| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
Svenkd Newbie
Anmeldungsdatum: 31.10.2003 Beiträge: 4 Wohnort: Ludwigsburg
|
Verfasst am: 16.Feb 2005 19:25 Titel: Suche Geldeintreiber Schweiz |
|
|
Habe 50 Tsd Euro Aussenstände entspricht 75 Tsd Schweizer Franken
forderungen sind nicht tituliert, aber es gibt 2 Schuldner die Adressaten sind bekannt.
Welche Orga hat Interesse hier mal vorbei zu gehen ???
Bitte keine Spruchbeutel melden, auch keine Vorkasse !!!
Wenn Schuldner zahlt , gibt es Provision die vereinbart werden muss !!
gruss
melden oder hier was eintragen !!!! |
|
| Nach oben |
|
|
Trader Insider
Anmeldungsdatum: 28.10.2003 Beiträge: 931 Wohnort: Weesen
|
Verfasst am: 17.Feb 2005 13:38 Titel: |
|
|
Ich würde es doch mal mit einem der professionellen Inkassobüros in der Schweiz probieren.
Intrum Justitia - www.intrum.ch
Inkasso Arena - www.inkasso-arena.ch
Agriva - www.agriva.ch
Vermutlich gibts noch mehr. Googeln kann auch helfen.
Grüsse
Trader |
|
| Nach oben |
|
|
Chekker Newbie
Anmeldungsdatum: 02.02.2005 Beiträge: 46 Wohnort: NRW
|
Verfasst am: 18.Feb 2005 10:54 Titel: |
|
|
Ist es wirklich sinnvoll sich ein Inkassobüro im Ausland zu suchen und als Gläubiger mit denen Verträge nach ausländischem Recht zu machen?
Oder sucht man sich besser ein deutsches Inkassobüro, die mit Partnern im Ausland zusammenarbeiten? |
|
| Nach oben |
|
|
Trader Insider
Anmeldungsdatum: 28.10.2003 Beiträge: 931 Wohnort: Weesen
|
Verfasst am: 18.Feb 2005 20:06 Titel: |
|
|
Ein deutsches Inkassobüro das Partner in der Schweiz hat ist natürlich auch denkbar, spricht nichts dagegen ausser die wollen auch noch Geld bei Erfolg - dann bezahlen Sie 2x.
Ein Inkassobüro vor Ort hat dafür den Vorteil sich mit den örtlichen Gesetzen auszukennen.
Verträge nach ausländischem Recht müssen ja nicht nachteilig sein. Wenn ich Fonds kaufe und in mein Depot lege schliesse ich ja meist auch nach ausl. Recht ab (z.B. Luxemburg). Oder auch: Der Vertrag mit meinem Broker ist z.B. nach englischem Recht abgeschlossen - ich kann hier keine Nachteile für mich erkennen selbst wenn mir angelsächsisches Recht relativ fremd ist.
Grüsse
Trader |
|
| Nach oben |
|
|
Albtal Newbie
Anmeldungsdatum: 13.01.2005 Beiträge: 7 Wohnort: Baden-Würtemberg
|
Verfasst am: 22.Feb 2005 20:40 Titel: Das wird schwierig... |
|
|
Forderungen ohne Titel in CH durchzusetzen.
Geht fast gar nicht.
Das ist der Text von der HP des AG-Stuttgart:
Hinweis zur Pfändung von Forderungen bei Wohn-/ Geschäftssitz des Drittschuldners in der Schweiz
Werden Ansprüche des Schuldners gegen einen in der Schweiz ansässigen Drittschuldner gepfändet, kann eine Vermittlung der Zustellung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen in die Schweiz im Wege der Rechtshilfe nicht erfolgen. Das Justizministerium hat darauf hingewiesen, dass die Schweiz derartige Ersuchen um Zustellung ablehnt.
Um unnötige Kosten und Zeitaufwand zu ersparen wird empfohlen, das Urteil (oder den sonstigen Vollstreckungstitel) in der Schweiz anerkennen zu lassen und auf dieser Grundlage die Vollstreckung in der Schweiz durchzuführen.
-Es geht zwar hier um Drittschuldner, aber z.B. kann nicht einmal das deutsche Finanzamt seine Forderungen bei "Grenzgängern" durchsetzen.
Und das ist wohl ein anderes Kaliber.
Gruss vom Grenzgänger,
Michael |
|
| Nach oben |
|
|
inkassoprofi Newbie
Anmeldungsdatum: 20.06.2005 Beiträge: 21
|
Verfasst am: 20.Jun 2005 15:11 Titel: Re: Suche Geldeintreiber Schweiz |
|
|
Guten Tag!
Wir haben Ihren beitrag erst heute gesehen. Sind Sie immer noch auf der Suche nach einem Inkassobüro in der Schweiz? Wir können Ihnen gerne weiterhelfen.
Freundliche Grüsse
INKASSO SERVICE
[E-Mail anzeigen]
PS: Beauftragen Sie nicht die Firma Intrum Justitia AG! Sie werden keinen Erfolg haben. Bei Interesse können wir Ihnen Quellen angeben, wo Sie lauter Negativberichte lesen können!! |
|
| Nach oben |
|
|
Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5416
|
Verfasst am: 20.Jun 2005 16:13 Titel: |
|
|
Hallo Inkassoprofi!
| Zitat: |
| Beauftragen Sie nicht die Firma Intrum Justitia AG! Sie werden keinen Erfolg haben. Bei Interesse können wir Ihnen Quellen angeben, wo Sie lauter Negativberichte lesen können!! |
Bekunde mein Interesse! |
|
| Nach oben |
|
|
FALCON Inkasso Newbie
Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 3
|
Verfasst am: 19.Aug 2005 8:36 Titel: |
|
|
@svenkd
selbstverständlich können Sie die Forderung in der Schweiz auch
ohne deutschen Titel beitreiben. Ein solcher nutzt Ihnen in der Schweiz
ohnehin grundsätzlich nichts, da diese nicht anerkannt werden.
Es besteht aber die Möglichkeit, von Deutschland aus die Forderung
kostengünstig in der Schweiz zu titulieren und dann dort zu vollstrecken.
Wenn Sie noch Interesse haben, schicken Sie uns bitte eine email.
FALCON Inkasso
[E-Mail anzeigen]
 |
|
| Nach oben |
|
|
hard119911 Newbie
Anmeldungsdatum: 18.07.2005 Beiträge: 12
|
Verfasst am: 24.Aug 2005 6:03 Titel: wahr Helden |
|
|
die Firma
inkassoprofi aus der Schweiz kannst du vergessen, sobald du wegen den Gebühren nachhakst und dich nicht als kräftiger Vorausszahler darstellt der keine Fragen stellt melden sich die nicht mehr.
Also wieder nix |
|
| Nach oben |
|
|
balkanteam Newbie
Anmeldungsdatum: 03.01.2006 Beiträge: 3
|
Verfasst am: 3.Jan 2006 14:46 Titel: BALKANTEAM - FORDERUNGSMANAGEMENT |
|
|
Wenn Sie unbezahlte Rechnungen haben oder Schuldne die nicht zahlen wollen dann sind wir Balkanteam die richtigen Ansprechpartner.
Wir besuchen den Schuldner Persönlich. Dann Zahlt er garantiert.
Unser Arbeitsgebiet ist gesammte EU.
Noch mehr Infos finden Sie unter  |
|
| Nach oben |
|
|
anleitung Newbie
Anmeldungsdatum: 23.12.2005 Beiträge: 11
|
Verfasst am: 15.März 2006 0:40 Titel: Forderungen in der Schweiz |
|
|
| Ein Bekannter hat folgendes gemacht. Forderung wurde an eine GmbH abgetreten, die sie einer Tochterfirma in der Schweiz weiter abgetreten hat. Diese hat dann die Schweizer Firma erfolgreich mit einem Profi-Anwalt verklagt, somit "Waffengleichheit" in der Schweiz gehabt. Als Ausländer hat man dort immer schlechtere Chancen. Wer es genau wissen will Email an mich. [E-Mail anzeigen] |
|
| Nach oben |
|
|
killerqueen Newbie
Anmeldungsdatum: 18.03.2004 Beiträge: 9 Wohnort: marsberg
|
Verfasst am: 15.März 2006 9:30 Titel: Re: Das wird schwierig... |
|
|
| Albtal hat folgendes geschrieben:: |
Forderungen ohne Titel in CH durchzusetzen.
Geht fast gar nicht.
Das ist der Text von der HP des AG-Stuttgart:
Hinweis zur Pfändung von Forderungen bei Wohn-/ Geschäftssitz des Drittschuldners in der Schweiz
Werden Ansprüche des Schuldners gegen einen in der Schweiz ansässigen Drittschuldner gepfändet, kann eine Vermittlung der Zustellung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen in die Schweiz im Wege der Rechtshilfe nicht erfolgen. Das Justizministerium hat darauf hingewiesen, dass die Schweiz derartige Ersuchen um Zustellung ablehnt.
Um unnötige Kosten und Zeitaufwand zu ersparen wird empfohlen, das Urteil (oder den sonstigen Vollstreckungstitel) in der Schweiz anerkennen zu lassen und auf dieser Grundlage die Vollstreckung in der Schweiz durchzuführen.
-Es geht zwar hier um Drittschuldner, aber z.B. kann nicht einmal das deutsche Finanzamt seine Forderungen bei "Grenzgängern" durchsetzen.
Und das ist wohl ein anderes Kaliber.
Gruss vom Grenzgänger,
Michael |
ich bin wegen steuerhinterziehung verurteilt worden und muss monatlich 200 eur an das finanzamt abführen.desweiteren muss ich dem finanzamt einen arbeitsvertrag vorlegen.das finanzamt hat mündlich zugesichert auf vollstreckungsmaßnahmen beim schweizer arbeitgeber zu verzichten wenn ich meine bewährungsauflage nachkomme.
wenn ich sie richtig verstanden habe würden bei mir auch vollstreckungsversuche über den schweizer arbeitgeber ins leere laufen.
gibt es hierzu einen link oder eine quelle? |
|
| Nach oben |
|
|
Berlet Newbie
Anmeldungsdatum: 09.01.2006 Beiträge: 13
|
Verfasst am: 15.März 2006 10:35 Titel: |
|
|
Außenstände?  |
|
| Nach oben |
|
|
alamo Newbie
Anmeldungsdatum: 23.04.2006 Beiträge: 1 Wohnort: Stuttgart
|
Verfasst am: 23.Apr 2006 21:41 Titel: Re: BALKANTEAM - FORDERUNGSMANAGEMENT |
|
|
hallo balkanteam!
ich habe soeben von euren diensten gelesen!so jemanden wie euch könnte ich brauchen!ich habe von einer mieterin 35000 euro noch zu bekommen,die aus mietschulden entstanden ist!bei erfolg würde ich auch eine gute belohnung bezahlen!
bitte um rückmeldung! |
|
| Nach oben |
|
|
dls-24 Insider

Anmeldungsdatum: 27.02.2006 Beiträge: 581 Wohnort: Österr. /DAN u. LG/Niedersachsen
|
Verfasst am: 23.Apr 2006 22:20 Titel: |
|
|
auch das Balkanteam, kann "einen leeren Sack so oft wenden, wie es will", da fällt nix raus
Erst mal sehen was zu holen ist, verspricht Erfolg
Erst mal den Vögelchen ins Nest schauen, da ist doch noch wo Silber vergraben
§ 156
Falsche Versicherung an Eides Statt
Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Ich hab einige Berichte im Fernsehen gesehen mußte lachen..
Fernsehen ist auch nicht mehr dass was es mal war! _________________ Achtung:KEINE GEWÄHR, dieser Beitrag GIBT NUR MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG WIEDER UND DARF NICHT ALS RECHTSBERATUNG MISSVERSTANDEN WERDEN.
ggf. konsultieren sie einen Rechtsanwalt.
Keine Dienstleistung ist kostenlos- Die Erstberatung ist grundsätzlich kostenfrei
freundlichst - Johann Zöchling - DLS-24
www.dls-24.de -- dls-24@freenet.de
Ich helfe ihnen individuell – schnell – kompetent – und preiswert |
|
| Nach oben |
|
|
|
|
|
|
|
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|