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Titulierte Forderung zu verkaufen über 28.000 euro

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Calvin
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 5
Wohnort: Ludwigshafen

BeitragVerfasst am: 20.März 2006 17:00    Titel: Titulierte Forderung zu verkaufen über 28.000 euro Antworten mit Zitat

Ich habe einen vollstreckbaren Titel über eine Unterhaltssache in Höhe von 28.000 € zu verkaufen. Der beklagte ist ca 45 Jahre alt, EV wurde bereits abgegeben. Bei Interesse bitte melden unter [E-Mail anzeigen] oder unter ICQ: 568 149 07
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Calvin
Newbie


Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 5
Wohnort: Ludwigshafen

BeitragVerfasst am: 20.März 2006 17:16    Titel: Antworten mit Zitat

noch einige zusatzinformationen: Schuldner ist verheiratet, zur Zeit arbeitslos, fester wohnsitz in Deutschland. Er ist bereit, zum abgleich der Schulden seinen erbanteil am elterlichen haus abzutreten.
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Fredhb
Newbie


Anmeldungsdatum: 27.02.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 21.März 2006 21:54    Titel: ist es nicht so Antworten mit Zitat

wenn er die EV abgegeben hat und dann in die Insolvenz geht ist der Titel doch wertlos oder ?
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Jürgen1
Insider


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 804
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 21.März 2006 22:09    Titel: Antworten mit Zitat

@ Fredhb

Wenn er die EV abgegeben hat und sein Schuldenberg zu groß wird, dann geht er einfach in die private Insolvenz. Und der Erbeil am Haus ist hier absolut nichts wert, denn wenn er in die private Insolvenz geht und das Haus nach sechs Jahren noch nicht geerbt hat ist das nichtig.

Also kann man nur Jedem hier raten, entweder den Titel sehr günstig zu erwerben oder aber die Finger davon zu lassen.

Gruß aus Niedersachsen
Jürgen
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Calvin
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 5
Wohnort: Ludwigshafen

BeitragVerfasst am: 22.März 2006 10:39    Titel: Antworten mit Zitat

hallo..., wo finde ich denn informationen zur privaten insolvenz? kann es denn wirklich sein, dass jemand einfach schulden anhäuft und dann insolvenz anmeldet, und alle anderen bleiben auf ihrem geld sitzen? Vll kann mir jemand tipps geben, wie ich wenigstens teilweise an mein geld kommen kann. der gerichtsvollzieher beispielsweise ist ja, wie ich feststellen musste, eine ziemlich lächerliche instanz, der kommt hin, wird vertröstet, nimmt nichts mit, und geht wieder, während dort spielekonsolen und sonstwas rumsteht.

Bin auch um jeden Rat dankbar
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Calvin
Newbie


Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 5
Wohnort: Ludwigshafen

BeitragVerfasst am: 22.März 2006 10:43    Titel: Antworten mit Zitat

ich habe gerade das hier gefunden

"Ein Schuldenerlass ist nicht möglich für sogenannte "deliktische“ Forderungen. Dies sind solche Forderungen, die nicht aufgrund eines Vertragsverhältnisses bestehen (etwa Ansprüche nach einem (Auto-)Unfall, Schmerzensgelder, Schadensersatz nach Betrug etc.).

Vertragliche Schulden, die unter den Schuldenerlass fallen, sind etwa Schulden aufgrund eines Darlehensvertrages mit einer Bank, Handwerkerrechnungen, Telefongebühren aufgrund des Vertrages mit der Telefongesellschaft etc.."

Heißt das unterhaltsansprüche, die ja nicht auf einem Vertrag beruhen, fallen auch weg oder nicht?
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wombat
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Anmeldungsdatum: 22.02.2006
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 23.März 2006 1:19    Titel: Zu Unterhalt & EV Antworten mit Zitat

Wenn es Unterhaltsforderungen für ein Kind sind, so gelten diese nicht als Vertragssachlage, sondern sind in jedem Falle Leistungspflichtig.
Bei Unterhaltsansprüchen eines Ex - Ehegatten gilt das so genannte Ehegattenrecht und fällt auch keiner so genannten Minderungsschuldklausel anheim, weil dazu ja mal ein Urteil gefällt wurde!
(Scheidungsurteil o.ä.) siehe hierzu auch
www.juris.de/ Gesetze im Internet über Google.
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wombat
Newbie


Anmeldungsdatum: 22.02.2006
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 23.März 2006 1:19    Titel: Zu Unterhalt & EV Antworten mit Zitat

Wenn es Unterhaltsforderungen für ein Kind sind, so gelten diese nicht als Vertragssachlage, sondern sind in jedem Falle Leistungspflichtig.
Bei Unterhaltsansprüchen eines Ex - Ehegatten gilt das so genannte Ehegattenrecht und fällt auch keiner so genannten Minderungsschuldklausel anheim, weil dazu ja mal ein Urteil gefällt wurde!
(Scheidungsurteil o.ä.) siehe hierzu auch
www.juris.de/ Gesetze im Internet über Google.
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Calvin
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 5
Wohnort: Ludwigshafen

BeitragVerfasst am: 23.März 2006 14:09    Titel: Antworten mit Zitat

Es sind Leistunge für das Kind, vielen Dank für die Antwort. Leider scheinen sich momentan keine Interessen zu finden
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