| |

|
| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
Mark Vornkahl Specialist
Anmeldungsdatum: 15.02.2002 Beiträge: 109 Wohnort: Verden (Aller)
|
Verfasst am: 28.Jun 2002 10:29 Titel: |
|
|
Der BGH urteilte (vom 14.05.02): Das Ausnutzen emotionaler Verbundenheit des Ehepartners ist sittenwidrig...
Was mag das bedeuten?
Hat ein Bürge eine für ihn ruinöse Mithaftung nur aus emotionaler Verbundenheit (Liebe und sonstige nicht messbare Seilschaften) mit dem Partner übernommen und ist dies von der Bank ausgenutzt worden, so ist der Bürgschaftsvertrag sittenwidrig und somit nichtig.
Eine solche wirtschaftlich unsinnige Mithaftung lasse sich auch nicht mit dem Hinweis rechtfertigen, der Gläubiger wolle sich damit nur gegen Verschiebungen des Vermögens zwischen den Eheleuten absichern. (Wie so oft praktiziert - er pleite, sie Haus, Konto und Auto)
Das Kreditinstitut müsse solche Umstände ggf. beweisen und die Bürgschaft auf diesen Zweck beschränken, befand das oberste Gericht.
Hatte auch mal das Aktenzeichen, but nobody is perfect...
euer xxxx
|
|
| Nach oben |
|
|
|
|
|
|
|
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
Powered by phpBB © phpBB Group
|
|
|
|