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boagoa Newbie
Anmeldungsdatum: 24.04.2006 Beiträge: 6
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Verfasst am: 7.Sep 2006 12:19 Titel: Sozialleistung einbehalten? |
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Hallo,
ich hab ein dringedes Problem:
mein Konto wurde damals gepfändet, ich kam aber noch an mein Bafög ran. (Sozialleistungen) Als dann (wegen neu beantragen von Bafög) ein Monat kein Geld kam und ich deswegen die Ratenzahlung die ich mit meiner Bank vereinbart hatte, um von mein Dispo zu kommen, nicht einhalten konnte haben sie mich gekündigt.
Offen ist noch ein Betrag von ~ 1.500 euro, das ganze hat eine Anwaltskanzelei übernommen. Das Konto wurde zum 8.8. gekündigt.
Da ich nun endlich Ordnung in meine Finazen bringen will, hab ich mich heute mal um einiges gekümmert. Dabei fand ich auch ein Brief von dem Besagten Rechtsanwalt. Als ich dann mit diesen telefonierte, sagte er mir das ich ja schon was eingezahlt hätte ... und zwar mein BaföG. (am 28.0
Ich ging eingetlich davon aus, das das BaföG zum Amt zurückgebucht wird und ich es dann auf ein neues Konto, welches ich gerade beantrag habe, überweisen lasse.
Tja, jedenfalls ist die 7 Tage Frist rum, hab ich noch ne Möglichkeit an mein Geld zu kommen? Der Anwalt meint, weil die 7 Tages Frist vorbei ist wird er es definitiv nicht mehr zurückbuchen/auszahlen.
Mein Problem ist, das ich nun kein Geld für mich (ok, das bin ich gewohnt) habe und vor allem meine Miete nicht zahlen kann.
Hoffe jemand weiß rat =(
Grüße,
Stefan |
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Mr_Durchschnitt Pathfinder
Anmeldungsdatum: 01.10.2004 Beiträge: 326
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Verfasst am: 7.Sep 2006 13:06 Titel: Re: Sozialleistung einbehalten? |
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| boagoa hat folgendes geschrieben:: |
Hallo,
ich hab ein dringedes Problem:
mein Konto wurde.. |
Feuer unter dem Dach, zum Anwalt aber schnell, da brennt es lichterloh - es ist jemand gefragt der dass richtige zur richtigen Zeit jetzt macht. |
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boagoa Newbie
Anmeldungsdatum: 24.04.2006 Beiträge: 6
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Verfasst am: 7.Sep 2006 15:46 Titel: |
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Komme gerade vom Amtsgericht, die konnten mir auch nicht helfen, da noch kein Vollstreckungsbescheid bzw Mahnverfahren anliegt.
Die nette Frau beim Amtsgericht war auch sichtlich verwirrt, das Geld auf das Konto überwiesen werden konnte, obowhl es zu diesen Zeitpunkt schon 20 Tage gekündigt war. Interessanterweise bekam ich von der Bank am Schalter einen Kontoauszug....
Hab jetzt nen Beratungsschein fürn Anwalt und horch mich gerade rum.
Ich werd mal weiterberichten, vielleicht nützt es ja wem der ähnliches Problem hat.
Grüsse,
Stefan |
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Mr_Durchschnitt Pathfinder
Anmeldungsdatum: 01.10.2004 Beiträge: 326
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Verfasst am: 7.Sep 2006 19:31 Titel: |
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| boagoa hat folgendes geschrieben:: |
Komme gerade vom Amtsgericht, die konnten mir auch nicht helfen, da noch kein Vollstreckungsbescheid bzw Mahnverfahren anliegt.
Die nette Frau beim Amtsgericht war auch sichtlich verwirrt, das Geld auf das Konto überwiesen werden konnte, obowhl es zu diesen Zeitpunkt schon 20 Tage gekündigt war. Interessanterweise bekam ich von der Bank am Schalter einen Kontoauszug....
Hab jetzt nen Beratungsschein fürn Anwalt und horch mich gerade rum.
Ich werd mal weiterberichten, vielleicht nützt es ja wem der ähnliches Problem hat.
Grüsse,
Stefan |
Viel Glück dabei, hier kommt man einfach nicht um einen Rechtsanwalt herum, die Banken und Institutionen nehmen den "Privatmann" alleine nicht ernst. |
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boagoa Newbie
Anmeldungsdatum: 24.04.2006 Beiträge: 6
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Verfasst am: 8.Sep 2006 10:59 Titel: |
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So. Komme gerade vom Rechtsanwalt ... ich Vollpfosten hab natürlich die Unterlagen brav in ner Mappe Zuahsue liegen lassen...
Da ich Sie aber schon auswendig kenne, konnt ich der Anwältin die Situation schildern. Am Telefon hatte sie zwar gesagt das es nicht so gut aussieht, diese Meinung revidierte Sie allerdings nachdem ich Ihr alles erklärt hatte.
Da es sich um *laufende* Sozialleistungen handelt sind diese nach Ablauf der 7 Tagesfrist vor Verrechnung geschützt. (Zumindest bis zur Pfändungsfreigrenze, wo ich aber mit mein 507 € nicht mal dran kratze ^^)
So, Schicke die vergessenen Unterlagen nun mal hin. Denke am Montag wird sich dann was ergeben.
Grüße,
Stefan |
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Mr_Durchschnitt Pathfinder
Anmeldungsdatum: 01.10.2004 Beiträge: 326
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Verfasst am: 8.Sep 2006 11:21 Titel: |
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Viel Glück,
ich bin dafür dass Schuldner zahlen, aber dass Existenzminimum bzw. die Pfändungsfreigrenze muss beachtet werden.
Immer wieder aber erlebt man dass man den Leuten das wegnehmen möchte was ihnen einfach zusteht. Wir sind nicht im Wilden Westen, manche Banker oder Inkasso Mitarbeiter aber meinen sie können sich über alles hinweg setzen. Deswegen mit dem Rechtsanwalt auf die Finger klopfen lassen. |
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boagoa Newbie
Anmeldungsdatum: 24.04.2006 Beiträge: 6
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Verfasst am: 8.Sep 2006 13:49 Titel: |
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also ick hab zwar nen haufen schulden, bin aber nicht einer von der sorte die nicht zahlen wollen.
was ich nicht verstehe: wenn die ein das existenzminimum klauen (anders bezeichne ich die aktion nicht), bricht eventuell von der person das leben weg und dann bekommen die garkein geld mehr ... ist also eigentlich kontraproduktiv.
leider wird es ein heutzutage sehr leicht gemacht sich zu verschulden und leider bin ich auch net immun gegen sowas =/ |
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boagoa Newbie
Anmeldungsdatum: 24.04.2006 Beiträge: 6
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Verfasst am: 8.Sep 2006 13:51 Titel: |
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anderer interessanter punkt ist: pfändungsfreigrenze ist bei 983 Euro oder so, als hartzIV, sozialhilfe oder Bafög Empfänger kommt man nicht ansatzweise an diese Existenzminimum....
warum kann man seine beiträge hier eingetlich nicht editieren ? hmpf |
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boagoa Newbie
Anmeldungsdatum: 24.04.2006 Beiträge: 6
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Verfasst am: 15.Sep 2006 11:09 Titel: |
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So, die Sache ist nun durch und ich bekomme mein Geld wieder.
Ein Anruf durch ein Anwalt und auf einmal wurde aus ein "Das zahlen wir ihn nicht mehr aus" ein "Wohin soll es gehen?" ...
Wem es interessiert: SGB I § 55 - (4)
Grüße,
Stefan |
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Mr_Durchschnitt Pathfinder
Anmeldungsdatum: 01.10.2004 Beiträge: 326
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Verfasst am: 15.Sep 2006 12:32 Titel: |
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| boagoa hat folgendes geschrieben:: |
So, die Sache ist nun durch und ich bekomme mein Geld wieder.
Ein Anruf durch ein Anwalt und auf einmal wurde aus ein "Das zahlen wir ihn nicht mehr aus" ein "Wohin soll es gehen?" ...
Wem es interessiert: SGB I § 55 - (4)
Grüße,
Stefan |
Sehr schön, es lohnt sich also etwas zu unternehmen und sich nicht verladen zu lassen. |
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