchen verbessert die Lage eines Schuldners wirklich!
Es hilft nur und ausschließlich sich der Situation zu stellen, sich selber über den tatsächlichen Umfang der Schwierigkeiten ehrlich Rechenschaft zu geben.
Dann lassen sich mit Hilfe von Schuldnerberatungen auch Wege aus der Verschuldung finden.
Nach meiner Erfahrung -und ich habe davon aus beruflichen Gründen ein gerüttelt Maß- ist ein offener Umgang mit Gläubigern den Tricks aus diversen "klugen" Büchern immer vor zu ziehen.
Sich gegen Abzocker zu wehren und da auch mal schweres Geschütz auf zu fahren, dass kann nur richtig sein. Aber sich berechtigten Forderungen auf 'hinterhältige' Weise zu entziehen und sich gleichzeitig darüber zu beklagen, dass doch ach so viele böse Leute durch die Gegend rennen, die nur an mein Geld wollen, das ist Doppelmoral. Und schädigt außerdem unser Wirtschaftssystem nachhaltig.
Und ganz nebenbei: jeder Trick ist nur gut, wenn der Anwender ihn wirklich (und damit auch die rechtlichen Zusammenhänge) verstanden hat.
Werde jetzt meine Haare wieder glätten
RoSch |
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moormerland Newbie
Anmeldungsdatum: 14.11.2005 Beiträge: 15
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moormerland Newbie
Anmeldungsdatum: 14.11.2005 Beiträge: 15
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Verfasst am: 15.Nov 2005 8:55 Titel: pavel kuka |
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| Babsi2 hat folgendes geschrieben:: |
@ Pavel Kuka
Und sollte ein Gläubiger seine Forderung einem Inkasso-Unternehmen übergeben, dann hat der Schuldner gesiegt.
Warum?
Bitte um Begründung
Beste Grüsse babsi |
pavel kuka bitte um kontaktaufnahme |
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