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sterau Newbie
Anmeldungsdatum: 06.01.2004 Beiträge: 3 Wohnort: SH
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Verfasst am: 6.Jan 2004 14:26 Titel: Schuldner auf der Spur... |
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Guten Tag, ich habe ganz frisch und durch Zufall hierher gefunden, während ich im www nach Inkassodienste suchte.
Vorgeschichte: ich habe einen notariellen Titel über inzwischen ca. 20.000EU von einem Schuldner, den weder das Einwohnermeldeamt noch ich finden können, weil er sich vor einigen Jahren, als es "eng" wurde, angeblich ins Ausland abgesetzt hat. Erfahren konnte ich nur noch, daß er im Januar 1997 die eidesstattliche Versicherung abgegeben hatte und unbestätigten Auskünften zufolge wollte er seinerzeit auch heiraten und dann mit Hilfe seiner Frau "alles irgendwie regeln". Nachdem auch eine Betrugsanzeige und regelmäßige Anfragen beim Einwohnermeldeamt ins Leere liefen, habe ich wenigstens hin und wieder das WWW durchsucht, in der Hoffnung, ihn durch einen Zufall zu finden.
Dieser Zufall geschah gestern, ich fand seine neue Firmenwebsite, und mit Hilfe von Denic usw. habe ich sogar eine Anschrift in Deutschland ausfindig machen können. Offenbar hat er diesmal sogar eine GmbH. Ich rechne natürlich damit, daß er selber aufgrund seiner Altschulden nur als Nebenfigur dort auftritt, aber immerhin ist er bei RIPE als Verantwortlicher für Domains seiner Kunden eingetragen.
Nach einer bösen Bauchlandung als abgezockten selbst. Handelsvertreter (andere Geschichte, die ich hier vielleicht auch mal posten werde, falls Interesse besteht), bin ich arbeitslos und liege knapp unter dem Existenzminimum, mir sind somit die Hände für größere (Zugriffs-)Sprünge gebunden. Ich möchte zudem diesen Schuldner nicht unbedingt vorwarnen, sondern am liebsten gleich einen Gerichtsvollzieher hinschicken, der eine Taschenpfändung u.ä. durchführt.
Kann mir jemand einen Tip geben, wie ich schnell und effektiv vorgehen kann? Soll ich zum Anwalt (kostet Geld), zum Gericht, ein Inkassobüro beauftragen, oder den Schuldner lieber doch erst persönlich kontaktieren und auf Goodwill hoffen? Oder vielleicht meinem Gläubiger (Finanzamt) den Titel anbieten?
Was tun? Ich brauche das Geld dringender denn je, denn bei mir droht Privatinsolvenz, wenn ich keine neue Arbeit finde. Ich möchte aber nicht in unangemessener Euphorie verfallen und evtl. die falschen Schritte einleiten. |
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Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5415
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Verfasst am: 6.Jan 2004 14:45 Titel: |
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Hallo
Möchte meinen Usern nichts vorweg nehmen, aber Finanzamt, dass hört sich mehr al sehr gut an. Die Jungs sind bissig ohne Ende. Könnte gehen, wenn der Schuldner glaubt, sich durch Wohnortwechsel seinen Verpflichtungen zu entziehen. Da hätte ich aber noch etwas für Sie, Schauen Sie einmal hier: http://www.gomopa.net/phpBB2/viewtopic.php?t=814
Bin sicher das Sie die benötigten Informationen erhalten und würde mich freuen, Ihre Story demnächst hier zu lesen. |
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ulischnur Specialist
Anmeldungsdatum: 23.05.2003 Beiträge: 163
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Verfasst am: 6.Jan 2004 19:37 Titel: |
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Ich würde mir
1)das ausdrucken,wo er als verantwortlicher steht,als Beweis,damit er nicht sagen kann,dass er nichts damit zu tun hat
2)zum Amtsgericht gehen
a)Schauen wie er in der GMBH eingetragen ist und im Gewerberegister
b)Ein Auszahlungsverbot nach $845 schicken(habe ich auch mal gemacht,wirkte Wunder),dass die GMBH und wenn du sehen kannst,auch an dritte,mit dem die zusammenarbeiten(also Provisionen kassieren)auch ein Auszahlungsverbot nach §845 ZPO hinschicken und einen Pfändungs-und überweisungsbeschluss anschließend vor Ablauf der 4 Wochen ,die dieser Antrag nach §845 ZPO gilt,kostet glaub ich so um 15 Euro.Dann im gleichen Atemzug beim Amtsgericht die Ladung zur EV beantragen,wenn er die abgegeben hat kopie anfordern und wenn von der Firma und seiner Tätigkeit nichts erwähnt ist mit dem Ausdruck,dass er verantwortlich ist vor ablauf der 3 jahre einen Antrag nach §903 mit dem Ausdruck stellen,da sich scheinbar Veränderungen ergeben haben
Ob Du es schaffen kannst,damit er nicht bis zur EV alles noch anders drehen kann,ihn vorher dingfest zu machen,kann Dir nur ein Jurist sagen oder jemand der Ahnung hat,wie man solche vermutete veränderungen zu Deinem Nachteil umgehen kann.
Und sag dem Amtsgericht Bescheid,dass Du jedliche änderung innerhalb der GMBH wissen willst,um vielleicht nachzuweisen,ob er als er die Ladung zur EV pp bekam,schnell sich herauszieht.
US |
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sterau Newbie
Anmeldungsdatum: 06.01.2004 Beiträge: 3 Wohnort: SH
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Verfasst am: 14.Jan 2004 11:33 Titel: |
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Vielen Dank für die Ratschläge! Einiges habe ich inzwischen in Erfahrung bringen können, wenn auch nicht schriftlich:
beim Versuch, einen Registerauszug zu bekommen, habe ich es bislang nur geschafft, von der netten Dame auf dem Ordnungsamt eine telefonische Auskunft zu bekommen. Mein Schuldner ist als gesetzlicher Vertreter der GmbH eingetragen. Sie war auch so nett, mir zu sagen, an welchem Ort er privat gemeldet ist.
Muß ein RA ein Auszahlungsverbot für mich bewirken, oder kann ich das selber - wenn ja, wie? |
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