Verfasst am: 3.Aug 2006 20:10 Titel: Schutz vor unberechtigtem Inkasso
Angeblich können Inkassofirmen auch ohne Titel tätig werden.
Es besteht die Gefahr der Durchsetzung einer unberechtigten Forderung (Betrug durch arglistige Täuschung). Kann man sich irgendwie dagegen (oder auch "Kontopfändung") "absichern"?
Selbstverständlich können Inkassounternehmen auch ohne Titel "tätig" werden, kommt nur darauf an was man unter "tätig werden" versteht.
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie Gerichtsvollzieher schicken, EV verlangen oder Kontenpfändung sind in Deutschland ohne rechtskräftigen Titel natürlich nicht möglich!
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