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Selbstständig machen trotz Schulden beim Finanzamt geht das

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Joschi2006
Specialist


Anmeldungsdatum: 05.03.2006
Beiträge: 56

BeitragVerfasst am: 2.Apr 2006 14:39    Titel: Selbstständig machen trotz Schulden beim Finanzamt geht das Antworten mit Zitat

Ich schulde dem Finanzamt aus den Jahren 93 bis 95 ungefähr 9000,.€ dazu dürften noch Säumniszuschläge sowie Zinsen kommen.
Leider habe ich keine Bescheide, die Steuerforderung wurde geschätzt.
Da ich unter der Pfändungsgrenze verdiene (arbeite bei Ehefrau) und ich die EV abgegeben habe konnte das Finanzamt nichts holen.
Ich möchte mich Selbstständig machen, habe aber Angst, dass dann das Finanzamt das Firmenvermögen (Zahlungseingänge, Büroeinrichtung, Firmenkonto) sofort pfändet.
War jemand schonmal in einer solchen Situation und konnte sich mit dem Finanzamt einigen.
Bei einem Vergleich werden die nicht mitmachen.
Wie sieht es mit einer Ratenzahlung aus, greift das Finanzamt trotzdem zu, wenn sich etwas mehr Geld auf dem Firmenkonto befindet.
Wäre über jeden Tip oder Info dankbar.

Gruss Joschi2006
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meister35
Newbie


Anmeldungsdatum: 04.04.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 4.Apr 2006 22:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

so Blauäugig kann man doch nicht sein, oder?

Sie sind vom Finanzamt.

Mfg.
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Joschi2006
Specialist


Anmeldungsdatum: 05.03.2006
Beiträge: 56

BeitragVerfasst am: 4.Apr 2006 22:36    Titel: Beides könnte Möglich sein Antworten mit Zitat

Hallo Meister35,

mir ist zwar nicht klar, wie Sie darauf kommen das ich vom Finanzamt sein soll.
Ich kann Ihnen versichern, das Finanzamt stellt im Moment mein größtes Problem dar.
Im übrigen finde ich die Frage gar nicht so dumm.
Es kann sein, dass Finanzamt hält sich an die Ratenzahlungsvereinbarung, denkt Betriebswirtschaftlich und behindert die Selbstständigkeit nicht. Was ja auch Einnahmen fürs Finanzamt bewirkt.
Oder das Finanzamt denkt, da ist Geld und das holen wir uns, ohne Rücksicht auf die Selbstständigkeit.
Ich denke beides könnte möglich sein.
Darum meine Frage wer hat Erfahrungen gemacht.

Gruss Joschi2006
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ThoFa
Insider


Anmeldungsdatum: 15.04.2003
Beiträge: 649
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 5.Apr 2006 6:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Sie sollten zuvor das Gespräch mit dem Finanzamt suchen. Man kann Ihnen zwar nicht das Arbeitsmaterial pfänden, aber der Griffs aufs Konto und oder eine Pfändung bei Ihren Auftraggeber könnten passieren.

Wenn eine Ratenzahlung vereinbart wird und Sie sich auch daran halten, wird sich das Finanazmt ebenso daran halten. Beachten Sie bitte, dass Ihre Selbständigkeit diese Ratenzahlung auch tragen muss. Dies sollten Sie also in Ihrem Konzept mit einbauen.

MfG

ThoFa
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meister35
Newbie


Anmeldungsdatum: 04.04.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 5.Apr 2006 20:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo nochmals,

Grundsätzlich lebt man besser, wenn einem nichts gehört!!!...............
und daf es nicht mehr.
Wie man das regelt ist eine andere Sache.
Bei Schulden in Höhe unter € 5.000.- - 10.000.- lohnt es sich über die Angelegenheit nachzudencken.
Darüber sollte man über eine Insolvenz nachdencken ( Regel ) oder man verdient so gut, das man es sich leisten kann zurück zu zahlen.
Ich kann immer nur wieder raten nichts!!!!!!!! auf die lange Bank zu schieben und macht die Augen auf.
Es gibt immer einen Weg; auch gerade mit diesem Forum!

Mfg
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meister35
Newbie


Anmeldungsdatum: 04.04.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 5.Apr 2006 21:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo nochmals,

für Dich ist die Selbständigkeit anscheinend ein großes Thema ( überlege Dir das, die Selbstständigkeit kann Dir keiner!!! nehmen, aber manchmal braucht man Sie nicht mehr! ).

Und man braucht sie offiziel auch nicht!

Folgende Konstellation.....

Die Freundin oder Mutter oder Tante oder Onkel oder..... meldet ein Gewerbe an ( gibts genug Möglichkeiten ) und Du stellst Dich als Geschäftsführer oder Angestellter in dieser Firma ein.
Kostet mit Krankenversicherung und Arbeitslosenvers. und Rente ca. € 350.- im Monat; aber man ist aus der Schusslinie und bei einem kann nichts mehr gepfändet werden, da man offiziell unter € 990.- offiziell verdient.
Den Restverdienst kann man in der Buchhaltung als Privatentnahme laufen lassen, fällt nicht auf und man kann nachweisen, das der Betrieb etwas abwirft.

Man braucht nicht einen Cent zurückzahlen, egal wie hoch die Schulden sind ( siehe oben )!

Noch mehr Tips für Dein Problem sind kaum möglich....... ( aus der Praxis ), falls Du verstehst was ich meine.

Und das wichtigste, falls Du irgendetwas machst, nur mit Steuerlicher Beratung!!!, niemals alleine und keine Belege Zuhause haben!!!

Mit diesen Tipps kannst Du ein neues unbeschwertes Leben beginnen und brauchst nichts zurückzahlen!

Hoffe Dir geholfen zu haben.

Mfg.
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meister35
Newbie


Anmeldungsdatum: 04.04.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 5.Apr 2006 21:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo nochmals,

habe doch noch Tipps.

Kunden sollten bar zahlen, kenne ein Geschäft nicht, und denke über Konto ausserhalb Deutschlands / EG nach.

Iban usw. werden durch gleiche Überweisungskosten immer besser angenommen.

Mfg.
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dls-24
Insider


Anmeldungsdatum: 27.02.2006
Beiträge: 582
Wohnort: Österr. /DAN u. LG/Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 23.Apr 2006 23:22    Titel: Antworten mit Zitat

Joschi, sie sollten auf den Ratschlag von: ThoFa- hören1
Dem Finanzamt ist der "Spatz in der Hand lieber, als die Taube auf dem Dach"
Reden sie "Takles" mit denen!
_________________
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