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Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5415
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Verfasst am: 27.März 2003 7:04 Titel: So wird Ihr Auto pfändungssicher |
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So wird Ihr Auto pfändungssicher
Ohne Auto ist man heutzutage aufgeschmissen: Auf dem flachen Lande sowieso, wo nicht selten nur morgens und abends je ein Bus fährt (die Bahnstrecken wurden wegen Unrentabilität teilweise schon vor Jahrzehnten stillgelegt), aber auch in der Stadt und in Ballungsgebieten. Zwar sind hier die Angebote des ÖPNV (öffentlicher Personennahverkehr) weitaus besser, aber bis vor die Haustür wird man auch hier nur in den seltensten Fällen gefahren.
Ganz zu schweigen von den Zeittakten an Sonn- und Feiertagen oder nachts. Und vollbepackt vom
Einkauf kommend in eine vollbesetzte Straßenbahn einsteigen, ist erst recht kein Zuckerschlecken. Oder wer will schon immer auf Freunde und Verwandte und deren fahrbaren Untersatz angewiesen sein? Mit einem Satz: Ohne Auto geht nichts mehr (ganz zu schweigen vom psychischen Schaden, da man sich als Fußgänger nur als halber Mensch vorkommt).
Das wichtigste Argument jedoch lautet: Wie soll man bitteschön das Geld verdienen, mit dem man seine Schulden abzutragen hat, wenn es einem erschwert oder gar unmöglich gemacht wird, zur Arbeit zu kommen? Womit wir zur Auflistung der Gründe kommen, die Ihr Auto vor Pfändung schützen können:
1. Machen Sie geltend, dass Sie ohne Auto Ihren Job verlieren würden oder auf eine andere, wesentlich schlechter bezahlte Tätigkeit umsatteln müssten, vielleicht sogar in die Sozialhilfe abrutschen würden, woran keinem Gläubiger gelegen sein kann, denn er will ja irgendwann sein Geld wiedersehen. So ist zum Beispiel ein Versicherungsvertreter ohne Fahrzeug vergleichbar mit einem Zahnarzt, dem man den Bohrer wegpfänden würde. Oder die Verkäuferin im Einkaufszentrum auf der grünen Wiese käme als Anhalterin bald so oft zu spät, dass Kündigung drohen würde. Oder wenn sich durch dem Umstieg auf ÖPNV die Fahrzeiten zur und von der Arbeitsstätte (z.B. wegen ungünstiger Anschlussverbindungen, häufigen Umsteigens usw.) unbillig verlängerten (etwa von vorher einer halben Stunde auf dann nahezu zwei Stunden, was wiederum Auswirkungen hat auf die
Möglichkeit, Überstunden zu leisten). Sehr vorteilhaft ist es, wenn man Pendler ist (vielleicht lässt sich das auch rechtzeitig einrichten?). In solch einem Fall hat man außerordentlich gute Chancen!
2. Wer gesundheitliche Einwände vorbringen kann, ist ebenfalls gut dran. So ist einem Gehbehinderten nicht zuzumuten, die 1.000 Meter von der nächstgelegenen Haltestelle bis zu seiner Wohnung täglich mehrmals zu Fuß zurückzulegen. Oder stundenlang in überfüllten Bussen und Bahnen zu stehen. Gesundheitliche Gründe im Verbund mit Arbeitsplatz relevanten Argumenten sind meist von Erfolg gekrönt.
3. Gibt es soziale oder familiäre Notwendigkeiten wie etwa kranke Kinder? Oder weit auseinander liegende Schulen und/oder Kindergärten? Oder kann man tagsüber zur dann einer Arbeit nachgehen, wenn das Kind in einer Tagesstätte untergebracht wird, die zu allem Unglück auch noch weit entfernt ist (diese Plätze sind rar und man muss nehmen, was kommt)? Oder haben Sie etwa Ihre alte Mutter zu betreuen? Die Argumentationsliste ließe sich lange fortsetzen.
4. Wenn man schon an Ihren Wagen will (weil er einen noch recht passablen Zeitwert hat oder weil er durch Ihre Pflege noch so gut dasteht), dann schlagen Sie eine sogenannte Austauschpfändung vor. Das bedeutet, dass man Ihnen zwar ein älteres und weniger wertvolles Gerät in die Garage stellen wird, aber Sie haben dadurch doppelten Vorteil: Zum einen lassen sich mit dem erzielten Erlös Schulden tilgen (wer es geschickt anstellt, verhandelt so mit seinem Gläubiger, dass dieser gegen Zahlung einer Vergleichssumme auf die Restschulden verzichtet). Zum Anderen bleiben Sie weiterhin Auto-mobil.
5. Können Sie sich jedoch von Ihrem geliebten Fahrzeug in keinem Falle trennen, hilft nur eine (rechtzeitige) Umschreibung auf einen Verwandten (oder guten Freund). Haben wir nicht alle uns seinerzeit als Führerscheinneulinge einen Rabattvorteil dadurch verschafft, indem wir das erste Auto als Zweitwagen z.B. des Vaters anmeldeten? Dieses Spiel lässt sich beliebig und jederzeit wiederholen. Und wenn Sie bei Ihrem alten Herrn auch Schulden hatten, dürfen Sie mit Überschreibung und Übereignung des Fahrzeugs diese tilgen. Was dieser nun damit macht, ist seine Privatsache. So kann er es Ihnen auch wieder legal unentgeltlich zur Verfügung stellen.
Wo die Ehefrau in keine Schuldenhaftung miteingebunden ist, kann man diese in beschriebener Weis, heranziehen. Oder man tätigt Neuanschaffungen gleich über sie, damit der Gerichtsvollzieher keinen Zugriff hat.
6. Gebrauchtwagen mit einem geringen Zeitwert (unter 1.000 Euro) bleiben in der Regel immer von Pfändung verschont, besonders wenn gute, individuelle Argumente - etwa wie oben angedeutet - vorgetragen werden können. |
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el condor Pathfinder
Anmeldungsdatum: 30.11.2002 Beiträge: 407 Wohnort: deutschland
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Verfasst am: 27.März 2003 19:03 Titel: moderner schuldner |
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als moderner schuldner hat man doch heute sowieso kein eigenes kfz mehr. sondern dieses ist geleast, gehört also der leasingfirma.
und wenn es nicht gerade ne luxuskarre ist, lohnt es sich auch nicht, die leasingsonderzahlung zu pfänden, insbesondere dann nicht, wenn die von goodman genannten argumente ins spiel gebracht werden. |
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money-baer Insider
Anmeldungsdatum: 28.02.2002 Beiträge: 779 Wohnort: /Mfr.
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Verfasst am: 27.März 2003 21:07 Titel: |
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| bei punkt 4 droht auch noch die Maßnahme der DIFFERENZPFÄNDUNG. |
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